{"id":641,"date":"2010-11-04T16:29:00","date_gmt":"2010-11-04T14:29:00","guid":{"rendered":"\/?p=641"},"modified":"2025-10-13T13:56:05","modified_gmt":"2025-10-13T11:56:05","slug":"verkauf-von-elektrogeraeten-ohne-mehrwertsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/verkauf-von-elektrogeraeten-ohne-mehrwertsteuer\/","title":{"rendered":"Verkauf von Elektroger\u00e4ten ohne Mehrwertsteuer?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu entscheiden, ob eine Werbeanzeige mit dem Inhalt \u201eNur heute Haushaltsgro\u00dfger\u00e4te ohne 19% Mehrwertsteuer\u201c eine unsachliche Beeinflussung des Verbrauchers darstellt und damit wettbewerbswidrig ist.<\/strong><\/p>\n<p><!--more-->Am 4. Januar 2007 warb ein Elektromarkt unmittelbar nach Heraufsetzung der Mehrwertsteuer von 16% auf 19% im Internet mit einer Anzeige mit dem Inhalt<\/p>\n<p>&#8220;Nur heute Haushaltsgro\u00dfger\u00e4te ohne 19% Mehrwertsteuer&#8221;.<\/p>\n<p>Eine entsprechende Werbung f\u00fcr CDs, DVDs und Software-Titel wurde dann am n\u00e4chsten Tag, dem 5. Januar 2007, in der Stuttgarter Zeitung ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Ein Mitbewerber des Elektromarkts, der unter anderem auch Handel mit Haushaltsger\u00e4ten treibt, hat diese Werbung daraufhin als unsachliche Beeinflussung des Verbrauchers und damit als wettbewerbswidrig beanstandet. Er hat vorgebracht, das Angebot habe nur f\u00fcr eine unangemessen kurze Zeit bestanden mit der Folge, dass zumindest den berufst\u00e4tigen Verbrauchern ein Preisvergleich auf Grund des dadurch erzeugten Zeitdrucks nicht mehr m\u00f6glich gewesen sei.<\/p>\n<p>Das Landgericht Stuttgart hat dem Elektromarkt in seiner Entscheidung untersagt, mit der Angabe \u201eOhne 19% Mehrwertsteuer\u201d zu werben, sofern in der Ank\u00fcndigung f\u00fcr einen einzigen Verkaufstag, der mit dem Ver\u00f6ffentlichungsdatum identisch ist, geworben wird. Die dagegen gerichtete Berufung (Urteil vom 17.04.2008 \u2013 Az. 2 U 82\/07) ist erfolglos geblieben.<\/p>\n<p><b>Decision of the court<br \/>\n<\/b>In his <a title=\"BGH, Urteil vom 31.03.2010 \u2013 Az. I ZR 75\/08\" href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2010&amp;Sort=3&amp;nr=53841&amp;pos=0&amp;anz=210&amp;Blank=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil vom 31.03.2010 \u2013 Az. I ZR 75\/08<\/a>\u00a0hat der Bundesgerichtshof die Berufungsentscheidung des Oberlandesgericht Stuttgart aufgehoben und die Klage abgewiesen.<\/p>\n<p>Der Preisnachlass sei w\u00e4hrend der gesamten \u00d6ffnungszeit an einem Wochentag in Aussicht gestellt worden. Die beworbenen Artikel &#8211; Haushaltsgro\u00dfger\u00e4te, CDs, DVDs und Software &#8211; seien im Allgemeinen in ausreichendem Ma\u00dfe auf dem Markt erh\u00e4ltlich und unschwer zug\u00e4nglich. Einen Preis\u00fcberblick k\u00f6nnten sich die Verbraucher unproblematisch auch im Internet verschaffen.<\/p>\n<p>Selbst wenn sie keine Gelegenheit zu einem ausf\u00fchrlichen Preisvergleich haben sollten, w\u00fcrden sie allein aufgrund der Werbung keine un\u00fcberlegten Kaufentschl\u00fcsse treffen. Das schlie\u00dfe zwar die M\u00f6glichkeit ein, dass sich einzelne Verbraucher auch ohne (vollst\u00e4ndigen) Preisvergleich zu einem Kauf entschlie\u00dfen und dadurch riskieren, dass ihnen ein noch g\u00fcnstigeres Angebot eines Mitbewerbers des Elektromarkts entgeht. Diese Situation sei jedoch nicht ungew\u00f6hnlich, denn es komme h\u00e4ufig vor, dass sich Verbraucher kurzfristig zu einem Kauf entschlie\u00dfen, ohne einen umfassenden Preisvergleich vorzunehmen. Sofern sich der Verbraucher ohne einen solchen Vergleich zum Kauf entschlie\u00dfe, handele er bewusst und gehe freiwillig das genannte Risiko ein.<\/p>\n<p>Bei teuren Artikeln, bei denen die Anschaffungskosten unter Umst\u00e4nden eine betr\u00e4chtliche Investition darstellten, werde der Verbraucher ohnehin von dem Angebot erfahrungsgem\u00e4\u00df nur nach reiflicher \u00dcberlegung Gebrauch machen. Bei g\u00fcnstigen Angeboten werde der Durchschnittsverbraucher gerade nicht derart \u00fcbertrieben angelockt, dass er un\u00fcberlegte Entscheidungen treffe.<\/p>\n<p><b>Conclusion<br \/>\n<\/b>Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs stellt eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung dar, denn noch 2002 hatte er in einer anderen Entscheidung die Zul\u00e4ssigkeit von auf einen Tag beschr\u00e4nkten Rabattaktionen abgelehnt.<\/p>\n<p>Nun spricht er sich f\u00fcr ihre Zul\u00e4ssigkeit aus und stellt auf die M\u00f6glichkeit ab, sich online einen Preis\u00fcberblick zu verschaffen, obwohl nur etwa knapp drei Viertel der Bev\u00f6lkerung Zugang zum Internet haben. Unabh\u00e4ngig vom Wert der jeweiligen Ware schreibt er den Verzicht auf einen umfassenden Preisvergleich der Risikosph\u00e4re der Verbraucher zu und hebt dadurch generell ihre Eigenverantwortlichkeit hervor.<\/p>\n<p>Dieser Fall illustriert, wie wichtig es aus unternehmerischer Sicht ist, bereits bei der Entwicklung einer Werbeidee, sei es in Form einer Rabattaktion oder \u00e4hnlichem, nicht nur kreative und wirtschaftliche, sondern auch rechtliche Aspekte zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu entscheiden, ob eine Werbeanzeige mit dem Inhalt \u201eNur heute Haushaltsgro\u00dfger\u00e4te ohne 19% Mehrwertsteuer\u201c eine unsachliche Beeinflussung des Verbrauchers darstellt und damit wettbewerbswidrig ist.<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":24106,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[109,107,108,110],"ppma_author":[3074],"class_list":["post-641","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-elektrogeraete","tag-rabatt","tag-rabattaktion","tag-unsachliche-beeinflussung"],"authors":[{"term_id":3074,"user_id":2,"is_guest":0,"slug":"christopher","display_name":"Christopher A. 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