{"id":30732,"date":"2026-08-17T17:23:22","date_gmt":"2026-08-17T15:23:22","guid":{"rendered":"https:\/\/avantcore.de\/?p=30732"},"modified":"2026-08-17T17:23:22","modified_gmt":"2026-08-17T15:23:22","slug":"nachhaltigkeitssiegel-neues-uwg-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/nachhaltigkeitssiegel-neues-uwg-2026\/","title":{"rendered":"Testsiegel, NGO-Logo oder unzul\u00e4ssiges Nachhaltigkeitssiegel? Neue Abgrenzungsfragen im UWG"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland deutlich strengere Vorgaben f\u00fcr Nachhaltigkeitssiegel. Nach dem dann geltenden Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Verwendung eines Nachhaltigkeitssiegels k\u00fcnftig stets unzul\u00e4ssig, wenn es weder auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruht noch von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurde.<\/strong><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Neuregelung erfasst nicht nur klassische Umweltzeichen. Auch Testsiegel, G\u00fctezeichen, Verbandslogos und Hinweise auf Kooperationen mit Umwelt- oder Verbraucherorganisationen k\u00f6nnen in den Anwendungsbereich geraten. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung oder grafische Gestaltung, sondern der Eindruck, den das Zeichen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern hervorruft.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>Neues Per-se-Verbot f\u00fcr nicht zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel<\/strong><\/p>\n<p>Mit dem Dritten Gesetz zur \u00c4nderung des UWG setzt der deutsche Gesetzgeber die sogenannte EmpCo-Richtlinie <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/eli\/dir\/2024\/825\/oj?locale=de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(EU) 2024\/825<\/a> um. Das \u00c4nderungsgesetz wurde am 12. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verk\u00fcndet; die ma\u00dfgeblichen Bestimmungen gelten ab dem 27. September 2026.<\/p>\n<p>Als Nachhaltigkeitssiegel wird ein freiwilliges \u00f6ffentliches oder privates Vertrauens-, G\u00fcte- oder Qualit\u00e4tszeichen verstanden, mit dem ein Produkt, ein Verfahren oder eine Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit unter Bezugnahme auf \u00f6kologische oder soziale Merkmale hervorgehoben oder gef\u00f6rdert werden soll. Nicht erforderlich ist, dass das Zeichen ausdr\u00fccklich als &#8220;Siegel&#8221; bezeichnet wird.<\/p>\n<p>Ein Nachhaltigkeitssiegel darf k\u00fcnftig nur verwendet werden, wenn es<\/p>\n<ul>\n<li>von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurde oder<\/li>\n<li>auf einem Zertifizierungssystem beruht, das die gesetzlichen Anforderungen erf\u00fcllt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Verst\u00f6\u00dfe werden in die sogenannte schwarze Liste des UWG aufgenommen. Die Verwendung eines nicht hinreichend abgesicherten Siegels ist damit ohne weitere Pr\u00fcfung der Irref\u00fchrungsgefahr unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Beispiel: Ein Lebensmittelhersteller versieht seine Produkte mit einem selbst entworfenen gr\u00fcnen Blatt und der Aufschrift &#8220;Unsere nachhaltige Wahl&#8221;. Die Produkte werden allein anhand unternehmensinterner Kriterien ausgew\u00e4hlt. Eine unabh\u00e4ngige Kontrolle findet nicht statt. Das Zeichen d\u00fcrfte als Nachhaltigkeitssiegel anzusehen und ab dem 27. September 2026 unzul\u00e4ssig sein.<\/p>\n<p>Anders kann es bei einem staatlich festgesetzten Zeichen wie dem EU-Umweltzeichen liegen. Dessen Verwendung bleibt m\u00f6glich, sofern das konkrete Produkt die jeweiligen Vergabekriterien erf\u00fcllt und das Unternehmen zur Nutzung berechtigt ist.<\/p>\n<p><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-30735 size-large\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/stockphotoscom-9386693-1024x683.jpg\" alt=\"Nachhaltigkeitssiegel nach EmpCo\" width=\"1024\" height=\"683\" srcset=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/stockphotoscom-9386693-1024x683.jpg 1024w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/stockphotoscom-9386693-300x200.jpg 300w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/stockphotoscom-9386693-768x512.jpg 768w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/stockphotoscom-9386693-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/stockphotoscom-9386693-18x12.jpg 18w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/stockphotoscom-9386693.jpg 1920w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/p>\n<h4><strong>Sind unabh\u00e4ngige Testsiegel weiterhin zul\u00e4ssig?<\/strong><\/h4>\n<p>Nicht jedes Testsiegel ist automatisch ein Nachhaltigkeitssiegel. Ein klassisches Testergebnis, das Verbraucherinnen und Verbrauchern eine umfassende Bewertung der Produktqualit\u00e4t vermittelt, verfolgt regelm\u00e4\u00dfig einen anderen Zweck als die gezielte Hervorhebung \u00f6kologischer oder sozialer Eigenschaften.<\/p>\n<p>Besonders deutlich ist dies bei Tests, in deren Gesamturteil neben Umweltaspekten beispielsweise auch Funktionalit\u00e4t, Sicherheit, Haltbarkeit, Bedienbarkeit oder Preis-Leistungs-Verh\u00e4ltnis einflie\u00dfen. Nach den Erw\u00e4gungen im deutschen Gesetzgebungsverfahren sollen anerkannte unabh\u00e4ngige Verbrauchertests grunds\u00e4tzlich nicht als Nachhaltigkeitssiegel behandelt werden, wenn ihr Hauptzweck in einer umfassenden und unabh\u00e4ngigen Verbraucherinformation liegt.<\/p>\n<p>Beispiel: Eine Waschmaschine erh\u00e4lt in einem unabh\u00e4ngigen Produkttest die Gesamtnote &#8220;gut&#8221;. Bewertet werden Waschleistung, Handhabung, Haltbarkeit, Sicherheit sowie Energie- und Wasserverbrauch. Der Hersteller gibt das Testergebnis unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen vollst\u00e4ndig wieder. In diesem Fall steht die umfassende Produktbewertung im Vordergrund. Das Testsiegel d\u00fcrfte daher grunds\u00e4tzlich nicht allein wegen der Einbeziehung von Umweltkriterien zum Nachhaltigkeitssiegel werden.<\/p>\n<p>Gegenbeispiel: Der Hersteller \u00fcbernimmt aus demselben Test ausschlie\u00dflich die gute Bewertung des Energieverbrauchs und gestaltet daraus ein eigenes gr\u00fcnes Zeichen mit der Aufschrift &#8220;Umweltgepr\u00fcft&#8221;. Dadurch kann bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, das Produkt habe eine eigenst\u00e4ndige Nachhaltigkeitszertifizierung durchlaufen. Das Zeichen k\u00f6nnte deshalb als Nachhaltigkeitssiegel eingeordnet werden.<\/p>\n<p>Eine pauschale Ausnahme f\u00fcr Testsiegel enth\u00e4lt das Gesetz nicht. Das Risiko einer Einordnung als Nachhaltigkeitssiegel steigt insbesondere, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>ausschlie\u00dflich oder \u00fcberwiegend Umwelt- oder Sozialmerkmale bewertet werden,<\/li>\n<li>das Siegel Begriffe wie &#8220;nachhaltig&#8221;, &#8220;klimafreundlich&#8221;, &#8220;fair&#8221; oder &#8220;gr\u00fcn&#8221; besonders hervorhebt,<\/li>\n<li>das Testergebnis werblich aus seinem urspr\u00fcnglichen Zusammenhang gel\u00f6st wird oder<\/li>\n<li>die Darstellung den Eindruck einer speziellen Nachhaltigkeitszertifizierung vermittelt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Weiteres Beispiel: Ein Onlineportal bewertet Hotels ausschlie\u00dflich danach, ob sie Handt\u00fccher auf Wunsch wechseln, regionale Lebensmittel anbieten und auf Einwegverpackungen verzichten. Die ausgezeichneten Hotels d\u00fcrfen ein gr\u00fcnes &#8220;Eco Hotel gepr\u00fcft&#8221;-Logo verwenden. Ein solches Zeichen d\u00fcrfte als Nachhaltigkeitssiegel anzusehen sein. Seine Zul\u00e4ssigkeit h\u00e4ngt daher davon ab, ob das Bewertungssystem die gesetzlichen Anforderungen an ein Zertifizierungssystem erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>Unternehmen sollten folglich nicht nur pr\u00fcfen, von wem ein Testsiegel stammt. Ebenso wichtig sind der Pr\u00fcfgegenstand, die Bewertungsmethode und die konkrete werbliche Verwendung.<\/p>\n<h4><strong>Wann wird ein NGO-Logo zum Nachhaltigkeitssiegel?<\/strong><\/h4>\n<p>Auch die Verwendung des Namens oder Logos einer Umwelt-, Verbraucher- oder Nichtregierungsorganisation wirft Abgrenzungsfragen auf.<\/p>\n<p>Ein blo\u00dfer Hinweis darauf, dass ein Unternehmen eine Organisation unterst\u00fctzt, mit ihr kooperiert oder Mitglied eines Verbandes ist, d\u00fcrfte nicht ohne Weiteres als Nachhaltigkeitssiegel einzuordnen sein. Daf\u00fcr spricht insbesondere, wenn die Kommunikation klar erkennen l\u00e4sst, worin die Beziehung besteht und dass keine Pr\u00fcfung oder Zertifizierung des beworbenen Produkts erfolgt ist.<\/p>\n<p>Beispiel: Ein Unternehmen erkl\u00e4rt auf einer Unterseite seiner Website: &#8220;Wir unterst\u00fctzen seit 2024 das regionale Aufforstungsprojekt des Vereins Waldregion e. V. mit j\u00e4hrlich 20.000 Euro.&#8221; Neben dem Text wird das Logo des Vereins abgebildet. Zugleich wird klargestellt, dass die Zusammenarbeit keine Pr\u00fcfung oder Zertifizierung der Produkte umfasst. Eine solche transparente Darstellung d\u00fcrfte regelm\u00e4\u00dfig kein Nachhaltigkeitssiegel darstellen.<\/p>\n<p>Gegenbeispiel: Dasselbe Vereinslogo wird ohne Erl\u00e4uterung auf der Vorderseite einer Produktverpackung neben den Worten &#8220;Gut f\u00fcr die Umwelt&#8221; angebracht. Verbraucher k\u00f6nnten dies als Best\u00e4tigung verstehen, dass der Verein das konkrete Produkt gepr\u00fcft und seine Umweltvertr\u00e4glichkeit best\u00e4tigt hat. Damit kann das Logo die Funktion eines Nachhaltigkeitssiegels \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>Anders kann es ebenfalls liegen, wenn die Darstellung bei den angesprochenen Verbrauchern den Eindruck erweckt, die Organisation habe<\/p>\n<ul>\n<li>das konkrete Produkt gepr\u00fcft,<\/li>\n<li>dessen \u00f6kologische oder soziale Qualit\u00e4t best\u00e4tigt oder<\/li>\n<li>f\u00fcr die Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitsstandards eingestanden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Besonders riskant sind prominent platzierte NGO-Logos auf Produktverpackungen oder unmittelbar neben umweltbezogenen Werbeaussagen. Zus\u00e4tze wie &#8220;in Kooperation mit&#8221;, &#8220;unterst\u00fctzt von&#8221; oder &#8220;Partner von&#8221; schlie\u00dfen eine Siegelwirkung nicht zwingend aus.<\/p>\n<p>Beispiel: Auf einer Kosmetikverpackung befindet sich ein Tierschutzlogo mit dem Zusatz &#8220;Partner von&#8221;. Bleibt offen, ob die Partnerschaft lediglich aus einer Spende besteht oder ob die Organisation die Rezeptur und Herstellung kontrolliert, kann der Verbraucher das Logo als Best\u00e4tigung tierschutzbezogener Produkteigenschaften verstehen. Der knappe Zusatz &#8220;Partner von&#8221; d\u00fcrfte diese Fehlvorstellung nicht in jedem Fall ausr\u00e4umen.<\/p>\n<p>Unternehmen sollten deshalb eindeutig erl\u00e4utern, worauf sich die Zusammenarbeit bezieht.<\/p>\n<p>Eine deutlichere Formulierung k\u00f6nnte beispielsweise lauten:<\/p>\n<p>&#8220;Wir unterst\u00fctzen die Arbeit von [Organisation] finanziell. Die Organisation hat dieses Produkt weder gepr\u00fcft noch zertifiziert.&#8221;<\/p>\n<p>Ob ein solcher Hinweis ausreicht, h\u00e4ngt allerdings auch von seiner Platzierung und Lesbarkeit ab. Eine kaum wahrnehmbare Erl\u00e4uterung auf der Verpackungsr\u00fcckseite wird einen blickfangartigen Eindruck auf der Vorderseite nicht stets korrigieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<h4><strong>Welche Anforderungen gelten f\u00fcr ein Zertifizierungssystem?<\/strong><\/h4>\n<p>Ein privat vergebenes Nachhaltigkeitssiegel bleibt grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich. Es muss jedoch auf einem System beruhen, das insbesondere transparente und objektive Anforderungen vorsieht.<\/p>\n<p>Zu den wesentlichen Voraussetzungen geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>\u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Bedingungen f\u00fcr die Nutzung des Siegels,<\/li>\n<li>objektive, nachpr\u00fcfbare und diskriminierungsfreie Kriterien,<\/li>\n<li>ein System, das grunds\u00e4tzlich allen Unternehmen offensteht, welche die Anforderungen erf\u00fcllen,<\/li>\n<li>die Entwicklung der Anforderungen unter Beteiligung relevanter Fachleute und Interessentr\u00e4ger sowie<\/li>\n<li>eine \u00dcberwachung der Einhaltung durch eine unabh\u00e4ngige dritte Stelle.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Beispiel f\u00fcr ein m\u00f6glicherweise ausreichendes System: Ein Branchenverband entwickelt unter Beteiligung von Umweltfachleuten, Verbrauchervertretern und Unternehmen einen \u00f6ffentlich einsehbaren Kriterienkatalog f\u00fcr recyclingf\u00e4hige Verpackungen. Jedes interessierte Unternehmen kann die Zertifizierung beantragen. Eine vom Verband und von den teilnehmenden Unternehmen unabh\u00e4ngige Pr\u00fcfstelle kontrolliert vor der Vergabe und anschlie\u00dfend regelm\u00e4\u00dfig, ob die Kriterien eingehalten werden.<\/p>\n<p>Beispiel f\u00fcr ein voraussichtlich nicht ausreichendes System: Ein Handelsunternehmen entwickelt ein Label f\u00fcr &#8220;verantwortungsvoll hergestellte Produkte&#8221;. Es legt die Kriterien selbst fest, ver\u00f6ffentlicht sie nicht vollst\u00e4ndig und entscheidet durch die eigene Einkaufsabteilung, welche Produkte das Label tragen d\u00fcrfen. Eine externe Kontrolle findet nicht statt. Die blo\u00dfe Existenz interner Pr\u00fcflisten macht dieses Modell noch nicht zu einem gesetzeskonformen Zertifizierungssystem.<\/p>\n<p>Eine blo\u00dfe unternehmensinterne Freigabe gen\u00fcgt somit nicht. Auch die Eintragung eines Zeichens als Marke oder Gew\u00e4hrleistungsmarke beantwortet f\u00fcr sich genommen nicht die lauterkeitsrechtliche Frage, ob das zugrunde liegende Vergabe- und Kontrollsystem den neuen Anforderungen entspricht.<\/p>\n<p>Beispiel: Ein Unternehmen l\u00e4sst sein selbst entwickeltes Nachhaltigkeitszeichen als Marke eintragen. Aus der Markeneintragung folgt jedoch nicht, dass das Zeichen auch wettbewerbsrechtlich als Nachhaltigkeitssiegel verwendet werden darf. Markenrechtlicher Schutz und lauterkeitsrechtliche Zul\u00e4ssigkeit sind getrennt zu beurteilen. Ma\u00dfgeblich bleibt insbesondere, ob das Zeichen auf einem gesetzeskonformen Zertifizierungssystem beruht oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurde.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>Besondere Risiken bei unternehmenseigenen Labels<\/strong><\/p>\n<p>Besonders kritisch sind selbst entwickelte Symbole, Icons und Produktkennzeichnungen. Zeichen wie ein stilisiertes Blatt, ein gr\u00fcner Kreis oder eine eigens geschaffene &#8220;\u00d6ko&#8221;-Kennzeichnung k\u00f6nnen als Nachhaltigkeitssiegel verstanden werden, wenn sie aus Sicht des Verkehrs eine besondere \u00f6kologische Qualit\u00e4t best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>Das gilt auch dann, wenn das Zeichen lediglich der internen Kategorisierung eines Sortiments dient.<\/p>\n<p>Beispiel: Ein Versandh\u00e4ndler kennzeichnet bestimmte Artikel im Onlineshop mit einem gr\u00fcnen Blatt. Das Symbol bedeutet intern lediglich, dass mindestens eines von zehn Nachhaltigkeitskriterien erf\u00fcllt ist. Welche Kriterien bestehen und welches davon beim konkreten Produkt erf\u00fcllt wird, bleibt f\u00fcr Verbraucher unklar. Das Symbol kann gleichwohl den Eindruck einer umfassenden \u00f6kologischen Auszeichnung vermitteln und damit als Nachhaltigkeitssiegel gelten.<\/p>\n<p>Weiteres Beispiel: Ein Textilh\u00e4ndler verwendet ein Label mit der Bezeichnung &#8220;Conscious Collection&#8221;. Die Aufnahme in die Kollektion setzt lediglich voraus, dass ein Kleidungsst\u00fcck zu 20 Prozent aus recycelten Fasern besteht. Gestaltung und Bezeichnung vermitteln jedoch m\u00f6glicherweise eine weitergehende Aussage \u00fcber die Nachhaltigkeit des gesamten Produkts. Neben der Zul\u00e4ssigkeit des Labels stellt sich deshalb auch die Frage, ob unzul\u00e4ssig von einem einzelnen Umweltaspekt auf das gesamte Produkt geschlossen wird.<\/p>\n<p>Ein erl\u00e4uternder Begleittext kann das Risiko reduzieren, beseitigt es aber nicht in jedem Fall. Bei blickfangartig hervorgehobenen Zeichen muss eine Einschr\u00e4nkung klar, verst\u00e4ndlich und unmittelbar wahrnehmbar sein.<\/p>\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><strong>Auch Kooperationen und Sponsoringvertr\u00e4ge sollten \u00fcberpr\u00fcft werden<\/strong><\/h4>\n<p>Die neue Rechtslage betrifft nicht nur die Gestaltung der Werbung. Auch bestehende Lizenz-, Kooperations- und Sponsoringvertr\u00e4ge k\u00f6nnen Anpassungsbedarf ausl\u00f6sen.<\/p>\n<p>Beispiel: Ein Unternehmen hat sich vertraglich verpflichtet, das Logo einer Umweltorganisation f\u00fcr drei Jahre auf s\u00e4mtlichen Verpackungen abzubilden. Der Vertrag regelt jedoch nicht, ob und nach welchen Kriterien die Organisation die Produkte kontrolliert. Stellt das Logo aus Verbrauchersicht ein Nachhaltigkeitssiegel dar, kann die vertraglich vereinbarte Nutzung ab dem 27. September 2026 wettbewerbsrechtlich unzul\u00e4ssig sein.<\/p>\n<p>Unternehmen sollten deshalb pr\u00fcfen, ob ihre Vertr\u00e4ge<\/p>\n<ul>\n<li>die konkrete Bedeutung des Logos festlegen,<\/li>\n<li>die zul\u00e4ssigen Verwendungsformen bestimmen,<\/li>\n<li>belastbare Pr\u00fcf- und Kontrollmechanismen enthalten,<\/li>\n<li>Informations- und Nachweispflichten regeln und<\/li>\n<li>eine kurzfristige Anpassung oder Beendigung der Logonutzung erm\u00f6glichen.<\/li>\n<\/ul>\n<h4><strong>Was Unternehmen jetzt pr\u00fcfen sollten<\/strong><\/h4>\n<p>Unternehmen sollten s\u00e4mtliche Zeichen erfassen, mit denen \u00f6kologische oder soziale Eigenschaften kommuniziert werden. Die Pr\u00fcfung sollte nicht auf Produktverpackungen beschr\u00e4nkt bleiben, sondern auch Websites, Onlineshops, Apps, Kataloge, Verkaufsdisplays und Social-Media-Kampagnen einbeziehen.<\/p>\n<p>F\u00fcr jedes Zeichen sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:<\/p>\n<ol>\n<li>Vermittelt das Zeichen eine \u00f6kologische oder soziale Qualit\u00e4tsaussage?<\/li>\n<li>Bezieht sich die Aussage auf ein Produkt, ein Verfahren oder das gesamte Unternehmen?<\/li>\n<li>Stammt das Zeichen von einer staatlichen Stelle?<\/li>\n<li>Falls nicht: Beruht es auf einem den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Zertifizierungssystem?<\/li>\n<li>Wer kontrolliert die Einhaltung der Kriterien, und ist diese Stelle tats\u00e4chlich unabh\u00e4ngig?<\/li>\n<li>Kann die Dokumentation des Vergabe- und Kontrollverfahrens im Streitfall vorgelegt werden?<\/li>\n<li>Erwecken NGO- oder Verbandslogos m\u00f6glicherweise den Eindruck einer Produktpr\u00fcfung?<\/li>\n<li>Entspricht die konkrete werbliche Verwendung den Bedingungen des Siegel- oder Testanbieters?<\/li>\n<\/ol>\n<p>Praktischer Kurztest: W\u00fcrde ein durchschnittlicher Verbraucher das Zeichen als blo\u00dfe Information \u00fcber eine Kooperation verstehen oder als Best\u00e4tigung, dass das konkrete Produkt besondere \u00f6kologische oder soziale Anforderungen erf\u00fcllt? Je n\u00e4her die Gestaltung an einer Qualit\u00e4tsbest\u00e4tigung liegt, desto eher sollte das Zeichen vorsorglich wie ein Nachhaltigkeitssiegel gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<h4><strong>Conclusion<\/strong><\/h4>\n<p>Die UWG-Reform beseitigt unseri\u00f6se Nachhaltigkeitskennzeichnungen, schafft aber zugleich neue Abgrenzungsfragen. Ob ein Testsiegel, NGO-Logo oder Kooperationshinweis als Nachhaltigkeitssiegel gilt, l\u00e4sst sich nicht allein anhand seiner Bezeichnung beurteilen. Entscheidend sind Zweck, Gestaltung, Kontext und der dadurch hervorgerufene Verbrauchereindruck.<\/p>\n<p>Ein breit angelegtes unabh\u00e4ngiges Produkttesturteil wird regelm\u00e4\u00dfig anders zu beurteilen sein als ein reines &#8220;Eco-Test&#8221;-Zeichen. Ein transparent erl\u00e4uterter Spendenhinweis ist weniger riskant als ein prominentes NGO-Logo neben einem Umweltclaim auf der Verpackung. Und ein eingetragenes oder seit Jahren verwendetes Eigenlabel bleibt nicht allein deshalb zul\u00e4ssig, weil Verbraucher es bereits kennen.<\/p>\n<p>Insbesondere unternehmenseigene Labels und prominent platzierte Organisationslogos sollten vor dem 27. September 2026 \u00fcberpr\u00fcft werden. Unternehmen tragen nicht nur das Risiko f\u00fcr selbst entwickelte Zeichen. Sie m\u00fcssen sich auch bei fremden Siegeln vergewissern, dass das zugrunde liegende Zertifizierungssystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht.<\/p>\n<p>AVANTCORE begleitet Unternehmen bei der <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/topic\/nachhaltigkeitswerbung-empco-uwg-gruene-marken\/\">Umsetzung der EmpCo-Richtlinie und der UWG-Reform<\/a> \u2013 von der rechtlichen Pr\u00fcfung einzelner Umweltclaims, Testsiegel und NGO-Logos bis zur \u00dcberarbeitung der gesamten Nachhaltigkeitskommunikation<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem 27. 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