{"id":6035,"date":"2012-10-25T22:00:27","date_gmt":"2012-10-25T20:00:27","guid":{"rendered":"\/?p=6035"},"modified":"2025-10-13T12:08:18","modified_gmt":"2025-10-13T10:08:18","slug":"amazon-marken-und-kennzeichenrechtliche-fallstricke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/amazon-marken-und-kennzeichenrechtliche-fallstricke\/","title":{"rendered":"Amazon: Marken- und kennzeichenrechtliche Fallstricke"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das System Amazon ist an sich eine gute Sache. Die zentrale Datenhaltung durch Vereinheitlichung der Produktbeschreibungen sorgt f\u00fcr eine maximale Vergleichbarkeit der Angebote, erleichtert den Marketplace-H\u00e4ndlern die Arbeit und Amazon die Administration. Dieses System hat jedoch seine T\u00fccken, wenn man seine eigenen Waren unbedacht unter einer bereits vorhandenen Produktbeschreibung verkauft, die ein anderer Anbieter angelegt hat. Dies ist n\u00e4mlich nur bei absoluter Waren- und Kennzeichenidentit\u00e4t m\u00f6glich.<\/strong><!--more--><\/p>\n<p>Die bei <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/services\/beratung-amazon\/\">Amazon<\/a> f\u00fcr alle Verk\u00e4ufer verf\u00fcgbaren Produktbeschreibungen stammen von einem von ihnen, n\u00e4mlich dem ersten, der ein bestimmtes Produkt angelegt hat. Von diesem l\u00e4sst sich Amazon die Rechte an Bildern und Texten einr\u00e4umen, um die Produktbeschreibung auch anderen Verk\u00e4ufern zur Verf\u00fcgung zu stellen, die dasselbe Produkt verkaufen. Identifiziert wird ein Produkt zumeist \u00fcber die EAN (European Article Number) bzw. die GTIN (Global Trade Item Number), die die EAN seit 2009 sukzessive abgel\u00f6st hat. Diese Nummern sind als maschinenlesbarer Code auf nahezu jedem Produkt aufgedruckt, das innerhalb der Europ\u00e4ischen Union in den Verkehr gelangt. Dahinter verbirgt sich eine eindeutige Identifikationsm\u00f6glichkeit bzgl. Produkt und Hersteller bzw. Importeur. Diese EAN\/GTIN wird von Amazon in das hauseigene ASIN-Format \u00fcberf\u00fchrt, ohne dass sich an der Funktion der Nummer etwas \u00e4ndert.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\" width=\"415\" height=\"275\" \/><\/a>Gleich sind zwei Produkt im rechtlichen Sinne nur dann, wenn nicht nur die Ware selbst absolut identisch ist, sondern auch das produktverantwortliche Unternehmen. Importieren also zwei Unternehmen dieselbe namenlose Ware aus China, um diese mit Ihrer GTIN zu versehen und auf den deutschen Markt zu bringen, sind diese Produkte nicht gleich und k\u00f6nnen bei Amazon in der Regel auch nicht unter derselben Produktbeschreibung angeboten werden. Genau das aber geschieht laufend und f\u00fchrt teilweise zu kostspieligen <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/topic\/marke\/\">marken- und kennzeichenrechtlichen<\/a> Auseinandersetzungen.<\/p>\n<p>Die beiden Hauptprobleme bestehen darin, dass jedes Produktangebot nach dem Titel \u00fcber einen &#8220;von&#8221;-Hinweis verf\u00fcgt (nicht zu verwechseln mit der <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/topic\/e-commerce\/\">Verk\u00e4ufer<\/a>-Angabe weiter unten), der eine Marke, ein Unternehmenskennzeichen oder die Firma des &#8211; wie auch immer &#8211; verantwortlichen Unternehmens enth\u00e4lt. Unabh\u00e4ngig davon, wie dieses Zeichen rechtlich einzuordnen ist, d\u00fcrfte jedenfalls feststehen, dass es unmittelbar oder mittelbar als Hinweis auf die Herkunft des angebotenen Produkts aufgefasst wird und damit untrennbar mit der GTIN bzw. ASIN verbunden ist. Handelt es dabei um ein gesch\u00fctztes Zeichen, was jedenfalls bei Marken und Unternehmenskennzeichen der Fall ist, kann das Produkt mit dieser Beschreibung von vornherein nur dann angeboten werden, wenn dieser Herkunftshinweis \u00fcbereinstimmt, also die Ware tats\u00e4chlich und nicht nur vermeintlich aus der angegebenen Quelle stammt.<\/p>\n<p>Das ist bei Markenartikeln regelm\u00e4\u00dfig kein Problem, sofern es sich nicht um F\u00e4lschungen handelt (klassische Markenpiraterie). Anders liegt die Sache aber bei No-Name-Produkten, die von diversen Unternehmen importiert und in Europa angeboten werden. Selbst dann, wenn die Ware namenlos bleibt, bringt der Importeur mindestens seine produktidentifizierende GTIN und andere Herkunftshinweise auf und macht das Massenprodukt damit einzigartig. In der Folge legt er eine neue Amazon-Produktbeschreibung an und hinterlegt dabei im &#8220;von&#8221;-Feld einen Hinweis auf die Herkunft der Ware, wodurch das nunmehr individualisierte Massenprodukt eine einzigartige Heimat bei Amazon bekommt. Exakt dasselbe Produkt, das jedoch nicht von diesem Unternehmen stammt bzw. importiert wurde, aber unter Verwendung derselben Produktbeschreibung angeboten wird, ist eine &#8220;F\u00e4lschung&#8221; (im untechnischen Sinne), weil tats\u00e4chliche und scheinbare Herkunft nicht \u00fcbereinstimmen. Eine kennzeichenrechtliche Abmahnung ist dabei nicht selten, weil der Versto\u00df in der Regel sofort auff\u00e4llt und auch nicht geduldet wird. Daf\u00fcr ist der Konkurrenzkampf bei Amazon und auf anderen Internetmarktpl\u00e4tzen zu hart.<\/p>\n<p>Bestenfalls liegt darin nur eine wettbewerbsrechtliche Irref\u00fchrung \u00fcber die Herkunft, meist aber eine Unternehmenskennzeichenverletzung, je nach dem, was Gegenstand der &#8220;von&#8221;-Angabe ist. Enth\u00e4lt diese eine sogar eine eingetragene Marke, liegt ohne weiteres eine Markenverletzung vor. Gleiches gilt, wenn in der Produktbeschreibung eine Marke genannt oder ein anderer Herkunftsbezug auf ein konkretes Unternehmen hergestellt wird. Auch dies schlie\u00dft das Anbieten gleicher Waren anderer Herkunft aus. Kein Problem w\u00e4re es dagegen, wenn die Angabe lediglich aus einem Fantasiezeichen besteht, das weder als Marke noch als Unternehmenskennzeichen gesch\u00fctzt ist und die Verkehrskreise aus der Verwendung auch nicht auf eine (bestimmte) Herkunft schlie\u00dfen. Das kann man vorher jedoch meistens nicht wissen.<\/p>\n<p>Diese Sache- und Rechtslage haben sich zwischenzeitlich viele Importeure und Verk\u00e4ufer von Massenware zunutze gemacht und sichern ihre Produktbeschreibung durch Verwendung eigener Kennzeichen ab, wof\u00fcr nicht selten dutzende Marken angemeldet werden. Der Vorteil dabei ist nicht nur, dass man seine Artikelbeschreibung fortan nicht nur f\u00fcr sich alleine hat, sondern auch, dass das vormals namenlose Produkt durch eine Marke aufgewertet wird. Dieses Vorgehen l\u00e4uft zwar der Systematik bei Amazon zuwider, folgt aber durchaus berechtigten Interessen der H\u00e4ndler an einer Verbesserung und Festigung ihrer Wettbewerbssituation.<\/p>\n<p>Zwei Dinge sollte man in diesem Zusammenhang jedoch tunlichst vermeiden. Zum einen kann es zu Schwierigkeiten f\u00fchren, wenn eine Produktbeschreibung f\u00fcr eine Massenware sp\u00e4ter um eine Marke erg\u00e4nzt und auf dieser Grundlage versucht wurde, Dritte von einer Nutzung dieser Beschreibung auszuschlie\u00dfen bzw. wegen einer <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/services\/verfolgung-markenverletzungen\/\">Trademark infringement<\/a> in Anspruch zu nehmen. Das kann missbr\u00e4uchlich sein und zur Kostenerstattung verpflichten. Zum anderen sollte man nicht den Fehler machen, zwar die Produktbeschreibung aus taktischen Gr\u00fcnden mit der Marke aufzuwerten und abzusichern, aber das Produkt selbst namenlos zu lassen oder &#8211; noch schlimmer &#8211; unter einer anderen Kennzeichnung (z.B. des chinesischen Herstellers) zu verschicken. Dadurch begeht der Markeninhaber n\u00e4mlich u.U. selbst eine <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/areas-of-law\/competition\/\">wettbewerbswidrige Irref\u00fchrung<\/a>.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das System Amazon ist an sich eine gute Sache. Die zentrale Datenhaltung durch Vereinheitlichung der Produktbeschreibungen sorgt f\u00fcr eine maximale Vergleichbarkeit der Angebote, erleichtert den Marketplace-H\u00e4ndlern die Arbeit und Amazon die Administration. 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