{"id":7445,"date":"2014-07-26T11:54:46","date_gmt":"2014-07-26T09:54:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kpw-law.de\/?p=7445"},"modified":"2025-10-10T14:25:30","modified_gmt":"2025-10-10T12:25:30","slug":"verfilmungen-historischer-romane-die-paepstin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/verfilmungen-historischer-romane-die-paepstin\/","title":{"rendered":"Verfilmungen historischer Romane &#8211; die P\u00e4pstin"},"content":{"rendered":"<p><strong>Beispiele f\u00fcr Verfilmungen historischer\u00a0Romane finden sich in den letzten Jahren einige. Als\u00a0Verfilmung\u00a0eines Sprachwerks setzt eine solche grunds\u00e4tzlich das Einverst\u00e4ndnis des Urhebers oder des entsprechenden Rechteinhabers voraus. Die Besonderheit historischer Stoffe liegt jedoch darin, dass die zugrundeliegenden tats\u00e4chlichen Vorg\u00e4nge grunds\u00e4tzlich gemeinfrei sind. Es \u00a0stellt sich daher in diesen F\u00e4llen die Frage, ob\u00a0mit der Verfilmung \u00fcberhaupt in Urheberrechte eingegriffen wird, und inwieweit nicht eine\u00a0freie Benutzung vorliegt, die auch ohne eine \u00a0Erlaubnis\u00a0zul\u00e4ssig ist.<\/strong><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>In seiner f\u00fcr diese Fallgruppe grundlegenden Entscheidung &#8220;Die P\u00e4pstin&#8221; hatte sich das LG Hamburg mit einem Fall zu befassen, in dem ein Drehbuch f\u00fcr die Produktion einer Fernsehserie auf Grundlage<span style=\"line-height: 1.5;\">\u00a0des im Jahre 1996 in den USA erschienen Romans \u201ePope Joan&#8221; ohne Einwilligung der Urheberin stattgefunden hatte.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"line-height: 1.5;\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\" alt=\"The Dome with beautifull sky\" width=\"387\" height=\"275\" \/><\/span><\/p>\n<p><strong> Decision of the court<\/strong><\/p>\n<p>Das Gericht (LG Hamburg,\u00a0Urteil vom 31.01.2003, Az.: 308 O 324\/01, die P\u00e4pstin) stellte fest, dass neben dem Roman als solchem, auch einzelne Teile, sowie dessen Inhalt urheberrechtsschutzf\u00e4hig seien. Zwar sei die Nacherz\u00e4hlung tats\u00e4chlicher historischer Ereignisse und Legenden grunds\u00e4tzlich keinem Urheberrechtsschutz zug\u00e4nglich, werde jedoch ein gewisser gestalterischer Spielraum genutzt, etwa weil nur einzelne Begebenheiten aus dem Leben der historischen Figur bekannt seien, so k\u00f6nne im Rahmen des m\u00f6glichen gestalterischen Spielraums Urheberrechtsschutz erlangt werden.<\/p>\n<p>Eine freie Benutzung des Romans der Kl\u00e4gerin k\u00f6nne gem\u00e4\u00df den in der Rechtsprechung geltenden Voraussetzungen nur angenommen werden, wenn die \u00fcbernommenen Werkteile in dem neuem Werk verblassen w\u00fcrden. Eine freie\u00a0Benutzung liege daher nicht mehr vor, wenn pr\u00e4gende inhaltliche Elemente \u00fcbernommen wurden und dem Drehbuch in seinem Verlauf an dramaturgisch entsprechender Stelle eingef\u00fcgt worden seien. Bei historischen Stoffen, die vom Autor der Literaturvorlage durch Hinzuf\u00fcgungen nicht historischer Geschehnisse dramatisiert oder ausgeschm\u00fcckt wurden, liege in der \u00dcbernahme dieser eigensch\u00f6pferisch geschaffenen Elemente grunds\u00e4tzlich eine unfreie Bearbeitung. Dies k\u00f6nne auch f\u00fcr\u00a0einzelne\u00a0Charaktere eines Romans der Fall sein, sofern es sich um eigenpers\u00f6nlich, gepr\u00e4gte, formbildende Elemente handele.<\/p>\n<p>Das Gericht bejahte aufgrund der \u00dcbernahme derartiger Elemente einen Unterlassungsanspruch, um der Beklagten die Verwendung des Drehbuchs f\u00fcr eine Verfilmung zu verbieten.<\/p>\n<p>Eine Verletzung der Kl\u00e4gerin an ihrem Titelrecht \u201eDie P\u00e4pstin\u201c verneinte das Gericht, mangels f\u00fcr einen Unterlassungsanspruch notwendiger Erstbegehungsgefahr. Das Gericht stellte dabei auf den Titel \u201eDie P\u00e4pstin\u201c ab. Da der Arbeitstitel des Drehbuchs \u201eJoanna the Pope\u201c laute, sei dieser Titel, auch wenn ihm als Werktitel Urheberrechtsschutz zukomme und unter Ber\u00fccksichtigung der deutschen \u00dcbersetzung \u201eJohanna die P\u00e4pstin\u201c, nicht f\u00fcr die Annahme einer Erstbegehungsgefahr ausreichend.<\/p>\n<p><strong>Conclusion<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind historische Tatsachen oder Legenden nicht einem Urheberrechtsschutz zug\u00e4nglich. Ergeben sich jedoch Spielr\u00e4ume f\u00fcr eine eigensch\u00f6pferische Leistung kann f\u00fcr diese Leistung ein Urheberrechtschutz beansprucht werden. Die Benutzung solcher urheberrechtsschutzf\u00e4higen Elemente ist ohne Einwilligung des Urhebers nur dann m\u00f6glich, wenn diese in dem neuen Werk nicht mehr erkennbar im Vordergrund stehen. Werden diese jedoch unver\u00e4ndert \u00fcbernommen liegt, wie hier, eine unfreie Bearbeitung vor, die nicht ohne Einwilligung des Urhebers m\u00f6glich ist.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beispiele f\u00fcr Verfilmungen historischer\u00a0Romane finden sich in den letzten Jahren einige. Als\u00a0Verfilmung\u00a0eines Sprachwerks setzt eine solche grunds\u00e4tzlich das Einverst\u00e4ndnis des Urhebers oder des entsprechenden Rechteinhabers voraus. Die Besonderheit historischer Stoffe liegt jedoch darin, dass die zugrundeliegenden tats\u00e4chlichen Vorg\u00e4nge grunds\u00e4tzlich gemeinfrei sind. Es \u00a0stellt sich daher in diesen F\u00e4llen die Frage, ob\u00a0mit der Verfilmung \u00fcberhaupt in [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":24106,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[328,138,2171,1042,2172,2173,300,2174],"ppma_author":[3074],"class_list":["post-7445","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-dokumentarfilm","tag-film","tag-filmfoerderung","tag-freie-benutzung","tag-literatur","tag-literaturverfilmung","tag-unfreie-bearbeitung","tag-unfreie-benutzung"],"authors":[{"term_id":3074,"user_id":2,"is_guest":0,"slug":"christopher","display_name":"Christopher A. Wolf, MBA","avatar_url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/d77b27aefd4397c799a733f749d595a8fcc78bb7c7d693f68096bc2bfc958647?s=96&d=mm&r=g","first_name":"Christopher A.","last_name":"Wolf, MBA","user_url":"","description":""}],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7445","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7445"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7445\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/24106"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7445"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7445"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7445"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/ppma_author?post=7445"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}