{"id":5959,"date":"2010-08-13T14:38:37","date_gmt":"2010-08-13T12:38:37","guid":{"rendered":"\/?p=5959"},"modified":"2025-10-13T14:22:24","modified_gmt":"2025-10-13T12:22:24","slug":"titelschutz-fuer-zeitungsrubrik-stimmts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/titelschutz-fuer-zeitungsrubrik-stimmts\/","title":{"rendered":"Titelschutz f\u00fcr Zeitungsrubrik \u201eStimmt\u2019s&#8221;?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Bezeichnung \u201eStimmt\u2019s?\u201c f\u00fcr die Rubrik einer w\u00f6chentlich erscheinenden Zeitung, unter welcher wissensbezogene Leserfragen beantwortet werden, kommt nach Meinung des Oberlandesgerichts Hamburg gegen\u00fcber der Bezeichnung \u201eStimmt\u2019s?\u201c f\u00fcr die Wissensrubrik eines eher unterhaltungsorientierten Internetportals markenrechtlicher Titelschutz zu. Streitig waren in dieser Sache insbesondere die F\u00e4higkeit eines Rubriknamens Titelschutz zu besitzen sowie die Frage, ob dass Wort \u201eStimmt?\u201c freihaltebed\u00fcrftig sei.<\/strong><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Verlegerin u.a. der Wochenzeitung \u201eD.Z.\u201c, nimmt den Betreiber eines kommerziellen Internet Life Style Portals aus markenrechtlichem Titelschutzrecht auf Unterlassung in Anspruch.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\" width=\"413\" height=\"275\" \/><\/a>Unter der Rubrik \u201eStimmt\u2019s?\u201c werden sowohl in der Wochenzeitung \u201eD.Z.\u201c als auch auf der Internetseite der \u201eD.Z.\u201c und in mehreren der Verlegerin angeschlossenen Radiosendern regelm\u00e4\u00dfig Fragen der Leser beantwortet, die Gegenst\u00e4nde des Allgemeinwissens, der Wissenschaft oder sonstiger Bereiche betreffen. Der Betreiber des Internetportals hat im Internet ebenfalls unter der \u00dcberschrift \u201eStimmt\u2019s?\u201c Leserfragen beantwortet.<\/p>\n<p>Nach erfolgloser Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserkl\u00e4rung gegen den Portalbetreiber hat die Verlegerin eine einstweilige Verf\u00fcgung am Landgericht Hamburg erwirkt, in welcher dem Portalbetreiber das Angebot einer redaktionellen Internetrubrik mit dem Titel \u201eStimmt\u2019s?\u201c im gesch\u00e4ftlichen Verkehr verboten wurde.<\/p>\n<p><strong>Decision of the court<\/strong><\/p>\n<p>In his <a title=\"OLG Hamburg, Urteil vom 15.05.2010 \u2013 Az. 3 U 58\/08\" href=\"http:\/\/openjur.de\/u\/52143.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil vom 15.05.2010 \u2013 Az. 3 U 58\/08<\/a> gab das OLG Hamburg der klagenden Verlegerin Recht und best\u00e4tigte die schon im einstweiligen Rechtsschutz ergangene Entscheidung. Es handele sich nach Ansicht des OLG bei der Rubrik \u201eStimmt\u2019s?\u201c um ein titelschutzf\u00e4higes Werk, welches mit der Rubrik der Beklagten verwechselt werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Die \u00c4hnlichkeit beider Rubriken war hier unproblematisch gegeben. Auch stand es au\u00dfer Frage, dass die Verlegerin den Titel \u201eStimmt`s?\u201c schon l\u00e4nger und in viel gr\u00f6\u00dferem Umfang verwendete.<\/p>\n<p>Zu kl\u00e4ren war allerdings die Frage, ob die Rubrik einer Zeitung wie deren Name selbst Titelschutz haben kann und ob im vorliegenden Fall bez\u00fcglich des Wortes \u201eStimmt\u2019s?\u201c ein Freihaltebed\u00fcrfnis mit dem Ergebnis besteht, dass dem Portal die Verwendung verboten werden konnte.<\/p>\n<p>Dies hat das OLG Hamburg bejaht. Es kann nicht nur der Titel einer gesamten Zeitung oder Zeitschrift als Gegenstand eines Werktitelrechts, sondern auch Titel regelm\u00e4\u00dfiger Beilagen oder Rubriken in Betracht kommen, sofern sie durch von ihrer Aufmachung her f\u00fcr den Leser eine gewisse Selbst\u00e4ndigkeit dem Hauptblatt gegen\u00fcber oder Wiedererkennbarkeit haben. Werktitelm\u00e4\u00dfige Verwendung ist immer dann gegeben, wenn es sich um eine Kennzeichnung in einer Weise handele, in der der angesprochene Verkehr die Bezeichnung eines Druckwerks zur Unterscheidung von anderen Werken sehe.<\/p>\n<p>Der Titel der Kl\u00e4gerin ist auch hinreichend unterscheidungskr\u00e4ftig und damit schutzf\u00e4hig. Unterscheidungskraft im Rahmen des Werktitelschutzes bezeichnet die Eignung eines Titels, ein Werk von einem anderen zu unterscheiden, mithin die Funktion des Titels als Individualisierungsmittel. Das Gericht vertritt zwar die Auffassung, der Titel \u201eStimmt`s?\u201c habe auch einen beschreibenden Gehalt, weil aus ihm der inhaltsbezogene Hinweis hervorgeht, dass nachfolgend die Verifizierung bestimmter Informationen vorgenommen werde. Jedoch besitze die Abfassung in umgangssprachlicher Frageform einschlie\u00dflich des enthaltenen Fragezeichens ein ausreichendes Mindestma\u00df an Originalit\u00e4t.<\/p>\n<p>Ein Freihaltebed\u00fcrfnis wurde von dem Oberlandesgericht Hamburg verneint. Diesem k\u00f6nne durch die Begrenzung des Schutzumfangs Rechnung getragen werden.<\/p>\n<p><strong>Conclusion<\/strong><\/p>\n<p>Neben den Titeln der Medien selbst besitzen auch in diesen befindliche regelm\u00e4\u00dfige Rubriken oder Beilagen markenrechtlichen Titelschutz, sofern diese durch ihre \u00e4u\u00dfere Ausgestaltung eine gewisse Selbst\u00e4ndigkeit dem Hauptblatt gegen\u00fcber haben. Es ist bez\u00fcglich der Verwendung bereits bestehender Titel auch von Rubriken innerhalb einer Zeitung oder einer Zeitschrift oder eines entsprechenden Onlineauftritts Zur\u00fcckhaltung geboten.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bezeichnung \u201eStimmt\u2019s?\u201c f\u00fcr die Rubrik einer w\u00f6chentlich erscheinenden Zeitung, unter welcher wissensbezogene Leserfragen beantwortet werden, kommt nach Meinung des Oberlandesgerichts Hamburg gegen\u00fcber der Bezeichnung \u201eStimmt\u2019s?\u201c f\u00fcr die Wissensrubrik eines eher unterhaltungsorientierten Internetportals markenrechtlicher Titelschutz zu. 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