{"id":30003,"date":"2026-01-20T17:50:06","date_gmt":"2026-01-20T16:50:06","guid":{"rendered":"https:\/\/avantcore.de\/?p=30003"},"modified":"2026-01-21T12:07:32","modified_gmt":"2026-01-21T11:07:32","slug":"arzneimittelmarken-verwechslungsgefahr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/arzneimittelmarken-verwechslungsgefahr\/","title":{"rendered":"Arzneimittelmarken im Fokus: EUIPO weist \u201eBIALVIZ\u201c wegen Verwechslungsgefahr mit \u201eBYOOVIZ\u201c zur\u00fcck"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die F\u00fcnfte Beschwerdekammer des EUIPO hat mit <a href=\"https:\/\/euipo.europa.eu\/eSearchCLW\/#key\/trademark\/APL_20260107_R1491_2024-5_018779088\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entscheidung vom 7. Januar 2026<\/a> die Anmeldung der Wortmarke \u201eBIALVIZ\u201c f\u00fcr augen\u00e4rztliche Arzneimittel zur\u00fcckgewiesen. Trotz hoher Aufmerksamkeit der angesprochenen Fachkreise und Patienten sah das Amt eine relevante Verwechslungsgefahr mit der \u00e4lteren Unionsmarke \u201eBYOOVIZ\u201c. Die Entscheidung verdeutlicht einmal mehr, wie streng die Ma\u00dfst\u00e4be bei Arzneimittelmarken sind und welche Risiken schon scheinbar kleine Abweichungen im Wortlaut bergen.<\/strong><\/p>\r\n<p><!--more--><\/p>\r\n<h5><strong>Ausgangslage: Streit um zwei ophthalmologische Arzneimittelmarken<\/strong><\/h5>\r\n<p>Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Frage, ob zwischen den Zeichen \u201eBIALVIZ\u201c und \u201eBYOOVIZ\u201c eine Verwechslungsgefahr im Sinne von Art. 8 Abs. 1 lit. b UMV besteht. Die Anmelderin Alcon Inc. wollte die Marke \u201eBIALVIZ\u201c f\u00fcr \u201eophthalmologische pharmazeutische Augentropfen zur Behandlung von Glaukom\u201c eintragen lassen. Dem hielt die Biogen International GmbH insbesondere die \u00e4ltere Unionsmarke \u201eBYOOVIZ\u201c entgegen, die f\u00fcr bestimmte Arzneimittel zur Behandlung schwerer Netzhauterkrankungen (u.a. AMD, diabetisches Makula\u00f6dem, diabetische Retinopathie) gesch\u00fctzt ist.<\/p>\r\n<p>Bereits die Widerspruchsabteilung des EUIPO hatte eine Verwechslungsgefahr bejaht und die Anmeldung zur\u00fcckgewiesen. Gegen diese Entscheidung legte Alcon Beschwerde ein.<\/p>\r\n<h5><strong>Argumente der Anmelderin: Unterschiedliche Indikationen und hohe Aufmerksamkeit<\/strong><\/h5>\r\n<p>Alcon machte geltend, dass die Produkte in medizinischer Hinsicht deutlich voneinander abwichen. W\u00e4hrend \u201eBIALVIZ\u201c als Augentropfen zur Behandlung des Glaukoms (Vorderabschnitt des Auges) bestimmt sei, richte sich \u201eBYOOVIZ\u201c an Patienten mit Erkrankungen der Netzhaut (Hinterabschnitt des Auges) und werde typischerweise injiziert. Es handele sich um unterschiedliche Therapiegebiete, Anwendungsformen und Behandlungsabl\u00e4ufe.<\/p>\r\n<p>Zudem argumentierte die Anmelderin, der Bestandteil \u201eVIZ\u201c sei als Anklang an \u201evision\u201c kennzeichnungsschwach und in der Augenheilkunde weit verbreitet. Ma\u00dfgeblich seien die unterschiedlichen Wortanf\u00e4nge \u201eBIAL-\u201c und \u201eBYOO-\u201c. Da sowohl \u00c4rzte als auch Patienten bei der Auswahl von Arzneimitteln \u00e4u\u00dferst aufmerksam seien, bestehe auch bei gewissen \u00c4hnlichkeiten keine reale Gefahr von Verwechslungen.<\/p>\r\n<h5><strong>Bewertung der Waren\u00e4hnlichkeit durch das EUIPO<\/strong><\/h5>\r\n<p>Die Beschwerdekammer folgte der Anmelderin insoweit, als sie nach der Einschr\u00e4nkung des Warenverzeichnisses nicht mehr von Identit\u00e4t, sondern nur noch von einer geringen \u00c4hnlichkeit der Waren ausging. Zwar handele es sich in beiden F\u00e4llen um ophthalmologische Arzneimittel, die \u00fcber vergleichbare Vertriebswege an Fach\u00e4rzte, Apotheken und Patienten gelangen. Die therapeutischen Indikationen und die Art der Anwendung unterschieden sich jedoch.<\/p>\r\n<p><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-medium wp-image-30012\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/stockphotoscom-9169309-300x200.jpg\" alt=\"Arzneimittelmarken \" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/stockphotoscom-9169309-300x200.jpg 300w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/stockphotoscom-9169309-1024x682.jpg 1024w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/stockphotoscom-9169309-768x511.jpg 768w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/stockphotoscom-9169309-1536x1022.jpg 1536w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/stockphotoscom-9169309-18x12.jpg 18w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/stockphotoscom-9169309.jpg 1920w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Diese Unterschiede reichten nach Auffassung der Kammer aber nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr von vornherein auszuschlie\u00dfen.<\/p>\r\n<h5><strong>Zeichenvergleich: Klangliche N\u00e4he als entscheidender Faktor<\/strong><\/h5>\r\n<p>Im Zentrum der Entscheidung stand der Zeichenvergleich. Beide Arzneimittelmarken bestehen aus sieben Buchstaben, beginnen mit \u201eB\u201c und enden mit \u201eVIZ\u201c. F\u00fcr einen erheblichen Teil der europ\u00e4ischen Verbraucher, insbesondere im spanischsprachigen Raum, werde der Buchstabe \u201eY\u201c wie ein \u201eI\u201c ausgesprochen. Dadurch kl\u00e4ngen die Wortanf\u00e4nge \u201eBI-\u201c in beiden Zeichen gleich. Auch die Silbenzahl und die Betonung seien identisch.<\/p>\r\n<p>Die Unterschiede in den mittleren Buchstabenfolgen (\u201eAL\u201c bei BIALVIZ und \u201eOO\u201c bei BYOOVIZ) tr\u00e4ten klanglich und optisch zur\u00fcck. Insgesamt nahm die Beschwerdekammer daher eine durchschnittliche visuelle und sogar \u00fcberdurchschnittliche klangliche \u00c4hnlichkeit an.<\/p>\r\n<h5><strong>Keine Schw\u00e4chung durch den Bestandteil \u201eVIZ\u201c<\/strong><\/h5>\r\n<p>Den Einwand, \u201eVIZ\u201c sei als Hinweis auf \u201evision\u201c beschreibend und deshalb kennzeichnungsschwach, lie\u00df das EUIPO nicht gelten. Ein erheblicher Teil des Publikums werde diesen Bestandteil nicht ohne Weiteres als Abk\u00fcrzung erkennen. Auch die Existenz weiterer Marken mit dem Element \u201eVIZ\u201c belege keine relevante Verw\u00e4sserung. Die \u00e4ltere Marke verf\u00fcge somit \u00fcber normale origin\u00e4re Kennzeichnungskraft.<\/p>\r\n<h5><strong>Gesamtw\u00fcrdigung: Auch bei Fachkreisen bleibt ein Restrisiko<\/strong><\/h5>\r\n<p>In der Gesamtabw\u00e4gung der normalen Kennzeichnungskraft der \u00e4lteren Marke, der deutlichen klanglichen N\u00e4he der Zeichen und der zumindest geringe Waren\u00e4hnlichkeit bejahte die Beschwerdekammer eine Verwechslungsgefahr. Selbst bei hoher Aufmerksamkeit der angesprochenen \u00c4rzte und Patienten gelte der Grundsatz der unvollkommenen Erinnerung: Marken w\u00fcrden selten unmittelbar miteinander verglichen, sondern aus dem Ged\u00e4chtnis heraus wahrgenommen. Unter diesen Umst\u00e4nden k\u00f6nne nicht ausgeschlossen werden, dass \u201eBIALVIZ\u201c gedanklich mit \u201eBYOOVIZ\u201c in Verbindung gebracht werde.<\/p>\r\n<p>Die Beschwerde wurde daher zur\u00fcckgewiesen, die Anmeldung abgelehnt. Die Entscheidung ist noch nicht bestandskr\u00e4ftig.<\/p>\r\n<h5><strong>Bedeutung f\u00fcr die Praxis im Pharmamarkenrecht<\/strong><\/h5>\r\n<p>Die Entscheidung zeigt eindr\u00fccklich, wie streng die Beurteilung im Arzneimittelbereich ist. Schon strukturelle und klangliche Parallelen k\u00f6nnen \u2013 selbst bei unterschiedlichen Indikationen \u2013 zur Versagung einer Marke f\u00fchren. Produktnamen, die auf \u00e4hnliche Wortmuster oder Endungen setzen, bewegen sich in einem besonders risikobehafteten Umfeld.<\/p>\r\n<p>Gerade in der Life-Sciences- und Pharmaindustrie ist daher eine fr\u00fchzeitige, strategische Markenpr\u00fcfung unerl\u00e4sslich. Unsere Kanzlei AVANTCORE verf\u00fcgt \u00fcber umfassende <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/services\/beratung-markenrecht\/\">Expertise im Marken- und Kennzeichenrecht<\/a> und unterst\u00fctzt Unternehmen bei der Entwicklung, Anmeldung und Verteidigung rechtssicherer Marken.<\/p>\r\n<h2><strong>Fazit und Praxistipps<\/strong><\/h2>\r\n<p>Die Entscheidung \u201eBIALVIZ vs. BYOOVIZ\u201c unterstreicht, dass Arzneimittelmarken\u00a0besonders strengen Abgrenzungsanforderungen unterliegen. Auch bei spezialisierten Arzneimitteln und hochaufmerksamen Verkehrskreisen kann eine Verwechslungsgefahr bestehen, wenn sich Marken in Klang, Aufbau und Gesamteindruck zu nahekommen.<\/p>\r\n<p>F\u00fcr die Praxis empfiehlt sich daher:<\/p>\r\n<ul>\r\n<li><strong>Fr\u00fche Kollisionsrecherchen:<\/strong> Bereits in der Namensfindung sollten umfassende \u00c4hnlichkeitspr\u00fcfungen in Klasse 5 und angrenzenden Therapiebereichen erfolgen.<\/li>\r\n<li><strong>Klare Differenzierung:<\/strong> Fantasievolle, eigenst\u00e4ndige Wortsch\u00f6pfungen sind rechtlich sicherer als Namen mit branchen\u00fcblichen Ankl\u00e4ngen.<\/li>\r\n<li><strong>Klangpr\u00fcfung nicht untersch\u00e4tzen:<\/strong> Gerade im medizinischen Alltag spielt die m\u00fcndliche Kommunikation eine gro\u00dfe Rolle.<\/li>\r\n<li><strong>Spezialisierte Beratung einbinden:<\/strong> Eine markenrechtliche Vorabpr\u00fcfung durch erfahrene Anw\u00e4lte kann kostspielige Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren vermeiden<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<pre>\u00a0<\/pre>\r\n<p>Wer diese Grunds\u00e4tze beachtet, erh\u00f6ht die Chance, eine starke und langfristig durchsetzbare Arzneimittelmarke zu etablieren.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die F\u00fcnfte Beschwerdekammer des EUIPO hat mit Entscheidung vom 7. Januar 2026 die Anmeldung der Wortmarke \u201eBIALVIZ\u201c f\u00fcr augen\u00e4rztliche Arzneimittel zur\u00fcckgewiesen. Trotz hoher Aufmerksamkeit der angesprochenen Fachkreise und Patienten sah das Amt eine relevante Verwechslungsgefahr mit der \u00e4lteren Unionsmarke \u201eBYOOVIZ\u201c. Die Entscheidung verdeutlicht einmal mehr, wie streng die Ma\u00dfst\u00e4be bei Arzneimittelmarken sind und welche Risiken [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":16,"featured_media":30012,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[3753,3756,3758,3757,54,3754,3755,802],"ppma_author":[3077],"class_list":["post-30003","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-arzneimittelmarke","tag-aufmerksamkeit","tag-betonung","tag-silbenzahl","tag-verwechslungsgefahr","tag-wortanfang","tag-wortende","tag-zeichenaehnlichkeit"],"authors":[{"term_id":3077,"user_id":16,"is_guest":0,"slug":null,"display_name":"Dr. Julia Blind","avatar_url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/dfc38cb2237c1c9686aa8c4cacd063d476172d7870a4f0e5720717d4362ace3d?s=96&d=mm&r=g","first_name":"Dr. Julia","last_name":"Blind","user_url":"","description":""}],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/30003","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/16"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=30003"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/30003\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/30012"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=30003"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=30003"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=30003"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/ppma_author?post=30003"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}