{"id":6040,"date":"2013-02-06T22:04:26","date_gmt":"2013-02-06T20:04:26","guid":{"rendered":"\/?p=6040"},"modified":"2025-10-13T11:49:21","modified_gmt":"2025-10-13T09:49:21","slug":"sollte-man-paypal-wegen-einer-kontosperrung-verklagen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/sollte-man-paypal-wegen-einer-kontosperrung-verklagen\/","title":{"rendered":"Sollte man PayPal wegen einer Kontosperrung verklagen?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Vor einiger Zeit hatte ich <a title=\"PayPal und die Kontosperrung: Klage in Deutschland?\" href=\"\/en\/paypal-und-die-kontosperrung-klage-in-deutschland\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">von einer Klage berichtet<\/a>, die wir im Auftrag eines Mandanten in Deutschland (Landgericht Stuttgart) gegen PayPal eingereicht haben. Seitdem erhalte ich nahezu t\u00e4glich Anrufe von PayPal-Kunden &#8211; ganz \u00fcberwiegend Online-H\u00e4ndler jeder Gr\u00f6\u00dfe -, die mir von Ihrem Leid mit PayPal berichten. Immer geht es dabei um Kontobeschr\u00e4nkungen, die von einigen Prozent bis hin zu einer vollumf\u00e4nglichen Kontosperrung reichen.<\/strong><!--more--><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\" alt=\"Elnur \/ Shutterstock.com\" width=\"415\" height=\"275\" \/><\/a>Nie wird der Kunde vorher darauf angesprochen, nie wird eine Begr\u00fcndung f\u00fcr die ohnehin fragw\u00fcrdigen Ma\u00dfnahmen geliefert. F\u00fcr viele dieser Anrufer stellt sich daher die Frage, ob Sie PayPal nicht einfach verklagen sollen, um wenigstens an ihr Geld zu kommen. Die Beantwortung dieser Frage h\u00e4ngt von der Kenntnis des Systems PayPal und den pers\u00f6nlichen Umst\u00e4nden ab.<\/p>\n<p><strong>Das System Paypal<\/strong><\/p>\n<p>Paypal ist eine Bank mit Sitz in Luxemburg, die sich ausschlie\u00dflich mit \u00fcberweisungs\u00e4hnlichen Geldtransaktionen zwischen zwei Personen \/ Unternehmen auf der ganzen Welt befasst. Das waren aber schon alle Gemeinsamkeiten mit einer normalen Hausbank. Anders als diese pflegt PayPal n\u00e4mlich auch Kunden mit einem dicken Guthaben und regelm\u00e4\u00dfigen Geldeing\u00e4ngen auf ihrem Konto mit diversen Beschr\u00e4nkungen zu besch\u00e4ftigen. Oft wird dabei\u00a0spekuliert, PayPal\u00a0generiere mit\u00a0den einbehaltenen Geldern Zinseinnahmen, was zum Gesch\u00e4ftsmodell geh\u00f6re. Das ist nat\u00fcrlich Unfug, weil die aus Transaktionen vereinnahmten Geb\u00fchren in etwas so hoch sind wie die Zinseinnahmen aus der Anlage desselben Betrages f\u00fcr ein Jahr. Das kann also nicht der Grund f\u00fcr das teilweise groteske Verhalten von PayPal sein.<\/p>\n<p>Der eigentliche Grund f\u00fcr die massenhafte Sperrung von Konten harmloser Online-H\u00e4ndler ist das K\u00e4uferschutz-Programm von PayPal. Dieses vollmundige Versprechen hat PayPal einst gro\u00df gemacht und birgt heute un\u00fcberschaubare (Betrugs-)risiken. Es beinhaltet das Versprechen an K\u00e4ufer, die ihren Online-Einkauf\u00a0mit PayPal bezahlen, dass sie im Falle der Nichtlieferung oder fehlerhaften Lieferung der bestellten Ware ihr Geld erstattet zu bekommen. Dass dies dem Missbrauch T\u00fcr und Tor \u00f6ffnet, liegt auf der Hand. Erfolgreiche K\u00e4uferschutzantr\u00e4ge bringen das Problem mit sich, dass irgendjemand den Kaufpreis erstatten muss &#8211; PayPal selbst hat hierzu jedoch naturgem\u00e4\u00df dann doch keine Lust. So weit geht die Liebe zu den K\u00e4ufern nun doch nicht. Nat\u00fcrlich reicht PayPal die Erstattung nur durch und holt sich den Betrag beim Verk\u00e4ufer wieder.<\/p>\n<p>Dass dieser quasi nie nach seiner Sicht der Dinge gefragt wird &#8211; jedenfalls nicht vor der der Kontosperrung -, ist ein gravierender Mangel des PayPal-Systems. Die Entscheidung, ob der K\u00e4ufer sein Geld zur\u00fcckverlangen kann, w\u00fcrde n\u00e4mlich im Normalfall ein Gericht treffen. Der Verk\u00e4ufer kommt dadurch u.U.\u00a0in die absurde Situation, dass er die Ware nicht mehr hat und\u00a0den Kaufpreis f\u00fcr die gelieferte Ware trotz vereinbarter Vorkasse beim K\u00e4ufer einklagen muss &#8211; und das ggf. nicht im Heimatland, sondern irgendwo auf der Welt. Das das oft keinen Sinn macht, liegt auf der Hand. Eigentlich w\u00e4re es umgekehrt: der K\u00e4ufer, der meint, den im Voraus bezahlten Kaufpreis zur\u00fcckverlangen zu k\u00f6nnen, muss dies ggf. vor einem Gericht geltend machen. Das ist vielleicht in vielen F\u00e4llen auch nicht besser, entspricht aber immerhin dem, was die Parteien vereinbart haben bzw. worauf sie sich in voller Kenntnis der Umst\u00e4nde (Vorauszahlungsverpflichtung)\u00a0eingelassen haben.<\/p>\n<p>Die Sache ist aber nicht risikolos f\u00fcr PayPal, weil die erstatteten Betr\u00e4ge vorgestreckt und anschlie\u00dfend ungefragt vom Verk\u00e4uferkonto wieder weggebucht werden. Das funktioniert aber nur, wenn es etwas zum wegbuchen gibt &#8211; und da kommen Sie als Online-H\u00e4ndler ins Spiel. Ihr Geld dient PayPal im Falle einer Kontosperrung als Sicherheit f\u00fcr eigene Risiken aus dem K\u00e4uferschutzprogramm. Und damit Sie das Guthaben nicht rechtzeitig wegschaffen, werden Sie ggf. vor vollendete Tatsachen in Gestalt der Kontosperrung gestellt. Und die Absicherung betreibt PayPal beinahe panisch, was an den strengen Regelungen f\u00fcr das Risikomanagement von Banken liegen mag. Das fragt man sicher allerdings, wozu PayPal derart hohe Geb\u00fchren verlangt und ob es f\u00fcr ein solches Verhalten \u00fcberhaupt eine Rechtfertigung geben kann.<\/p>\n<p>Das Ganze funktioniert nat\u00fcrlich nur deshalb richtig gut, weil eBay-H\u00e4ndler unter bestimmten Umst\u00e4nden verpflichtet sind, PayPal als Zahlungsmittel anzubieten. Es ist also die Marktmacht des Duos PayPal\/eBay, die diese Absurdit\u00e4t m\u00f6glich macht. Man stelle sich einmal vor, die Hausbank w\u00fcrde ein gut gef\u00fclltes Gesch\u00e4ftskonto sperren, um sich erst einmal die umfassenden Gesch\u00e4ftsunterlagen des Kunden vorlegen zu lassen. Der Gedanke ist so abwegig, dass man ihn getrost vergessen kann.<\/p>\n<p>Im Ergebnis l\u00e4sst sich die Stellung von PayPal hinsichtlich des K\u00e4uferschutzprogramms mit der eines Versicherungsunternehmens vergleichen, bei dem die Verk\u00e4ufer sowohl die Beitr\u00e4ge als auch die versicherten Sch\u00e4den bezahlen, der K\u00e4ufer die Versicherungsleistung in Anspruch nimmt und der Versicherer keiner Risiken hat. Das ist genial!<!--nextpage--><strong>Ist eine Klage gegen Paypal sinnvoll?<\/strong><\/p>\n<p>Damit komme ich zu der eigentlichen Frage, ob eine Klage gegen eine von PayPal auferlegte Kontosperrung \/ Verf\u00fcgungsbeschr\u00e4nkung sinnvoll ist. Das h\u00e4ngt nicht zuletzt davon ab, was mutma\u00dflicher Grund f\u00fcr die Beschr\u00e4nkung ist &#8211; mutma\u00dflich deshalb, weil PayPal seine Entscheidungen grunds\u00e4tzlich nicht begr\u00fcndet. Aus zahlreichen Gespr\u00e4chen mit Betroffenen konnte ich vier Hauptursachen f\u00fcr die Panikreaktionen von PayPal ausmachen:<\/p>\n<ul>\n<li>Starke Umsatzsteigerungen oder hohe (saisonbedingte) Umsatzschwankungen<\/li>\n<li>Verst\u00f6\u00dfe gegen die Nutzungsbedingungen (z.B. Verkauf von Artikeln, die PayPal nicht gefallen)<\/li>\n<li>Negative Ausk\u00fcnfte von Creditreform<\/li>\n<li>H\u00e4ufung von K\u00e4uferbeschwerden<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dass die ersten drei Umst\u00e4nde eine Kontosperrung und Zur\u00fcckhaltung von\u00a0Kontoguthaben nicht rechtfertigen k\u00f6nnen, ist offensichtlich. Da kann PayPal fast \u00fcberall auf der Welt in die AGB schreiben, was sie wollen. Und auch bei der H\u00e4ufung von K\u00e4uferbeschwerden d\u00fcrfte keine Sperrung zu rechtfertigen sein &#8211; jedenfalls\u00a0nicht, bevor der Gehalt der Beschwerden gepr\u00fcft ist. Eine volle Verf\u00fcgungsbeschr\u00e4nkung ist dabei selbst nach den AGB von PayPal nicht vorgesehen, wird aber immer wieder praktiziert, obwohl nur von einem &#8220;Sicherheitseinbehalt&#8221; die Rede ist. Auch die Tatsache, dass vor einer Kontosperrung nie die Gegenseite &#8211; der Verk\u00e4ufer &#8211; gefragt wird, ist leicht zu erkl\u00e4ren. Dieser h\u00e4tte in der Zwischenzeit die M\u00f6glichkeit, sein Guthaben &#8220;in Sicherheit&#8221; zu bringen, sodass PayPal gezwungen w\u00e4re, etwaige Anspr\u00fcche einer gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung unterziehen zu lassen.\u00a0Die Erfolgsaussichten\u00a0eines solchen Versuchs d\u00fcrfen mit recht bezweifelt werden, weshalb PayPal keinen besonderen Wert darauf legt und mit allen Mitteln versucht,\u00a0eine solche Situation zu verhindern.<\/p>\n<p>Jedenfalls bei einer vollen Verf\u00fcgungsbeschr\u00e4nkung liegt meines Erachtens in jedem Fall ein rechtswidriger\u00a0Eingriff in den Gesch\u00e4ftsbetrieb des Kunden vor, aufgrund dessen PayPal zur Freigabe des Guthabens verpflichtet ist. Da es sich um einen deliktischen Schadensersatzanspruch handelt, ist der Gerichtsstand hierf\u00fcr am Sitz des gesch\u00e4digten Kunden, bei einem deutschen Unternehmer also in Deutschland. Das ist sch\u00f6n, weil PayPal dann nach Deutschland kommen muss, um sich zu verteidigen und nicht der Kunde nach Luxemburg, um sich gegen\u00a0potentiell\u00a0rechtswidrige Verhaltensweisen seiner Bank (!) zu wehren. Das hatte sich PayPal anders vorgestellt, wie man aus dem Verhalten in dem ersten von uns gef\u00fchrten Verfahren schlie\u00dfen kann. Jedenfalls wurde offenbar, dass man es letztlich auf keinen Fall darauf ankommen lassen will. Mir jedenfalls ist klar, warum.<\/p>\n<p>Ob man von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch machen sollte, h\u00e4ngt von den individuellen Umst\u00e4nden des Betroffenen ab. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist n\u00e4mlich davon auszugehen, dass die Gesch\u00e4ftsbeziehung im Falle eines gerichtlichen Vorgehens endg\u00fcltig zerr\u00fctet ist und es\u00a0 f\u00fcr den H\u00e4ndler auch sp\u00e4ter keine M\u00f6glichkeit mehr gibt, mit PayPal ins Gesch\u00e4ft zu kommen. Das ist die Strafe daf\u00fcr, wenn man sich als PayPal-Kunde (zu recht) beschwert. Wer also dringend auf sein PayPal-Konto angewiesen ist, sollte &#8211; so traurig das ist &#8211; ernsthaft erw\u00e4gen, das Spiel mitzuspielen, die gew\u00fcnschten Unterlagen zu liefern\u00a0und auf eine baldige Freigabe des Guthabens zu hoffen. Dass dieses irgendwann freigegeben wird ist \u00fcbrigens selbstverst\u00e4ndlich &#8211; die Frage ist nur wann. Ich habe bis heute von keinem einzigen Fall geh\u00f6rt, in dem das Guthaben endg\u00fcltig einbehalten wurde. Das w\u00fcrde \u00fcber kurz oder lang das sichere Aus von PayPal bedeuten &#8211; auch in Luxemburg.<\/p>\n<p>Alle anderen, denen es nur um die Freigabe des Guthabens und\/oder um Vergeltung geht oder diejenigen, deren Konto bereits gek\u00fcndigt wurde, k\u00f6nnen dagegen erw\u00e4gen, eine Klage anzustrengen. Auch wenn es in der letzten Sache aufgrund des Einlenkens von PayPal einschlie\u00dflich \u00dcbernahme s\u00e4mtlicher Kosten nicht zu einem Urteil gekommen ist, stehen die Chancen\u00a0f\u00fcr ein zusprechendes Urteil\u00a0ganz gut. Mutma\u00dflich wird PayPal jedoch\u00a0auch in anderen F\u00e4llen versuchen, ein Urteil in Deutschland zu verhindern.<\/p>\n<p>In letzter Zeit hat jedoch die Erfahrung gezeigt, dass auch au\u00dfergerichtliche anwaltliche Aufforderungen mit Klageandrohung Wirkung zeigen und PayPal jedenfalls teilweise zum Einlenken bewegen. Regelm\u00e4\u00dfig ist es so, dass Vollbeschr\u00e4nkungen in Teilbeschr\u00e4nkungen im niedrigen einstelligen %-Bereich umgewandelt werden. Auch das ist noch fraglich, aber f\u00fcr viele H\u00e4ndler gerade noch ertr\u00e4glich. Unbefriedigend ist auch das, aber nicht ann\u00e4hernd so existenzgef\u00e4hrdend.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor einiger Zeit hatte ich von einer Klage berichtet, die wir im Auftrag eines Mandanten in Deutschland (Landgericht Stuttgart) gegen PayPal eingereicht haben. Seitdem erhalte ich nahezu t\u00e4glich Anrufe von PayPal-Kunden &#8211; ganz \u00fcberwiegend Online-H\u00e4ndler jeder Gr\u00f6\u00dfe -, die mir von Ihrem Leid mit PayPal berichten. 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