{"id":29362,"date":"2025-12-23T12:10:18","date_gmt":"2025-12-23T11:10:18","guid":{"rendered":"https:\/\/avantcore.de\/?p=29362"},"modified":"2025-12-23T12:10:18","modified_gmt":"2025-12-23T11:10:18","slug":"gcp-verstoesse-durchfuehrung-studien-untersagt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/gcp-verstoesse-durchfuehrung-studien-untersagt\/","title":{"rendered":"GCP-Verst\u00f6\u00dfe: Arzneimittelrechtliche Studien bereits bei abstrakter Gef\u00e4hrdung untersagt"},"content":{"rendered":"<p><strong>Auch rein formale GCP-Verst\u00f6\u00dfe ohne konkrete Gesundheitssch\u00e4den oder verf\u00e4lschte Studienergebnisse rechtfertigen einschneidende beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen.<\/strong><!--more--><\/p>\n<h4><strong>Arzneimittelrechtliche Ausgangslage: Pr\u00e4ventiver Gesundheitsschutz und Good Clinical Practice<\/strong><\/h4>\n<p>Das deutsche und europ\u00e4ische <strong>Medicines Law<\/strong> ist konsequent pr\u00e4ventiv ausgerichtet. Ziel des <strong>Arzneimittelgesetzes (AMG)<\/strong> ist es nach \u00a7 1 AMG, die menschliche Gesundheit umfassend zu sch\u00fctzen und bereits im Vorfeld Risiken zu minimieren, die sich aus der Entwicklung, Pr\u00fcfung und Anwendung von Arzneimitteln ergeben k\u00f6nnen. Klinische Pr\u00fcfungen an Menschen nehmen dabei eine besonders sensible Stellung ein, da sie unmittelbar in hochrangige Rechtsg\u00fcter wie <strong>Leben, k\u00f6rperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung der Studienteilnehmer<\/strong> eingreifen.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund unterliegen klinische Pr\u00fcfungen strengen rechtlichen Anforderungen. Zentrale Bedeutung kommt den Regeln der <strong>Good Clinical Practice (GCP)<\/strong> zu, die durch \u00a7 40 AMG sowie die GCP-Verordnung verbindlich vorgegeben sind. Sie sollen gew\u00e4hrleisten, dass klinische Pr\u00fcfungen wissenschaftlich valide durchgef\u00fchrt werden, die erhobenen Daten zuverl\u00e4ssig sind und zugleich die Rechte, die Sicherheit und das Wohlergehen der betroffenen Personen jederzeit gewahrt bleiben.<\/p>\n<p>Zur Durchsetzung dieser Vorgaben statuiert \u00a7 69 Abs. 1 Satz 1 AMG eine weit gefasste <strong>arzneimittelrechtliche Eingriffsbefugnis<\/strong> der \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden. Danach k\u00f6nnen die Beh\u00f6rden die <em>notwendigen Anordnungen<\/em> treffen, um festgestellte oder k\u00fcnftig zu erwartende Verst\u00f6\u00dfe gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften zu verhindern. Wie weit diese Befugnis reicht und welche Eingriffsschwelle gilt, hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen mit <a href=\"https:\/\/voris.wolterskluwer-online.de\/browse\/document\/9ad44f02-e587-4aba-bfea-5e51aa3a7783\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beschluss vom 17. Dezember 2025 -13 ME 184\/25 &#8211;<\/a> in bemerkenswerter Deutlichkeit klargestellt.<\/p>\n<h4><strong>Darum ging es: Wiederholte GCP-Verst\u00f6\u00dfe eines Pr\u00fcfers<\/strong><\/h4>\n<p>Gegenstand des Verfahrens war die arzneimittelrechtliche <strong>Untersagung des Beginns neuer GCP-Studien sowie der weiteren Patientenrekrutierung<\/strong> f\u00fcr bereits laufende Studien. Adressat der Verf\u00fcgung war ein approbierter Arzt, der als <strong>Pr\u00fcfer<\/strong> klinischer Arzneimittelstudien t\u00e4tig war.<\/p>\n<p>Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde hatte im Rahmen mehrerer Inspektionen \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum hinweg erhebliche <strong>Pflichtverletzungen<\/strong> durch GCP-Verst\u00f6\u00dfe festgestellt. Beanstandet wurden insbesondere gravierende <strong>Dokumentationsm\u00e4ngel<\/strong>, fehlerhafte und unvollst\u00e4ndige Eintragungen in elektronischen Berichtsb\u00f6gen sowie eine unzureichende Erfassung unerw\u00fcnschter Ereignisse. Hinzu kamen <strong>Abweichungen vom genehmigten Pr\u00fcfplan<\/strong>, namentlich bei der Dosierung eines Zytostatikums, ohne dass die vorgesehenen Anzeigepflichten, Abstimmungspflichten und Meldepflichten gegen\u00fcber Sponsor, Beh\u00f6rde und Ethik-Kommission eingehalten worden w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rde untersagte daraufhin die weitere Durchf\u00fchrung und Aufnahme neuer klinischer Pr\u00fcfungen und ordnete die <strong>sofortige Vollziehung<\/strong> an. Hiergegen wandte sich der Pr\u00fcfer im vorl\u00e4ufigen Rechtsschutz. Er machte im Kern geltend, die festgestellten Verst\u00f6\u00dfe h\u00e4tten weder zu einer <strong>konkreten Gef\u00e4hrdung der Studienteilnehmer<\/strong> noch zu einer nachweisbaren <strong>Beeintr\u00e4chtigung der Studienergebnisse<\/strong> gef\u00fchrt. Eine derart einschneidende Ma\u00dfnahme sei daher unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig.<\/p>\n<h4><strong>Die rechtliche Bewertung des OVG Niedersachsen: Abstrakte Gef\u00e4hrdung durch GCP-Verst\u00f6\u00dfe gen\u00fcgt<\/strong><\/h4>\n<p>Das Oberverwaltungsgericht hat diese Argumentation mit klaren Worten zur\u00fcckgewiesen und die Untersagungsverf\u00fcgung in vollem Umfang best\u00e4tigt. Zentrale Aussage der Entscheidung ist, dass <strong>\u00a7 69 Abs. 1 Satz 1 AMG keine konkrete Gefahr oder bereits eingetretene Sch\u00e4digung voraussetzt<\/strong>. Weder dem Wortlaut noch der Systematik des Arzneimittelgesetzes lasse sich ein solches ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal entnehmen.<\/p>\n<p><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-29367\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/stockphotoscom-1272510.jpg\" alt=\"GCP-Verst\u00f6\u00dfe klinische Studie Arzneimittelrechtliche Studie\" width=\"640\" height=\"392\" srcset=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/stockphotoscom-1272510.jpg 640w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/stockphotoscom-1272510-300x184.jpg 300w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/stockphotoscom-1272510-18x12.jpg 18w\" sizes=\"(max-width: 640px) 100vw, 640px\" \/>Vielmehr kn\u00fcpft die Norm allein an <strong>festgestellte oder k\u00fcnftig zu erwartende Verst\u00f6\u00dfe<\/strong> gegen arzneimittelrechtliche Pflichten an, so auch an GCP-Verst\u00f6\u00dfe. Das Gericht stellt ausdr\u00fccklich heraus, dass das AMG als <strong>Sicherheits- und Vorsorgerecht<\/strong> ausgestaltet ist. Der Schutz der menschlichen Gesundheit greift nicht erst dann ein, wenn eine konkrete Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigung nachweisbar ist, sondern bereits dann, wenn eine solche <strong>m\u00f6glich erscheint<\/strong>. Diese pr\u00e4ventive Konzeption rechtfertigt es, Ma\u00dfnahmen schon bei einer <strong>abstrakten Gef\u00e4hrdung<\/strong> der gesch\u00fctzten Rechtsg\u00fcter zu ergreifen.<\/p>\n<p>Besondere Bedeutung misst das Gericht den <strong>Dokumentationspflichten<\/strong> des Pr\u00fcfers bei. Die ordnungsgem\u00e4\u00dfe, vollst\u00e4ndige und zeitnahe Dokumentation sei kein blo\u00dfes formales Erfordernis, sondern ein <strong>zentrales Qualit\u00e4tsmerkmal<\/strong> klinischer Forschung. Nur eine l\u00fcckenlose Dokumentation gew\u00e4hrleiste die Nachvollziehbarkeit, \u00dcberpr\u00fcfbarkeit und wissenschaftliche Verwertbarkeit der Studienergebnisse. GCP-Verst\u00f6\u00dfe in diesem Bereich unterminierten unmittelbar die <strong>Glaubw\u00fcrdigkeit der gesamten Studie<\/strong> und seien deshalb von erheblichem Gewicht.<\/p>\n<p>Das OVG stellt zudem klar, dass der Pr\u00fcfer sich nicht darauf berufen kann, etwaige M\u00e4ngel k\u00f6nnten durch Datenmanagement oder Plausibilit\u00e4tskontrollen des Sponsors aufgefangen werden. Die Verantwortung f\u00fcr die <strong>Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der erhobenen Daten<\/strong> liege origin\u00e4r beim Pr\u00fcfer. Pr\u00fcfer und Sponsor bildeten keine Verantwortungseinheit; eine \u201eDelegation\u201c der gesetzlichen Pflichten sei ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Auch die eigenm\u00e4chtige Abweichung vom Pr\u00fcfplan unter Berufung auf das Patientenwohl lie\u00df das Gericht nicht gelten. Selbst wenn medizinische Bedenken best\u00fcnden, sei der Pr\u00fcfer strikt an die <strong>regulatorischen Verfahren<\/strong> gebunden. Abweichungen vom Pr\u00fcfplan d\u00fcrften nur im Rahmen der vorgesehenen \u00c4nderungs- und Meldeverfahren erfolgen. Wer sich bewusst \u00fcber genehmigte Pr\u00fcfpl\u00e4ne hinwegsetze, offenbare ein grundlegendes Fehlverst\u00e4ndnis der rechtlichen und wissenschaftlichen Anforderungen klinischer Pr\u00fcfungen.<\/p>\n<h4><strong>Berufsfreiheit und Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit: Kein Berufsverbot<\/strong><\/h4>\n<p>Aus verfassungsrechtlicher Sicht qualifiziert das OVG die Untersagung nicht als <strong>Berufsverbot<\/strong>, sondern als zul\u00e4ssige <strong>Regelung der Berufsaus\u00fcbung<\/strong>. Die T\u00e4tigkeit als Pr\u00fcfer stelle kein eigenst\u00e4ndiges Berufsbild dar, sondern lediglich eine besondere Auspr\u00e4gung der \u00e4rztlichen T\u00e4tigkeit. Dem Betroffenen bleibe die Aus\u00fcbung des Arztberufs weiterhin uneingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Angesichts der wiederholten und gewichtigen GCP-Verst\u00f6\u00dfe sowie des hohen \u00f6ffentlichen Interesses an <strong>Patientenschutz, Studienintegrit\u00e4t und Vertrauen in klinische Forschung<\/strong> sei der Eingriff in die Berufsfreiheit verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. Auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung sei gerechtfertigt, da andernfalls die Gefahr weiterer GCP-Verst\u00f6\u00dfe und die Entwertung laufender Studien bestanden h\u00e4tten.<\/p>\n<h4><strong>Fazit und Handlungsempfehlung aus der Praxis<\/strong><\/h4>\n<p>Die Entscheidung des OVG Niedersachsen ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Sie macht unmissverst\u00e4ndlich deutlich, dass <strong>GCP-Verst\u00f6\u00dfe bereits auf formaler Ebene<\/strong> einschneidende beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen rechtfertigen k\u00f6nnen. Ein Nachweis konkreter Gesundheitssch\u00e4den oder verf\u00e4lschter Studienergebnisse ist nicht erforderlich. F\u00fcr Pr\u00fcfer bedeutet dies eine deutliche <strong>Versch\u00e4rfung des Haftungs- und Risikoprofils<\/strong>.<\/p>\n<p>Unsere klare Empfehlung lautet daher: <strong>GCP-Compliance muss strukturell, organisatorisch und rechtlich abgesichert sein.<\/strong> Pr\u00fcfzentren und Pr\u00fcfer sollten ihre Prozesse regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcfen, Inspektionen professionell vorbereiten und bei Beanstandungen fr\u00fchzeitig reagieren, um GCP-Verst\u00f6\u00dfe von vornherein zu vermeiden. Gerade im Umgang mit Dokumentation, Pr\u00fcfplanbindung und Meldepflichten besteht kein Spielraum f\u00fcr informelle L\u00f6sungen oder \u201emedizinisches Ermessen\u201c.<\/p>\n<p>Als <b><span data-contrast=\"auto\"><strong>spezialisierte Kanzlei im <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/areas-of-law\/medicines-law\/\">Medicines Law<\/a> <\/strong><\/span><\/b>beraten die Experten <b><span data-contrast=\"auto\">von <strong>AVANTCORE RECHTSANW\u00c4LTE <\/strong><\/span><\/b>in Stuttgart seit vielen Jahren bei beh\u00f6rdlichen Ma\u00dfnahmen, Inspektionen und gerichtlichen Verfahren. Wir unterst\u00fctzen dabei, Risiken fr\u00fchzeitig zu erkennen, Untersagungen zu vermeiden oder \u2013 wenn erforderlich \u2013 effektiv dagegen vorzugehen. Sprechen Sie uns an, bevor formale GCP-M\u00e4ngel zu existenziellen rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen f\u00fchren.<b><span data-contrast=\"auto\">.<\/span><\/b><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch rein formale GCP-Verst\u00f6\u00dfe ohne konkrete Gesundheitssch\u00e4den oder verf\u00e4lschte Studienergebnisse rechtfertigen einschneidende beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen.<\/p>","protected":false},"author":15,"featured_media":29367,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[12,2675,3734,3732,3731,3733,3326,3735],"ppma_author":[3075],"class_list":["post-29362","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-arzneimittel","tag-arzneimittelgesetz","tag-arzneimittelrechtliche-untersagung","tag-gcp-verstoesse","tag-good-clinical-practice","tag-klinische-pruefungen","tag-ovg-niedersachsen","tag-studienintegritaet"],"authors":[{"term_id":3075,"user_id":15,"is_guest":0,"slug":null,"display_name":"Dr. Matthias Hesshaus","avatar_url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/d5fedb90db22e1597e6f35126e51f94c849e32ae807e0e08611955aa0d02f34a?s=96&d=mm&r=g","first_name":"Dr. Matthias","last_name":"Hesshaus","user_url":"","description":""}],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/29362","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/15"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=29362"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/29362\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/29367"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=29362"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=29362"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=29362"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/ppma_author?post=29362"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}