{"id":30521,"date":"2026-03-23T10:06:20","date_gmt":"2026-03-23T09:06:20","guid":{"rendered":"https:\/\/avantcore.de\/?p=30521"},"modified":"2026-03-23T10:06:20","modified_gmt":"2026-03-23T09:06:20","slug":"ferienwohnung-ferienwohnnutzung-reines-wohngebiet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/ferienwohnung-ferienwohnnutzung-reines-wohngebiet\/","title":{"rendered":"Ferienwohnnutzung im reinen Wohngebiet: Ferienwohnungen mit Baugenehmigung f\u00fcr \u201eWohnen\u201c nicht automatisch erlaubt"},"content":{"rendered":"<p><strong>Rechtlicher Hintergrund der Ferienwohnnutzung: Abgrenzung bei Ferienwohnungen zwischen Dauerwohnen und Ferienwohnen im Bauplanungsrecht<\/strong><!--more--><\/p>\n<p>Die Frage, ob eine Wohnung als <strong>Ferienwohnung<\/strong> genutzt werden darf, ist bauplanungsrechtlich von erheblicher praktischer Bedeutung. In vielen Gemeinden kollidiert die touristische Nutzung von Wohnraum mit den planungsrechtlichen Zielsetzungen der <strong>Baunutzungsverordnung (BauNVO)<\/strong>. W\u00e4hrend das <strong>Dauerwohnen<\/strong> typischerweise der zentralen Zweckbestimmung eines Wohngebiets entspricht, kann eine Nutzung als <strong>Ferienwohnung<\/strong> aufgrund der kurzfristigen Vermietung an st\u00e4ndig wechselnde G\u00e4ste eine eigenst\u00e4ndige Nutzungsart darstellen.<\/p>\n<p>Besonders restriktiv ist die Situation in <strong>reinen Wohngebieten gem\u00e4\u00df \u00a7 3 BauNVO<\/strong>. Diese Gebiete sollen nahezu ausschlie\u00dflich dem dauerhaften Wohnen dienen. Touristische Nutzungen sind dort grunds\u00e4tzlich nur ausnahmsweise zul\u00e4ssig und bed\u00fcrfen regelm\u00e4\u00dfig einer <strong>ausdr\u00fccklichen Genehmigung oder Nutzungs\u00e4nderung<\/strong>.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund stellt sich h\u00e4ufig die Frage, wie eine <strong>Baugenehmigung f\u00fcr ein Wohngeb\u00e4ude<\/strong> auszulegen ist: Erfasst sie nur das <strong>Dauerwohnen<\/strong> oder kann sie auch eine Nutzung als <strong>Ferienwohnung<\/strong> umfassen? Mit dieser Problematik hatte sich das <strong>Oberverwaltungsgericht Niedersachsen<\/strong> in seinem <strong><a href=\"https:\/\/voris.wolterskluwer-online.de\/browse\/document\/a60315ba-f88e-4eaa-93e9-a295f7c6cffa\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beschluss vom 04.03.2026 \u2013 1 LA 64\/25<\/a><\/strong> zu befassen.<\/p>\n<h4><strong>Darum ging es genau: Nutzungsuntersagung wegen Ferienwohnnutzung<\/strong><\/h4>\n<p>Die Kl\u00e4ger sind Eigent\u00fcmer eines Grundst\u00fccks, das mit einem <strong>Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten<\/strong> bebaut ist. Das Grundst\u00fcck liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans aus dem Jahr 1964, der f\u00fcr diesen Bereich ein <strong>Reines Wohngebiet (WR)<\/strong> festsetzt.<\/p>\n<p><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-30525\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/stockphotoscom-1790243.jpg\" alt=\"Ferienwohnnutzung Ferienwohnung reines Wohngebiet\" width=\"640\" height=\"426\" srcset=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/stockphotoscom-1790243.jpg 640w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/stockphotoscom-1790243-300x200.jpg 300w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/stockphotoscom-1790243-18x12.jpg 18w\" sizes=\"(max-width: 640px) 100vw, 640px\" \/>Die urspr\u00fcngliche <strong>Baugenehmigung aus dem Jahr 2007<\/strong> betraf den Neubau eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten und einem Nebengeb\u00e4ude. Im Jahr 2008 beantragten die Bauherren einen <strong>Nachtrag zur Baugenehmigung<\/strong>, der sich im Wesentlichen auf bauliche \u00c4nderungen bezog, etwa eine Standort\u00e4nderung des Geb\u00e4udes, den Wegfall des Kellergeschosses sowie den Einbau zus\u00e4tzlicher WC-Anlagen in den Spitzb\u00f6den.<\/p>\n<p>Im Rahmen dieses Nachtragsverfahrens erkl\u00e4rte der Bauherr in einem Schreiben an die Bauaufsichtsbeh\u00f6rde, die Wohnungen seien f\u00fcr jeweils vier Personen ausgelegt und sollten <strong>an st\u00e4ndig wechselnde Ferieng\u00e4ste vermietet werden<\/strong>. Dieses Schreiben wurde Teil der Verwaltungsakte und mit einem <strong>Gr\u00fcnstempel \u201eAkte\u201c<\/strong> versehen.<\/p>\n<p>Eine ausdr\u00fcckliche <strong>Genehmigung einer Ferienwohnnutzung<\/strong> wurde jedoch weder beantragt noch erteilt.<\/p>\n<p>Die Eigent\u00fcmer nutzten die Wohnungen gleichwohl \u00fcber Jahre hinweg als <strong>Ferienwohnungen<\/strong>. Im Jahr 2021 untersagte die Bauaufsichtsbeh\u00f6rde diese Nutzung durch Bescheid und ordnete die <strong>sofortige Vollziehung<\/strong> an. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrte sie aus, das Geb\u00e4ude sei ausschlie\u00dflich zum <strong>Dauerwohnen genehmigt<\/strong> worden. Eine Nutzung als Ferienwohnungen stelle daher eine <strong>genehmigungspflichtige Nutzungs\u00e4nderung<\/strong> dar.<\/p>\n<p>Die hiergegen erhobene Klage blieb vor dem <strong>Verwaltungsgericht Stade<\/strong> ohne Erfolg. Gegen das Urteil beantragten die Eigent\u00fcmer die <strong>Zulassung der Berufung<\/strong> beim Oberverwaltungsgericht Niedersachsen.<\/p>\n<h4><strong>Rechtliche W\u00fcrdigung des Oberverwaltungsgerichts<\/strong><\/h4>\n<p>Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab und best\u00e4tigte damit die Entscheidung der Vorinstanz.<\/p>\n<h5><strong>Ma\u00dfgeblich sind der Bauantrag und die genehmigten Bauvorlagen<\/strong><\/h5>\n<p>Das Gericht stellte zun\u00e4chst klar, dass sich der <strong>Inhalt einer Baugenehmigung<\/strong> grunds\u00e4tzlich nach dem <strong>Bauantrag des Bauherrn<\/strong> bestimmt. Erg\u00e4nzend sind die <strong>genehmigten Bauvorlagen<\/strong> heranzuziehen, soweit diese durch einen entsprechenden Genehmigungsvermerk \u2013 regelm\u00e4\u00dfig in Form eines <strong>Gr\u00fcnstempels mit Genehmigungsvermerk<\/strong> \u2013 Bestandteil der Genehmigung geworden sind.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall war das Vorhaben in allen ma\u00dfgeblichen Unterlagen eindeutig als <strong>\u201eNeubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten\u201c<\/strong> bezeichnet worden. Eine touristische Nutzung war weder im Bauantrag noch in der Baubeschreibung enthalten.<\/p>\n<p>Auch die Nachtragsgenehmigung aus dem Jahr 2008 bezog sich ausschlie\u00dflich auf bauliche \u00c4nderungen. Eine <strong>Nutzungs\u00e4nderung zur Ferienwohnnutzung<\/strong> war dort nicht vorgesehen.<\/p>\n<h5><strong>Erl\u00e4uterndes Schreiben ist kein Antrag auf Nutzungs\u00e4nderung<\/strong><\/h5>\n<p>Die Kl\u00e4ger argumentierten, aus ihrem Schreiben vom Mai 2008 ergebe sich zumindest konkludent ein Antrag auf Genehmigung der Ferienwohnnutzung.<\/p>\n<p>Dem folgte das Gericht nicht. Nach Auffassung des OVG handelt es sich bei der dort enthaltenen Formulierung, wonach die Wohnungen an <strong>Ferieng\u00e4ste vermietet werden sollen<\/strong>, lediglich um eine <strong>beschreibende Erl\u00e4uterung<\/strong>. Eine solche Aussage k\u00f6nne nicht als <strong>Antrag auf Nutzungs\u00e4nderung<\/strong> verstanden werden.<\/p>\n<p>Insbesondere k\u00f6nne ein lediglich erl\u00e4uterndes Schreiben den <strong>klar umrissenen Inhalt des Bauantrags<\/strong> nicht nachtr\u00e4glich erweitern.<\/p>\n<h5><strong>Bedeutung des Gr\u00fcnstempels<\/strong><\/h5>\n<p>Ein zentraler Punkt der Entscheidung betrifft die <strong>Bedeutung des Gr\u00fcnstempels<\/strong> in Bauakten. Die Kl\u00e4ger hatten argumentiert, durch die Stempelung ihres Schreibens sei dieses zum Bestandteil der Baugenehmigung geworden.<\/p>\n<p>Das Gericht stellte hierzu klar, dass zwischen zwei unterschiedlichen Funktionen zu unterscheiden ist:<\/p>\n<p>A <strong>Gr\u00fcnstempel mit Genehmigungsvermerk<\/strong> macht Bauvorlagen zum Bestandteil der Baugenehmigung.<\/p>\n<p>A <strong>Gr\u00fcnstempel \u201eAkte\u201c<\/strong> dokumentiert hingegen lediglich, dass ein Dokument Teil der Verwaltungsakte ist.<\/p>\n<p>Da das streitige Schreiben lediglich einen Aktenstempel trug, konnte daraus keine <strong>Genehmigung der Ferienwohnnutzung<\/strong> abgeleitet werden.<\/p>\n<p><strong>Ferienwohnen ist nicht automatisch vom Wohnbegriff umfasst<\/strong><\/p>\n<p>Das Oberverwaltungsgericht best\u00e4tigte zugleich seine bisherige Rechtsprechung zur <strong>Auslegung von Wohnnutzungen<\/strong>. Danach kann eine Genehmigung f\u00fcr ein Wohngeb\u00e4ude zwar im Einzelfall sowohl <strong>Dauerwohnen als auch Ferienwohnen<\/strong> umfassen. Daf\u00fcr m\u00fcssen jedoch besondere Anhaltspunkte vorliegen, etwa in der Genehmigung selbst oder im Genehmigungsverfahren.<\/p>\n<p>Solche Anhaltspunkte fehlten hier vollst\u00e4ndig. Das Gericht betonte daher, dass eine Genehmigung f\u00fcr ein <strong>Wohnhaus grunds\u00e4tzlich als Genehmigung f\u00fcr Dauerwohnen<\/strong> zu verstehen ist.<\/p>\n<h5><strong>Bauplanungsrechtliche Unzul\u00e4ssigkeit der Ferienwohnnutzung<\/strong><\/h5>\n<p>Hinzu kam, dass sich das Grundst\u00fcck in einem <strong>reinen Wohngebiet nach \u00a7 3 BauNVO<\/strong> befindet. Ferienwohnungen k\u00f6nnen dort regelm\u00e4\u00dfig nicht als <strong>kleine Beherbergungsbetriebe<\/strong> zugelassen werden, wenn keine typischen <strong>beherbergungsrechtlichen Dienstleistungen<\/strong> erbracht werden.<\/p>\n<p>Damit war die Nutzung nicht nur <strong>formell rechtswidrig<\/strong>, sondern ihre Genehmigungsf\u00e4higkeit war auch keineswegs offensichtlich.<\/p>\n<p>Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde daher abgelehnt; das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<h4><strong>Bedeutung der Entscheidung f\u00fcr die Praxis<\/strong><\/h4>\n<p>Die Entscheidung verdeutlicht, wie strikt Gerichte den <strong>Genehmigungsinhalt einer Baugenehmigung<\/strong> auslegen. F\u00fcr die Praxis ergeben sich mehrere wichtige Konsequenzen:<\/p>\n<p>Eine Genehmigung f\u00fcr ein <strong>Wohngeb\u00e4ude<\/strong> bedeutet regelm\u00e4\u00dfig <strong>Genehmigung von Dauerwohnen<\/strong>.<\/p>\n<p>Eine <strong>Ferienwohnnutzung<\/strong> stellt h\u00e4ufig eine <strong>eigenst\u00e4ndige Nutzungsart<\/strong> dar.<\/p>\n<p>Sie bedarf daher regelm\u00e4\u00dfig einer <strong>ausdr\u00fccklichen Genehmigung oder Nutzungs\u00e4nderung<\/strong>.<\/p>\n<p>Blo\u00dfe Hinweise in Bauunterlagen oder Begleitschreiben reichen hierf\u00fcr nicht aus.<\/p>\n<p>Besonders in <strong>reinen Wohngebieten<\/strong> ist eine Ferienwohnnutzung zudem planungsrechtlich h\u00e4ufig <strong>nicht zul\u00e4ssig<\/strong>.<\/p>\n<h4><strong>Handlungsempfehlung f\u00fcr Eigent\u00fcmer und Projektentwickler<\/strong><\/h4>\n<p>Eigent\u00fcmer sollten bereits im <strong>Baugenehmigungsverfahren eindeutig festlegen<\/strong>, welche Nutzung vorgesehen ist. Wer eine Immobilie als <strong>Ferienwohnung<\/strong> betreiben m\u00f6chte, sollte dies ausdr\u00fccklich im <strong>Bauantrag und in der Baubeschreibung<\/strong> dokumentieren und eine entsprechende <strong>Nutzungs\u00e4nderung beantragen<\/strong>.<\/p>\n<p>Wird eine Ferienwohnnutzung ohne entsprechende Genehmigung aufgenommen, drohen <strong>Nutzungsuntersagungen<\/strong>, Zwangsgelder und gegebenenfalls kostspielige verwaltungsgerichtliche Verfahren.<\/p>\n<h4><strong>Beratung im <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/topic\/oeffentliches-baurecht\/\">\u00f6ffentlichen Baurecht<\/a><\/strong><\/h4>\n<p>Fragen zur <strong>Zul\u00e4ssigkeit von Ferienwohnungen<\/strong>, zur <strong>Ferienwohnnutzung<\/strong>, zur <strong>Auslegung von Baugenehmigungen<\/strong>, zu <strong>Nutzungs\u00e4nderungen<\/strong> oder zur <strong>Abwehr bauaufsichtlicher Ma\u00dfnahmen<\/strong> erfordern eine fundierte verwaltungsrechtliche Analyse.<\/p>\n<p>Unsere unter anderem auf das <strong>Administrative law <\/strong>ausgerichtete Kanzlei <strong>AVANTCORE RECHTSANW\u00c4LTE<\/strong> in Stuttgart ber\u00e4t Eigent\u00fcmer, Projektentwickler und Unternehmen bundesweit bei der <strong>rechtssicheren Planung von Bauvorhaben<\/strong>, der <strong><a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/topic\/was-regelt-das-kommunalrecht\/\">kommunalrechtlichen<\/a> Einordnung von Nutzungen<\/strong> sowie der <strong>gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte gegen\u00fcber Bauaufsichtsbeh\u00f6rden<\/strong>.<\/p>\n<p>Mehr zum Thema Nutzungs\u00e4nderung:<\/p>\n<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"FaevO4cR8V\"><p><a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/unzulaessige-nutzungsaenderung-im-aussenbereich\/\">Nutzungs\u00e4nderung im Au\u00dfenbereich f\u00fcr Gew\u00e4chshaus mit Schulungsbereich unzul\u00e4ssig<\/a><\/p><\/blockquote>\n<p><iframe class=\"wp-embedded-content\" sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" style=\"position: absolute; visibility: hidden;\" title=\"&#8222;Nutzungs\u00e4nderung im Au\u00dfenbereich f\u00fcr Gew\u00e4chshaus mit Schulungsbereich unzul\u00e4ssig&#8220; &#8211; Avantcore\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/unzulaessige-nutzungsaenderung-im-aussenbereich\/embed\/#?secret=TmEj0SBEyx#?secret=FaevO4cR8V\" data-secret=\"FaevO4cR8V\" width=\"600\" height=\"338\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\"><\/iframe><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtlicher Hintergrund der Ferienwohnnutzung: Abgrenzung bei Ferienwohnungen zwischen Dauerwohnen und Ferienwohnen im Bauplanungsrecht<\/p>","protected":false},"author":15,"featured_media":30525,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[3835,3433,3295,3350,3837,3838,3839,3364,3836,3435],"ppma_author":[3075],"class_list":["post-30521","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag--3-baunvo","tag-baugenehmigung","tag-bauleitplanung","tag-baurecht","tag-ferienwohnnutzung","tag-ferienwohnung","tag-gruenstempel","tag-nutzungsuntersagung","tag-reines-wohngebiet","tag-sofortige-vollziehbarkeit"],"authors":[{"term_id":3075,"user_id":15,"is_guest":0,"slug":null,"display_name":"Dr. Matthias Hesshaus","avatar_url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/d5fedb90db22e1597e6f35126e51f94c849e32ae807e0e08611955aa0d02f34a?s=96&d=mm&r=g","first_name":"Dr. Matthias","last_name":"Hesshaus","user_url":"","description":""}],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/30521","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/15"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=30521"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/30521\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/30525"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=30521"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=30521"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=30521"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/ppma_author?post=30521"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}