{"id":29353,"date":"2025-12-22T08:18:22","date_gmt":"2025-12-22T07:18:22","guid":{"rendered":"https:\/\/avantcore.de\/?p=29353"},"modified":"2025-12-22T09:47:24","modified_gmt":"2025-12-22T08:47:24","slug":"verantwortung-nikotinangaben-e-zigaretten-lieferkette","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/verantwortung-nikotinangaben-e-zigaretten-lieferkette\/","title":{"rendered":"Verantwortung f\u00fcr korrekte Nikotinangaben bei E-Zigaretten trifft die gesamte Lieferkette"},"content":{"rendered":"<h4><strong>Anl\u00e4sslich einer Entscheidung \u00fcber Nikotinangaben findet d<\/strong><strong>er <\/strong><strong>EuGH auch k<\/strong><strong>lare Worte zum Begriff des Inverkehrbringens<\/strong><strong>.<\/strong><!--more--><\/h4>\r\n<h4><strong>Strenge unionsrechtliche Vorgaben zum Schutz von Gesundheit und Verbrauchern<\/strong><\/h4>\r\n<p>Der europ\u00e4ische Gesetzgeber misst dem <strong>Gesundheits- und Verbraucherschutz im Bereich von Tabak- und E-Zigarettenprodukten<\/strong> seit Jahren herausragende Bedeutung bei. Ma\u00dfgeblich ist hier die <strong>Richtlinie 2014\/40\/EU (Tabakproduktrichtlinie)<\/strong>, deren erkl\u00e4rtes Ziel es ist, ein <strong>hohes Schutzniveau f\u00fcr die menschliche Gesundheit<\/strong>, insbesondere f\u00fcr <strong>Kinder und Jugendliche<\/strong>, sicherzustellen und zugleich ein einheitliches Marktumfeld in der Europ\u00e4ischen Union zu schaffen.<\/p>\r\n<p>Elektronische Zigaretten und <strong>Nachf\u00fcllbeh\u00e4lter mit nikotinhaltigen Fl\u00fcssigkeiten<\/strong> gelten unionsrechtlich nicht als gew\u00f6hnliche Konsumg\u00fcter. Aufgrund ihres <strong>Suchtpotenzials<\/strong> und der damit verbundenen Gesundheitsgefahren unterliegen sie strengen <strong>Kennzeichnungs-, Melde- und Kontrollpflichten<\/strong>. Eine zentrale Rolle spielen dabei Nikotinangaben, insbesondere die <strong>zutreffende Angabe des Nikotingehalts<\/strong> auf der Verpackung. Diese Information ist f\u00fcr Verbraucher essenziell, um Risiken einsch\u00e4tzen und informierte Entscheidungen treffen zu k\u00f6nnen.<\/p>\r\n<p>Die Mitgliedstaaten sind nach der Richtlinie verpflichtet, sicherzustellen, dass <strong>nicht konforme Produkte zu keinem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden<\/strong>. Gleichzeitig m\u00fcssen sie <strong>wirksame, verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige und abschreckende Sanktionen<\/strong> vorsehen, um Verst\u00f6\u00dfe effektiv zu ahnden.<\/p>\r\n<h4><strong>Darum ging es: Unzutreffende Nikotinangaben bei Nachf\u00fcllbeh\u00e4ltern<\/strong><\/h4>\r\n<p>Dem <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=307039&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs vom <strong>11.12.2025 (C<\/strong><strong>\u2011665\/24)<\/strong><\/a> lag ein Verfahren aus den Niederlanden zugrunde. Die nationale Markt\u00fcberwachungsbeh\u00f6rde hatte <strong>Nachf\u00fcllbeh\u00e4lter f\u00fcr elektronische Zigaretten<\/strong> untersucht, die \u00fcber verschiedene Verkaufsstellen vertrieben wurden. Dabei stellte sich heraus, dass die Nikotinangaben nicht stimmten: der <strong>tats\u00e4chliche Nikotingehalt niedriger war als auf den Verpackungen angegeben<\/strong>.<\/p>\r\n<p>Die betroffenen Produkte waren zuvor von <strong>Vertriebsunternehmen (Gro\u00dfh\u00e4ndlern)<\/strong> an Verkaufsstellen geliefert worden. Diese Vertreiber hatten die Ware ihrerseits von Herstellern bzw. Importeuren aus anderen EU-Mitgliedstaaten bezogen. Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde verh\u00e4ngte gegen die Vertreiber <strong>Geldbu\u00dfen<\/strong>, da sie wegen der unzutreffenden Nikotinangaben Produkte mit fehlerhafter Kennzeichnung \u201ein Verkehr gebracht\u201c h\u00e4tten.<\/p>\r\n<p>Die Unternehmen wehrten sich mit dem Argument, sie h\u00e4tten die Produkte <strong>nicht selbst an Endverbraucher abgegeben<\/strong>, sondern lediglich an Verkaufsstellen geliefert. Zudem h\u00e4tten sie sich auf die Nikotinangaben der Hersteller und Importeure verlassen d\u00fcrfen, zumal diese mit den beh\u00f6rdlichen Meldungen nach der Richtlinie \u00fcbereingestimmt h\u00e4tten. Das nationale Gericht legte dem EuGH daraufhin mehrere Fragen zur <strong>Auslegung des Begriffs \u201eInverkehrbringen\u201c<\/strong> und zur <strong>Zul\u00e4ssigkeit verschuldensunabh\u00e4ngiger Geldbu\u00dfen<\/strong> vor.<\/p>\r\n<h4><strong>Klare Worte des EuGH: \u201eInverkehrbringen\u201c beginnt nicht erst beim Verkauf an Verbraucher<\/strong><\/h4>\r\n<p><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-29357 alignright\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/stockphotoscom-3811756.jpg\" alt=\"Nikotinangaben EuGH Lieferkette Inverkehrbringen\" width=\"640\" height=\"426\" srcset=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/stockphotoscom-3811756.jpg 640w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/stockphotoscom-3811756-300x200.jpg 300w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/stockphotoscom-3811756-18x12.jpg 18w\" sizes=\"(max-width: 640px) 100vw, 640px\" \/>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof stellt in seiner Entscheidung unmissverst\u00e4ndlich klar, dass der unionsrechtliche Begriff des <strong>\u201eInverkehrbringens\u201c<\/strong> weit auszulegen ist. Er umfasst <strong>jede entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung eines Produkts innerhalb der Union<\/strong>, unabh\u00e4ngig davon, auf welcher Stufe der Lieferkette diese erfolgt.<\/p>\r\n<p>Damit ist nicht nur der Verkauf an den Endverbraucher erfasst, sondern bereits die <strong>Lieferung von Nachf\u00fcllbeh\u00e4ltern an eine Verkaufsstelle<\/strong>. Eine Beschr\u00e4nkung auf die letzte Handelsstufe w\u00fcrde nach Auffassung des EuGH das Ziel der Richtlinie \u2013 einen <strong>umfassenden Gesundheits- und Verbraucherschutz<\/strong> \u2013 gef\u00e4hrden. Nur wenn alle Wirtschaftsbeteiligten entlang der Lieferkette in die Verantwortung genommen werden, kann verhindert werden, dass <strong>rechtswidrig gekennzeichnete Produkte \u00fcberhaupt auf den Markt gelangen<\/strong>.<\/p>\r\n<p>Der Gerichtshof betont zudem, dass die \u00dcberwachungspflichten der Mitgliedstaaten <strong>lieferketten\u00fcbergreifend<\/strong> angelegt sind. Jeder Schritt, der dazu beitr\u00e4gt, ein Produkt letztlich f\u00fcr Verbraucher verf\u00fcgbar zu machen, unterliegt den Vorgaben der Richtlinie.<\/p>\r\n<h4><strong>Sanktionen ohne Verschulden \u2013 aber nicht ohne Augenma\u00df<\/strong><\/h4>\r\n<p>Auch zur Frage der <strong>Sanktionen<\/strong> nimmt der EuGH differenziert Stellung. Grunds\u00e4tzlich ist es unionsrechtlich zul\u00e4ssig, dass Mitgliedstaaten ein System der <strong>objektiven Verantwortlichkeit<\/strong> vorsehen. Das bedeutet: Ein Wirtschaftsteilnehmer kann auch ohne Nachweis eines pers\u00f6nlichen Verschuldens mit einer Geldbu\u00dfe belegt werden, wenn er ein nicht konformes Produkt in Verkehr bringt.<\/p>\r\n<p>Ein solches System ist nach Ansicht des Gerichtshofs insbesondere dann gerechtfertigt, wenn \u2013 wie hier \u2013 ein <strong>\u00fcberragendes Allgemeininteresse<\/strong> verfolgt wird, n\u00e4mlich der <strong>Schutz der \u00f6ffentlichen Gesundheit<\/strong>. Die Richtlinie soll Wirtschaftsbeteiligte gerade dazu anhalten, die Einhaltung der Vorgaben <strong>aktiv zu kontrollieren<\/strong> und sich nicht blind auf vorgelagerte Marktakteure zu verlassen.<\/p>\r\n<p>Unzul\u00e4ssig wird eine Sanktion jedoch dann, wenn sie <strong>unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig<\/strong> ausgestaltet ist. Der EuGH beanstandet ausdr\u00fccklich <strong>pauschale Geldbu\u00dfen<\/strong>, die keinerlei Spielraum f\u00fcr eine Ber\u00fccksichtigung der <strong>konkreten Umst\u00e4nde des Einzelfalls<\/strong> lassen. So kann es etwa von Bedeutung sein, ob der tats\u00e4chliche Nikotingehalt h\u00f6her oder \u2013 wie im Streitfall \u2013 niedriger war als in den Nikotinangaben angegeben, welche Rolle der betroffene Wirtschaftsteilnehmer gespielt hat und ob er realistische Kontrollm\u00f6glichkeiten hatte.<\/p>\r\n<h4><strong>Empfehlung aus anwaltlicher Sicht<\/strong><\/h4>\r\n<p>Das Urteil hat erhebliche praktische Bedeutung. F\u00fcr Unternehmen im Bereich <strong>E-Zigaretten und Nachf\u00fcllbeh\u00e4lter<\/strong> gilt: <strong>Verbraucherschutz endet nicht beim Hersteller<\/strong>. Auch <strong>Importeure, Gro\u00dfh\u00e4ndler und Vertreiber<\/strong> tragen eine eigenst\u00e4ndige Verantwortung f\u00fcr die <strong>Richtigkeit der Kennzeichnung<\/strong>. Wer sich unter anderem bei Nikotinangaben ausschlie\u00dflich auf den Hersteller verl\u00e4sst, geht ein rechtliches Risiko ein.<\/p>\r\n<p>Aus anwaltlicher Sicht ist dringend zu empfehlen, <strong><a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/areas-of-law\/contracts-and-terms\/\">vertragliche Pr\u00fcfregelungen und R\u00fcckgriffsregelungen<\/a><\/strong>, <strong>stichprobenartige Produktkontrollen<\/strong> sowie ein belastbares <strong>Compliance-System<\/strong> zu etablieren. Gleichzeitig zeigt das Urteil aber auch klare Grenzen f\u00fcr die Beh\u00f6rden auf: <strong>Sanktionen m\u00fcssen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sein<\/strong> und d\u00fcrfen nicht schematisch verh\u00e4ngt werden. Unsere Kanzlei <strong>AVANTCORE RECHTSANW\u00c4LTE<\/strong> in Stuttgart ber\u00e4t <strong>Unternehmen zur rechtssicheren Marktteilnahme.<\/strong><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anl\u00e4sslich einer Entscheidung \u00fcber Nikotinangaben findet der EuGH auch klare Worte zum Begriff des Inverkehrbringens.<\/p>","protected":false},"author":15,"featured_media":29357,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[3728,3216,1080,2662,3730,3727,3726,3729],"ppma_author":[3075],"class_list":["post-29353","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-c-665-25","tag-e-zigaretten","tag-eugh","tag-inverkehrbringen","tag-lieferkette","tag-nachfuellbehaelter","tag-nikotinangaben","tag-tabakproduktrichtlinie"],"authors":[{"term_id":3075,"user_id":15,"is_guest":0,"slug":null,"display_name":"Dr. Matthias Hesshaus","avatar_url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/d5fedb90db22e1597e6f35126e51f94c849e32ae807e0e08611955aa0d02f34a?s=96&d=mm&r=g","first_name":"Dr. Matthias","last_name":"Hesshaus","user_url":"","description":""}],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/29353","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/15"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=29353"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/29353\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/29357"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=29353"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=29353"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=29353"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/ppma_author?post=29353"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}