{"id":6740,"date":"2014-05-08T11:52:25","date_gmt":"2014-05-08T09:52:25","guid":{"rendered":"\/?p=6740"},"modified":"2025-10-10T15:08:24","modified_gmt":"2025-10-10T13:08:24","slug":"urheberschutz-fuer-wiederkehrendes-bildmotiv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/urheberschutz-fuer-wiederkehrendes-bildmotiv\/","title":{"rendered":"Urheberschutz f\u00fcr wiederkehrendes Bildmotiv?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das Landgericht K\u00f6ln hatte zu entscheiden, ob ein Fotograf f\u00fcr Bilder mit dem wiederkehrenden Motiv einer roten Couch in verschiedenen Umgebungen aus urheberrechtlichen Gesichtspunkten Motivschutz verlangen, und damit Dritte von jeglicher Nachahmung seiner Grundidee ausschlie\u00dfen kann.<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist Fotok\u00fcnstler, welcher seit 1979 Personen unterschiedlicher Herkunft auf oder mit einer roten Couch in ungew\u00f6hnlicher Umgebung fotografiert. Das Motiv der roten Couch verwendete der Fotograf f\u00fcr eine Vielzahl weiterer Auftragsarbeiten und lizenzierte es zu Beginn der 1990er Jahre sowohl f\u00fcr die Werbekampagne einer Altbier-Brauerei als auch f\u00fcr eine Sendereihe von Fernsehmagazinen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\" width=\"298\" height=\"275\" \/><\/a>Im Jahre 2008 entwickelte eine Werbeagentur eine Kampagne, bei der Fotos mit einer zumindest \u00e4hnlichen Bildkomposition gezeigt wurden. Die Fotos zeigten eine in ungew\u00f6hnlicher Umgebung mit Personen aus unterschiedlichen Bev\u00f6lkerungsgruppen abgebildete blaue Couch.<\/p>\n<p>Der Fotograf nahm den Werbenden zun\u00e4chst unter den Gesichtspunkten der vermeidbaren Herkunftst\u00e4uschung, der Rufausbeutung, der Werbe- und Lizenzbehinderung aus der Verletzung des Wettbewerbsrechts in Anspruch. Die Klagen wurden aber vor dem LG wie dem OLG K\u00f6ln abgewiesen.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Verfahren macht der Fotograf nun Anspr\u00fcche aus seinem Urheberrecht geltend. Er ist der Rechtsauffassung, die Serie \u201eRote Couch\u201c erf\u00fclle bereits als solche die Kriterien einer pers\u00f6nlichen geistigen Sch\u00f6pfung, da sie einheitliche und pr\u00e4gende Merkmale aufweise. Die Kampagne \u201eBlaue Couch\u201c der Beklagten \u00fcbernehme diese charakteristischen Gestaltungsmerkmale der Originalserie des Kl\u00e4gers. Zudem w\u00fcrden auch einzelnen konkrete Bildkompositionen des Kl\u00e4gers durch die 12 Fotos der Kampagne der Beklagten verletzt.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hatte das LG K\u00f6ln nun zu entscheiden.<\/p>\n<p><strong>Decision of the court<\/strong><\/p>\n<p>With <a title=\"LG K\u00f6ln, Urteil vom 12.12.2013, Az. 14 O 613\/12\" href=\"http:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/lgs\/koeln\/lg_koeln\/j2013\/14_O_613_12_Anerkenntnisurteil_20131212.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil vom 12.12.2013 &#8211; Az. 14 O 613\/12 &#8211;<\/a> entschied das Landgericht K\u00f6ln, dass der Werbende die Nutzung der H\u00e4lfte der Fotos zu unterlassen habe.<\/p>\n<p>Dieser Anspruch ergebe sich aber nicht aus der Verletzung der Werkserie \u201eRote Couch\u201c, da es sich dabei nicht um ein eigenst\u00e4ndiges urheberrechtliches Werk handele. Die Auswahl des Gegenstandes f\u00fcr sich alleine genommen im Stile eines &#8220;ready mades&#8221; sei noch keine pers\u00f6nliche geistige Sch\u00f6pfung des Fotografen. Diese gestalterische Grundidee sei keinem Sonderrechtsschutz zug\u00e4nglich, sondern nur ihre konkrete gestalterische Umsetzung in den jeweiligen Einzelbildern. Einen Motivschutz in diesem Sinne gebe es daher nicht.<\/p>\n<p>Bei der H\u00e4lfte der Fotos liege aber eine unfreie Bearbeitung vor, bei dem die Ausgangswerke des Fotografen erkennbar als Vorlage und nicht nur als Anregung gedient haben. Dann hat die Agentur in diesen F\u00e4llen kein neues urheberrechtliches Werk geschaffen, sondern das an den sechs Werken bestehende Urheberrecht des Kl\u00e4gers verletzt.<\/p>\n<p>Bei den anderen sechs Bildern entschied die 14. Kammer des LG K\u00f6ln genau umgekehrt und wies die Klage ab.<\/p>\n<p><strong>Conclusion<\/strong><\/p>\n<p>Die Abgrenzung der Frage ob es sich bei einem Werk um ein neues oder nur eine Kopie eines bestehenden Werkes handelt, ist h\u00f6chst anspruchsvoll, wenn es sich nicht um eine identische Kopie des Werkst\u00fccks handelt. Als Richtschnur kann gelten, dass es sich bei dem neuen Bild erkennbar um etwas Neues handeln muss. Wenn das neue Werk nur wie eine leicht ver\u00e4nderte Kopie des Ausgangswerkes wirkt, wir es sich in der Regel um eine unfreie und damit genehmigungspflichtige Kopie handeln.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landgericht K\u00f6ln hatte zu entscheiden, ob ein Fotograf f\u00fcr Bilder mit dem wiederkehrenden Motiv einer roten Couch in verschiedenen Umgebungen aus urheberrechtlichen Gesichtspunkten Motivschutz verlangen, und damit Dritte von jeglicher Nachahmung seiner Grundidee ausschlie\u00dfen kann.<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":24106,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[293,294,295,296,297,298,299,300],"ppma_author":[3074],"class_list":["post-6740","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-bearbeitung","tag-bildkomposition","tag-foto","tag-fotograf","tag-fotorechte","tag-motivschutz","tag-ready-mades","tag-unfreie-bearbeitung"],"authors":[{"term_id":3074,"user_id":2,"is_guest":0,"slug":"christopher","display_name":"Christopher A. 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