{"id":28190,"date":"2025-08-27T11:58:54","date_gmt":"2025-08-27T09:58:54","guid":{"rendered":"https:\/\/avantcore.de\/?p=28190"},"modified":"2025-10-07T13:16:38","modified_gmt":"2025-10-07T11:16:38","slug":"ungeeichter-wasserzahler-darf-nicht-genutzt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/ungeeichter-wasserzahler-darf-nicht-genutzt-werden\/","title":{"rendered":"Die Verwendung eines ungeeichten Wasserz\u00e4hlers ist verboten: VG Gelsenkirchen hat Wasser-Bescheid \u00fcber 41.900 \u20ac gekippt."},"content":{"rendered":"<strong>Gemeinden d\u00fcrfen Wasserz\u00e4hler ohne g\u00fcltige Eichung nicht nutzen, um Geb\u00fchrenbescheide f\u00fcr den Wasserverbrauch zu erlassen.<\/strong>\r\n\r\n<!--more-->\r\n\r\nWenn es um kommunale Geb\u00fchrenbescheide f\u00fcr den Wasserverbrauch geht, ist der Wasserz\u00e4hler das Herzst\u00fcck jeder Abrechnung. Doch was geschieht, wenn das Messger\u00e4t l\u00e4ngst nicht mehr geeicht ist? Darf die Kommune die angezeigten Werte trotzdem verwenden \u2013 vielleicht wenigstens als Anhaltspunkt f\u00fcr eine Sch\u00e4tzung? Mit dieser Frage hat sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im August 2025 (<a href=\"https:\/\/nrwe.justiz.nrw.de\/ovgs\/vg_gelsenkirchen\/j2025\/15_K_2823_21_Urteil_20250819.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil vom 19.08.2025 -15 K 2823\/21<\/a>) auseinandergesetzt und eine klare Antwort gegeben: Ohne g\u00fcltige Eichung ist der Z\u00e4hlerwert wertlos. Weder eine Abrechnung noch eine Sch\u00e4tzung darf auf einer solchen Grundlage erfolgen.\r\n<h4><strong>Der Fall: Von der Horrorabrechnung zur Teilaufhebung<\/strong><\/h4>\r\n<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-medium wp-image-28195\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/08\/stockphotoscom-1555678-300x200.jpg\" alt=\"ungeeichter Wasserz\u00e4hler ohne Eichung Geb\u00fchrenbescheid\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/08\/stockphotoscom-1555678-300x200.jpg 300w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/08\/stockphotoscom-1555678-18x12.jpg 18w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/08\/stockphotoscom-1555678.jpg 640w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>\r\n\r\nIm zugrunde liegenden Verfahren stritt ein Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer gegen einen Geb\u00fchrenbescheid seiner Kommune. Der Wasserz\u00e4hler des Anwesens war bereits im Jahr 2012 eingebaut worden. Nach der einschl\u00e4gigen Mess- und Eichverordnung betr\u00e4gt die Eichfrist f\u00fcr Wasserz\u00e4hler sechs Jahre \u2013 sie war also sp\u00e4testens Ende 2018 abgelaufen. Gleichwohl wurde der Z\u00e4hler weiterhin genutzt. In den Jahren 2019 und 2020 kam es au\u00dferdem zu einem Leitungsbruch, der einen erheblichen Mehrverbrauch verursachte.\r\n\r\nAuf dieser Basis setzte die Kommune im Januar 2021 Frischwassergeb\u00fchren in H\u00f6he von rund <strong>41.900 \u20ac<\/strong> fest. Der Eigent\u00fcmer wehrte sich gegen die Forderung und argumentierte, dass der Bescheid auf Messwerten eines nicht mehr geeichten Ger\u00e4ts beruhe. Die Stadt entgegnete, eine nachtr\u00e4gliche Befundpr\u00fcfung habe ergeben, dass der Z\u00e4hler technisch korrekt funktioniert habe. Deshalb sei es zul\u00e4ssig, die Werte zumindest zur Sch\u00e4tzung des Verbrauchs heranzuziehen.\r\n<h4><strong>Die Entscheidung: Ohne Eichung keine Rechtsgrundlage, um den Wasserz\u00e4hler zu verwenden<\/strong><\/h4>\r\nDas Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sah das anders. Es stellte zun\u00e4chst klar, dass nach \u00a7 18 Abs. 1 AVBWasserV nur Messger\u00e4te eingesetzt werden d\u00fcrfen, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Erg\u00e4nzend regeln \u00a7\u00a7 31 und 37 MessEG, dass ungeeichte Ger\u00e4te im gesch\u00e4ftlichen Verkehr schlicht nicht verwendet werden d\u00fcrfen. Diese Verbote greifen auch im Kommunalabgabenrecht, das \u00fcber \u00a7 12 KAG NRW an die Abgabenordnung angebunden ist.\r\n\r\nBesonders deutlich wurde das Gericht bei der Frage, ob ungeeichte Z\u00e4hlerwerte wenigstens als Grundlage f\u00fcr eine Sch\u00e4tzung nach \u00a7 162 AO taugen. Die Antwort lautete: <strong>Nein.<\/strong> Wer ungeeichte Werte f\u00fcr eine Sch\u00e4tzung nutzt, umgeht das gesetzliche Verwendungsverbot. Damit w\u00e4ren die Sch\u00e4tzergebnisse ebenso rechtswidrig wie die direkte \u00dcbernahme der Werte.\r\n<h4><strong>Befundpr\u00fcfung heilt nicht<\/strong><\/h4>\r\nDie Kommune hatte sich auf eine nachtr\u00e4gliche Befundpr\u00fcfung berufen, die ergeben hatte, dass der Wasserz\u00e4hler im Pr\u00fcfzeitpunkt innerhalb der Toleranzen misst. Doch auch darauf lie\u00df sich das Gericht nicht ein. Eine Befundpr\u00fcfung k\u00f6nne zwar Aussagen \u00fcber die aktuelle Funktionst\u00fcchtigkeit treffen, aber keine r\u00fcckwirkende Eichung ersetzen. Die gesetzliche Eichpflicht diene gerade dem Schutz der Geb\u00fchrenpflichtigen und k\u00f6nne nicht durch sp\u00e4tere Untersuchungen unterlaufen werden.\r\n<h4><strong>Sch\u00e4tzung nur auf zul\u00e4ssiger Grundlage<\/strong><\/h4>\r\nGrunds\u00e4tzlich d\u00fcrfen Geb\u00fchrenbeh\u00f6rden nach \u00a7 162 AO sch\u00e4tzen, wenn keine verl\u00e4sslichen Daten vorliegen.\r\n\r\nAber: Die Sch\u00e4tzung muss auf einer <strong>rechtlich tragf\u00e4higen und wirtschaftlich plausiblen Grundlage<\/strong> beruhen. Zul\u00e4ssig sind etwa Vorjahresverbr\u00e4uche oder Durchschnittswerte aus vergleichbaren Haushalten. Der R\u00fcckgriff auf die Ablesungen eines ungeeichten Z\u00e4hlers ist hingegen unzul\u00e4ssig.\r\n\r\nDa die Kommune diese Vorgaben nicht beachtet hatte, blieb von der Forderung am Ende nur ein Bruchteil \u00fcbrig: Nach dem Austausch des Z\u00e4hlers im November 2020 konnten noch 53 Kubikmeter Wasser zu 1,58 \u20ac pro Kubikmeter abgerechnet werden. Hinzu kam die j\u00e4hrliche Grundgeb\u00fchr. Alles andere war rechtswidrig und wurde aufgehoben.\r\n<h4><strong>Consequences for practice<\/strong><\/h4>\r\nDie Entscheidung des VG Gelsenkirchen hat erhebliche Signalwirkung. Sie verdeutlicht, dass Kommunen gut beraten sind, ihre Eichfristen konsequent zu \u00fcberwachen. Wer vers\u00e4umt, alte Wasserz\u00e4hler rechtzeitig auszutauschen, riskiert hohe Einnahmeausf\u00e4lle und unter Umst\u00e4nden sogar ordnungsrechtliche Konsequenzen. Denn die Verwendung ungeeichter Ger\u00e4te ist nach dem MessEG eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bu\u00dfgeldern geahndet werden kann.\r\n\r\nF\u00fcr Geb\u00fchrenpflichtige bietet das Urteil dagegen wertvolle Ansatzpunkte. Wer einen hohen Geb\u00fchrenbescheid erh\u00e4lt, sollte unbedingt pr\u00fcfen (lassen), ob der zugrunde liegende Wasserz\u00e4hler im ma\u00dfgeblichen Zeitraum noch g\u00fcltig geeicht war. Ist das nicht der Fall, bestehen sehr gute Chancen, den Bescheid erfolgreich anzugreifen.\r\n<h4><strong>Unsere Empfehlung<\/strong><\/h4>\r\n<strong>F\u00fcr Kommunen:<\/strong> F\u00fchren Sie ein l\u00fcckenloses Eichmanagement ein. Sorgen Sie f\u00fcr rechtzeitige Z\u00e4hlerwechsel, dokumentieren Sie alle Vorg\u00e4nge sauber und passen Sie Ihre Satzungen an, damit Sch\u00e4tzungen ausschlie\u00dflich auf zul\u00e4ssigen Grundlagen erfolgen.\r\n\r\n<strong>F\u00fcr Geb\u00fchrenpflichtige:<\/strong> Pr\u00fcfen Sie hohe Wassergeb\u00fchrenbescheide kritisch. Ein ungeeichter Z\u00e4hler ist ein massives Argument gegen die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Abrechnung. Im Zweifel sollten Sie durch einen Anwalt Widerspruch einlegen lassen \u2013 die Chancen auf eine erhebliche Reduzierung der Forderung stehen gut.\r\n\r\n<strong>Conclusion:<\/strong> Das Urteil des VG Gelsenkirchen zeigt einmal mehr, dass das Mess- und Eichrecht im Kommunalabgabenrecht nicht blo\u00df Formalie, sondern von zentraler Bedeutung ist. Wer sich darauf beruft, kann erfolgreich hohe Forderungen abwehren. Kommunen hingegen m\u00fcssen ihre Prozesse dringend nachsch\u00e4rfen, wenn sie nicht riskieren wollen, dass erhebliche Einnahmen auf der Strecke bleiben. Dabei k\u00f6nnen die Experten im <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/areas-of-law\/regulatory-affairs\/\">Administrative law<\/a> von <strong>AVANTCORE RECHTSANW\u00c4LTE<\/strong> in Stuttgart Sie <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/services\/beratung-wirtschaftsverwaltungsrecht\/\">rechtlich unterst\u00fctzen<\/a>.\r\n\r\n<!-- \/wp:post-content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gemeinden d\u00fcrfen Wasserz\u00e4hler ohne g\u00fcltige Eichung nicht nutzen, um Geb\u00fchrenbescheide f\u00fcr den Wasserverbrauch zu erlassen.<\/p>","protected":false},"author":15,"featured_media":28195,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[3567,3570,3572,3568,3566,3571,3569,3565],"ppma_author":[3075],"class_list":["post-28190","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-eichung","tag-gebuehrenbescheid-fuer-den-wasserverbrauch","tag-kommunalabgabenrecht","tag-schaetzung","tag-vg-gelsenkirchen","tag-wassergebuehr","tag-wassergebuehrenbescheid","tag-wasserzaehler"],"authors":[{"term_id":3075,"user_id":15,"is_guest":0,"slug":null,"display_name":"Dr. Matthias Hesshaus","avatar_url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/d5fedb90db22e1597e6f35126e51f94c849e32ae807e0e08611955aa0d02f34a?s=96&d=mm&r=g","first_name":"Dr. Matthias","last_name":"Hesshaus","user_url":"","description":""}],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/28190","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/15"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=28190"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/28190\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/28195"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=28190"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=28190"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=28190"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/ppma_author?post=28190"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}