{"id":4839,"date":"2014-03-12T11:35:02","date_gmt":"2014-03-12T09:35:02","guid":{"rendered":"\/?p=4839"},"modified":"2025-10-10T15:34:19","modified_gmt":"2025-10-10T13:34:19","slug":"erteilung-eines-nicht-uebertragbaren-nutzungsrechts-bei-hoerbuch-download","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/erteilung-eines-nicht-uebertragbaren-nutzungsrechts-bei-hoerbuch-download\/","title":{"rendered":"Nutzungsrechte bei H\u00f6rbuch-Download"},"content":{"rendered":"<p><!-- [if gte mso 9]&gt;--><\/p>\n<p><!-- [if gte mso 9]&gt;--><\/p>\n<p><strong>E-Books sind mittlerweile f\u00fcr viele zu einer beliebten Alternative zu klassischen B\u00fcchern geworden. Immer mehr Online-H\u00e4ndler stellen E-Books gegen Entgelt zum Download zur Verf\u00fcgung. Ist der Kunde erstmal im Besitz des E-Books stellt sich die Frage ob dieser die Datei auch an Dritte weitergeben darf. Damit befasste sich das LG Bielefeld.<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der Dachverband deutscher Verbraucherzentralen sowie verbraucher- und sozialorientierter Organisationen beanstandete eine Klausel in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen eines Online-H\u00e4ndlers in der er den Erwerbern von E-Books und digitalen H\u00f6rb\u00fcchern unter anderem deren Weitergabe und Weiterver\u00e4u\u00dferung an Dritte untersagt wurde wie folgt:<\/p>\n<p><em>(&#8230;) \u201eIm Rahmen dieses Angebotes erwirbt der Kunde das einfache, nicht \u00fcbertragbare Recht, die angebotenen Titel zum ausschlie\u00dflich pers\u00f6nlichen Gebrauch gem\u00e4\u00df Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen.<\/em><\/p>\n<p><em>Es ist nicht gestattet, die Downloads in irgendeiner Weise inhaltlich und redaktionell zu \u00e4ndern oder ge\u00e4nderte Versionen zu benutzen, sie f\u00fcr Dritte zu kopieren, \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder f\u00fcr kommerzielle Zwecke zu nutzen.\u201c<\/em><\/p>\n<p><strong>Decision of the court<\/strong><\/p>\n<p>Das LG Bielefeld (<a title=\"LG Bielefeld, Urteil vom 5. M\u00e4rz 2013, 4 O 191\/11\" href=\"http:\/\/openjur.de\/u\/621610.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil vom 5. M\u00e4rz 2013, Az. 4 O 191\/11<\/a>) sah in der Klausel, entgegen der Auffassung der Kl\u00e4ger, jedoch keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Dies w\u00e4re unter anderem dann der Fall, wenn durch die Klausel die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet werden w\u00fcrde. Zweck des Vertrages sei jedoch dem Verbraucher eine Nutzungsm\u00f6glichkeit an dem E-Book oder H\u00f6rbuch einzur\u00e4umen, welche den Download und das wiederholte Anh\u00f6ren oder Ansehen erfasse. Die Weitergabe oder Weiterver\u00e4u\u00dferung an Dritte sei nicht prim\u00e4rer Vertragszweck.<\/p>\n<p>Die Klausel sei zudem durch gleichwertige Interessen des Anbieters gerechtfertigt. Da bei digitalen Dateien eine verlustfreie \u00dcbertragung an Dritte m\u00f6glich sei best\u00fcnden f\u00fcr den Online-H\u00e4ndler erhebliche wirtschaftliche Interessen an einem Weiterver\u00e4u\u00dferungsverbot. Das Interesse an der Weitergabe oder Weiterver\u00e4u\u00dferung der Datei an Dritte sei demgegen\u00fcber nur zweitrangig.<\/p>\n<p>Eine Unwirksamkeit der Klausel folge auch nicht aus einer Irref\u00fchrung der Kunden durch die Verwendung von Begriffen des Kaufrechts. Der K\u00e4ufer k\u00f6nne aus diesen nicht schlie\u00dfen ihm werde das Eigentum an dem E-Book oder dem H\u00f6rbuch verschafft und damit uneingeschr\u00e4nkt erm\u00f6glicht dies weiterzugeben. Die Verwendung von Begriffen des Kaufrechts diene hier lediglich der besseren Verst\u00e4ndlichkeit f\u00fcr den Verbraucher. Gleichzeitig w\u00fcrde durch die Klausel ausdr\u00fccklich klargestellt, dass mit dem Erwerb nicht gleichzeitig das Recht zur Weitergabe und Weiterver\u00e4u\u00dferung an Dritte umfasst sei.<\/p>\n<p>Weiter befasste sich das Gericht mit der Frage, ob die Klausel ein mit dem Download entstehendes Verbreitungsrecht des Verbrauchers unerlaubterweise einschr\u00e4nke. Dieses Verbreitungsrecht k\u00f6nnte durch Ersch\u00f6pfung entstehen. Eine Ersch\u00f6pfung wird dann angenommen, wenn ein konkretes Werk mit Zustimmung des Urhebers oder ausschlie\u00dflichen Rechteinhabers in Verkehr gebracht wird. Nach Ansicht des LG Bielefeld sei eine Ersch\u00f6pfung nur bei der Verbreitung von k\u00f6rperlichen Gegenst\u00e4nden, nicht jedoch bei digitalen Dateien m\u00f6glich. Die Europarechtlichen Bestimmungen f\u00fcr Computerprogramme, die beide Verwertungsarten gleichstellten, seien auf H\u00f6rb\u00fccher nicht anzuwenden.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich sei auch nicht das Recht auf Erstellung einer Privatkopie verletzt. Denn dieses erlaube weder die Herstellung f\u00fcr Dritte noch ein Weiterverkauf.<\/p>\n<p><strong>Conclusion<\/strong><\/p>\n<p>Vertreibern von E-Books und H\u00f6rb\u00fcchern ist es nach dem Urteil m\u00f6glich, den Erwerbern deren Weitergabe und Weiterver\u00e4u\u00dferung an Dritte in den AGB zu untersagen. Zumindest in einem Punkt ist das Urteil allerdings h\u00f6chst fragw\u00fcrdig, denn anders als angenommen erlaubt das Recht auf Erstellung von Kopien zur privaten Nutzung nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung des BGH durchaus auch die Herstellung von Kopien f\u00fcr Dritte, mit denen der Nutzer pers\u00f6nlich verbunden ist. Bei richtiger Beurteilung w\u00e4re aber die gesamte Klausel hinf\u00e4llig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>E-Books sind mittlerweile f\u00fcr viele zu einer beliebten Alternative zu klassischen B\u00fcchern geworden. Immer mehr Online-H\u00e4ndler stellen E-Books gegen Entgelt zum Download zur Verf\u00fcgung. Ist der Kunde erstmal im Besitz des E-Books stellt sich die Frage ob dieser die Datei auch an Dritte weitergeben darf. Damit befasste sich das LG Bielefeld.<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":24106,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[2144,705,2145,20,707,315,1059,1053],"ppma_author":[3074],"class_list":["post-4839","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-download","tag-e-book","tag-einfaches-nutzungsrecht","tag-erschoepfung","tag-hoerbuch","tag-online-haendler","tag-privatkopie","tag-verbraucherzentrale"],"authors":[{"term_id":3074,"user_id":2,"is_guest":0,"slug":"christopher","display_name":"Christopher A. Wolf, MBA","avatar_url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/d77b27aefd4397c799a733f749d595a8fcc78bb7c7d693f68096bc2bfc958647?s=96&d=mm&r=g","first_name":"Christopher A.","last_name":"Wolf, MBA","user_url":"","description":""}],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4839","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4839"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4839\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/24106"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4839"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4839"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4839"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/ppma_author?post=4839"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}