{"id":673,"date":"2011-01-31T11:19:00","date_gmt":"2011-01-31T09:19:00","guid":{"rendered":"\/?p=673"},"modified":"2025-10-13T13:23:23","modified_gmt":"2025-10-13T11:23:23","slug":"ist-vertragsverstoss-gegenueber-ebay-auch-wettbewerbswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/ist-vertragsverstoss-gegenueber-ebay-auch-wettbewerbswidrig\/","title":{"rendered":"Ist Vertragsversto\u00df gegen\u00fcber eBay auch wettbewerbswidrig?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Bietet ein eBay-H\u00e4ndler mehr als drei gleichartige Artikel zur gleichen Zeit an, so verst\u00f6\u00dft dies gegen die vertraglichen Grunds\u00e4tze des ebay-Auktionshauses. Das Oberlandesgericht Hamm hatte nun in dem vorliegenden Fall die Frage zu entscheiden, ob in einem solchen vertraglichen Versto\u00df von Seiten des H\u00e4ndlers auch ein Wettbewerbsversto\u00df zu sehen ist, welcher zu einer entsprechenden Abmahnung f\u00fchren kann.<\/strong><\/p>\n<p><!--more-->Sowohl Kl\u00e4ger als auch Beklagter vertreiben im Internet auf der Auktionsplattform eBay Kfz-Hifiger\u00e4te und Zubeh\u00f6r. Der klagende H\u00e4ndler hatte auf dieser Plattform f\u00fcr unterschiedliche Kfz-Typen jeweils sechs Mal identische Radioblenden und Adapterkabel zur gleichen Zeit angeboten, was dazu f\u00fchrte, dass er bei den Suchergebnissen mit s\u00e4mtlichen seiner Angebote ganz oben als Treffer gelistet war. Damit verstie\u00df er gegen die eBay-Grunds\u00e4tze, wonach es verboten ist, als Verk\u00e4ufer gleichzeitig mehr als drei Angebote mit identischen Artikeln anzubieten. Eine hiervon zul\u00e4ssige Ausnahme f\u00fcr Mehrfachangebote war nicht gegeben.<\/p>\n<p>Der klagende H\u00e4ndler wurde von seinem Mitbewerber, der dieses Vorgehen als eine wettbewerbswidrige Handlung ansah, abgemahnt. Um nun in Bezug auf sein weiteres Treiben bei\u00a0 eBay Rechtsklarheit zu schaffen, erhob dieser nun vor dem Landgericht Bochum negative Feststellungsklage, dahingehend, dass kein Wettbewerbsversto\u00df vorliege und die Abmahnung demnach unberechtigt gewesen sei. Der Mitbewerber erhob dagegen Widerklage mit dem Ziel auf Unterlassung weiterer Verst\u00f6\u00dfe gegen die eBay-Grunds\u00e4tze. Das Landgericht verneinte einen Wettbewerbsversto\u00df, gab der negativen Feststellungsklage damit statt und wies die Widerklage des Mitbewerbers auf Unterlassung ab.<\/p>\n<p><b>Decision of the court<br \/>\n<\/b>Die hiergegen eingelegte Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm blieb erfolglos. Das Gericht konnte in dem Vorgehen des klagenden H\u00e4ndlers keinen Wettbewerbsversto\u00df erkennen und best\u00e4tigte mit seinem <a title=\"OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2010 \u2013 Az. I-4 U 142\/10\" href=\"http:\/\/medien-internet-und-recht.de\/pdf\/VT-MIR-2011-Dok-006.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil vom 21.12.2010 \u2013 Az. I-4 U 142\/10<\/a>\u00a0die Entscheidung des Landgerichts.<\/p>\n<p>Ein Wettbewerbsversto\u00df in Form eines Handelns entgegen einer gesetzlichen Vorschrift, welche auch dazu bestimmt ist im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, sei bereits aus dem Grund nicht gegeben, weil die eBay-Grunds\u00e4tze vertragliche Grundlage zwischen dem Betreiber der Internetplattform und den dortigen Anbietern seien. Ein Versto\u00df gegen ein vertragliches Verbot betreffe grunds\u00e4tzlich den Kreis der Vertragspartner und k\u00f6nne dort entsprechend sanktioniert werden. Vertr\u00e4ge seinen jedoch keine gesetzlichen Vorschriften im Sinne des Wettbewerbsrechts, deren Zuwiderhandlung zu einem Wettbewerbsversto\u00df f\u00fchren k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Ebenso wenig liege hier auch eine gezielte Behinderung des Mitbewerbers vor. Eine solche sei nur dann gegeben, wenn eine behindernde Ma\u00dfnahme ihrer Art nach darauf gerichtet ist, den Mitbewerber an seiner wettbewerblichen Entfaltung zu hindern. Werde dagegen nur beabsichtigt, Kunden zu sich hin zu lenken, und werde der Mitbewerber dann zwangsl\u00e4ufig hierdurch behindert, weil er durch den\u00a0 Vertragsversto\u00df nicht in solch gro\u00dfem Ma\u00dfe bei der Auflistung der Angebote zum Zuge komme, so sei das blo\u00dfe Folge des Leistungswettbewerbs und reiche f\u00fcr eine gezielte Behinderung nicht aus.<\/p>\n<p>Sicherlich habe der klagende H\u00e4ndler in wirtschaftlicher Hinsicht davon profitieren wollen, durch die vermehrten Angebote m\u00f6glichst oft in den Suchergebnissen bei eBay aufzutauchen und so verst\u00e4rkt Kunden auf sich aufmerksam zu machen und zu sich hinleiten zu k\u00f6nnen. In diesem Verhalten liege aber gerade noch kein gezieltes Ablenken der Kunden des Mitbewerbers. Der klagende H\u00e4ndler habe sich nicht gezielt um Kunden bem\u00fchen wollen und k\u00f6nnen, die schon mit einem Wettbewerber in Kontakt standen.<\/p>\n<p><b>Conclusion<br \/>\n<\/b>Die Kernaussage dieser Entscheidung ist, ein Vertragsversto\u00df gegen\u00fcber eBay begr\u00fcndet keinen Wettbewerbsversto\u00df, denn Vertr\u00e4ge sind keine gesetzlichen Vorschriften im Sinne des Wettbewerbsrechts.<\/p>\n<p>Dieser Fall zeigt sehr deutlich, wie schnell scheinbar harmlose Werbema\u00dfnahmen sich an der Grenze zu einem Wettbewerbsverbot bewegen. \u00e4u\u00dferst sinnvoll erscheint es daher, geplante Werbema\u00dfnahmen vor Beginn ihrer konkreten Umsetzung auf ihre wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit hin \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bietet ein eBay-H\u00e4ndler mehr als drei gleichartige Artikel zur gleichen Zeit an, so verst\u00f6\u00dft dies gegen die vertraglichen Grunds\u00e4tze des ebay-Auktionshauses. Das Oberlandesgericht Hamm hatte nun in dem vorliegenden Fall die Frage zu entscheiden, ob in einem solchen vertraglichen Versto\u00df von Seiten des H\u00e4ndlers auch ein Wettbewerbsversto\u00df zu sehen ist, welcher zu einer entsprechenden Abmahnung [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":24106,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[128,129,96,130],"ppma_author":[3074],"class_list":["post-673","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-behinderung","tag-behinderungswettbewerb","tag-ebay","tag-marktverhaltensregel"],"authors":[{"term_id":3074,"user_id":2,"is_guest":0,"slug":"christopher","display_name":"Christopher A. Wolf, MBA","avatar_url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/d77b27aefd4397c799a733f749d595a8fcc78bb7c7d693f68096bc2bfc958647?s=96&d=mm&r=g","first_name":"Christopher A.","last_name":"Wolf, MBA","user_url":"","description":""}],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/673","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=673"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/673\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/24106"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=673"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=673"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=673"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/ppma_author?post=673"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}