{"id":27705,"date":"2025-06-14T22:19:38","date_gmt":"2025-06-14T20:19:38","guid":{"rendered":"https:\/\/avantcore.de\/?p=27705"},"modified":"2025-10-07T14:40:46","modified_gmt":"2025-10-07T12:40:46","slug":"farbmarke-fuer-schubladenfuehrungen-abgelehnt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/farbmarke-fuer-schubladenfuehrungen-abgelehnt\/","title":{"rendered":"Farbmarke abgelehnt: Warum \u201eVerkehrsrot\u201c f\u00fcr Schubladenf\u00fchrungen keinen Markenschutz erh\u00e4lt"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Anmeldung einer Farbmarke ist oft schwieriger als gedacht, insbesondere wenn es sich um allt\u00e4gliche Farben handelt. Eine aktuelle <a href=\"https:\/\/euipo.europa.eu\/eSearchCLW\/#key\/trademark\/RFS_20250508_019060630_019060630\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entscheidung des EUIPO<\/a> (Amt der Europ\u00e4ischen Union f\u00fcr geistiges Eigentum) zeigt anschaulich, welche H\u00fcrden bei der Eintragung einer Farbmarke als Unionsmarke bestehen.<\/strong><\/p>\r\n<p><!--more--><\/p>\r\n<h6><strong>Der Fall: Farbmarke \u201eVerkehrsrot\u201c f\u00fcr Schubladenf\u00fchrungen<\/strong><\/h6>\r\n<p>Die Fulterer AG &amp; Co KG mit Sitz in \u00d6sterreich hatte beim EUIPO die Eintragung der Farbe RAL 3020 \u2013 ein kr\u00e4ftiges Verkehrsrot \u2013 als Unionsmarke beantragt. Die Farbmarke sollte f\u00fcr verschiedene Schubladensysteme und M\u00f6belkomponenten in den Klassen 6 und 20 gelten, und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gewerbliche Abnehmer bestimmt sein. Die Bauteile, insbesondere aus Metall oder Kunststoff, sollten durch die rote Farbgebung eine eindeutige Markenidentit\u00e4t erhalten.<\/p>\r\n<p>Das Amt wies die Anmeldung jedoch zur\u00fcck. Begr\u00fcndet wurde dies mit dem Fehlen der Unterscheidungskraft im Sinne des Art. 7 Abs. 1 lit. b der Unionsmarkenverordnung (UMV).<\/p>\r\n<h6><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-medium wp-image-27708\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Farbmarke-300x300.jpeg\" alt=\"Farbmarle Verkehrsrot\" width=\"300\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Farbmarke-300x300.jpeg 300w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Farbmarke-150x150.jpeg 150w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Farbmarke-12x12.jpeg 12w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Farbmarke.jpeg 696w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/h6>\r\n<h6><strong style=\"color: revert; font-size: revert;\">Was ist Unterscheidungskraft \u2013 und warum fehlt sie hier?<\/strong><\/h6>\r\n<p>Die Unterscheidungskraft ist das zentrale Kriterium jeder Markeneintragung. Sie bedeutet, dass ein Zeichen (etwa eine Farbe) geeignet sein muss, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Farben als solche sind jedoch in der Regel nicht unterscheidungskr\u00e4ftig, es sei denn, sie weichen deutlich von der Branchen\u00fcblichkeit ab oder haben sich durch intensive Benutzung am Markt als Herkunftshinweis etabliert.<\/p>\r\n<p>Im Fall \u201eVerkehrsrot\u201c sah das Amt keine solche Besonderheit. Vielmehr handelt es sich nach Ansicht der Pr\u00fcfer um eine allt\u00e4gliche, weithin verwendete Farbe. Sie ist aus dem Stra\u00dfenverkehr bekannt, wird als Warnfarbe eingesetzt und hat insbesondere im industriellen Bereich eine funktionale Bedeutung \u2013 etwa zur Signalwirkung oder Gefahrenkennzeichnung.<\/p>\r\n<h6><strong>Argumente der Anmelderin: Marktverhalten und Branchenpraxis<\/strong><\/h6>\r\n<p>Die Anmelderin hatte in ihrer Stellungnahme betont, dass die rote Farbe bewusst an bestimmten Bauteilen verwendet wird, um sich optisch von den \u00fcblichen Metallfarben (Silber, Grau) abzuheben. Sie f\u00fchrte zudem an, dass Wettbewerber ebenfalls bestimmte Farben f\u00fcr ihre Produkte nutzen: etwa GRASS GmbH (Gr\u00fcn), Accuride (Blau) oder Julius Blum GmbH (Orange).<\/p>\r\n<p>Diese Argumentation konnte das Amt jedoch nicht \u00fcberzeugen. Die Tatsache, dass Marktteilnehmer Farben zur optischen Differenzierung einsetzen, sei kein Beleg f\u00fcr die herkunftshinweisende Funktion der Farbe. Vielmehr spreche dies eher f\u00fcr eine Branchen\u00fcbung \u2013 aber nicht f\u00fcr die Einzigartigkeit oder Originalit\u00e4t des Farbtons selbst.<\/p>\r\n<p>Ein zentraler Punkt: Die Marke wurde rein als Farbton (RAL 3020) angemeldet, also ohne grafische Elemente oder Kombinationswirkungen. Ein solcher Farbton sei jedoch nicht geeignet, als eigenst\u00e4ndiges Markenzeichen wahrgenommen zu werden \u2013 insbesondere von einem breiten Publikum in der gesamten EU, das die Anmelderin nicht zwingend kennt.<\/p>\r\n<h6><strong>Die Entscheidung: Keine Eintragung<\/strong><\/h6>\r\n<p>Das EUIPO lehnte die Eintragung der Farbmarke folglich vollst\u00e4ndig ab. Es sei nicht ersichtlich, dass der Farbton \u201eVerkehrsrot\u201c in irgendeiner Weise herkunftshinweisend sei. Vielmehr diene die Farbe einem funktionalen oder dekorativen Zweck, etwa zur besseren Sichtbarkeit der Bauteile. Auch eine sogenannte Verkehrsdurchsetzung, also die nachweisbare Gew\u00f6hnung des Verkehrs an die Farbe als Marke, hatte die Anmelderin nicht geltend gemacht.<\/p>\r\n<p>Das Unternehmen kann gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen.<\/p>\r\n<h6><strong>Conclusion<\/strong><\/h6>\r\n<p>Der Fall zeigt exemplarisch, wie schwer es ist, eine konturlose Farbe als Marke eintragen zu lassen. Besonders bei gebr\u00e4uchlichen Farben m\u00fcssen Unternehmen sehr genau darlegen, warum gerade dieser Farbton eine herkunftshinweisende Funktion erf\u00fcllt.<\/p>\r\n<h2><strong>Unsere Praxistipps f\u00fcr Markenanmelder:<\/strong><\/h2>\r\n<p><strong>1. Vermeiden Sie Standardfarben<\/strong>: W\u00e4hlen Sie m\u00f6glichst originelle oder ungew\u00f6hnliche Farbkombinationen, um eine gr\u00f6\u00dfere Unterscheidungskraft zu erzielen.<\/p>\r\n<p><strong>2. Kombinieren Sie Farben mit grafischen Elementen<\/strong>: Eine reine Farbe ohne Form, Text oder Design ist schwer als Marke zu sch\u00fctzen.<\/p>\r\n<p><strong>3. Bereiten Sie Nachweise vor<\/strong>: Wenn eine Farbe am Markt bereits f\u00fcr Ihr Unternehmen steht, dokumentieren Sie diese Nutzung systematisch (z.B. durch Marktforschung, Umsatzdaten, Kundenbefragungen).<\/p>\r\n<p>Die erfahrenen Rechtsanw\u00e4lte im <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/areas-of-law\/trademark-and-brand-law\/\">Trademark Law<\/a> von AVANTCORE beraten und vertreten wir Unternehmen umfassend bei der Anmeldung und Durchsetzung ihrer Markenrechte. Ob Wortmarke, Bildmarke oder Farbmarke &#8211; sprechen Sie uns gerne an.<\/p>\r\n\r\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Anmeldung einer Farbmarke ist oft schwieriger als gedacht, insbesondere wenn es sich um allt\u00e4gliche Farben handelt. 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