{"id":27581,"date":"2025-06-02T16:02:50","date_gmt":"2025-06-02T14:02:50","guid":{"rendered":"https:\/\/avantcore.de\/?p=27581"},"modified":"2025-10-07T14:56:38","modified_gmt":"2025-10-07T12:56:38","slug":"open-house-verfahren-preisrecht-schadensersatz-koln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/open-house-verfahren-preisrecht-schadensersatz-koln\/","title":{"rendered":"Open-House-Verfahren und Preisrecht: was bedeutet das Urteil des OLG K\u00f6ln zur Anwendbarkeit der Preisverordnung 30\/53 und Reichweite von Schadensersatzanspr\u00fcchen f\u00fcr die Praxis?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das OLG K\u00f6ln hat nun mit Urteil vom <a href=\"https:\/\/nrwe.justiz.nrw.de\/olgs\/koeln\/j2025\/18_U_97_23_Urteil_20250515.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">15.05.2025, Az. 18 U 97\/23<\/a> klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Zuschlagsverpflichtungen im Open-House-Verfahren bestehen, welche Grenzen die Geltendmachung von Naturalrestitution hat \u2013 und wann sich Schadensersatzanspr\u00fcche auf entgangenen Gewinn reduzieren.<\/strong><\/p>\r\n<p><!--more--><\/p>\r\n<h4><strong>Zur Einordnung: Preisrechtliche Fallstricke in Open-House-Verfahren<\/strong><\/h4>\r\n<p>Die Beschaffung wichtiger Schutzg\u00fcter wie FFP2-Masken im Pandemiekontext hat die \u00f6ffentliche Hand gezwungen, in bislang ungekannten Dimensionen flexibel zu agieren. Besonders in den Fokus geraten ist dabei das sogenannte Open-House-Verfahren. Bei diesem Verfahrenstyp erfolgt keine wettbewerbliche Auswahl unter Anbietern, sondern jeder Bieter kann bei Erf\u00fcllung bestimmter Bedingungen einen Vertragsschluss verlangen. Doch auch in solchen Verfahren gelten strenge rechtliche Rahmenbedingungen \u2013 insbesondere das Preisrecht der Preisverordnung 30\/53 (a.F.).<\/p>\r\n<p>The <strong>Open-House-Verfahren<\/strong> ist ein vergaberechtlich besonders ausgestaltetes Beschaffungsmodell, das prim\u00e4r f\u00fcr zeitkritische oder marktweit verf\u00fcgbare Leistungen eingesetzt wird \u2013 etwa in der Pandemiebeschaffung oder im Arzneimittelbereich.<\/p>\r\n<p>Im Unterschied zu klassischen Vergabeverfahren (zum Beispiel offene oder nicht offene Verfahren gem\u00e4\u00df GWB und VgV) erfolgt <strong>keine wettbewerbliche Auswahl unter den Anbietern<\/strong>. Stattdessen ver\u00f6ffentlicht der \u00f6ffentliche Auftraggeber <strong>allgemeine Vertragsbedingungen, feste Preise und Laufzeiten<\/strong>, zu denen sich beliebig viele Anbieter innerhalb einer bestimmten Frist <strong>anschlie\u00dfen k\u00f6nnen<\/strong>. Jeder Anbieter, der die Bedingungen erf\u00fcllt, erh\u00e4lt einen Zuschlag \u2013 es herrscht <strong>keine Auswahlentscheidung<\/strong>, sondern ein <strong>Automatismus<\/strong>.<\/p>\r\n<p>Im juristischen Sinne handelt es sich oft um eine \u201einvitatio ad offerendum\u201c: Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber den Zuschlag ausdr\u00fccklich erteilt \u2013 <strong>trotz fehlender Auswahlentscheidung<\/strong> ist der Zuschlag rechtlich konstitutiv.<\/p>\r\n<p>Typische Anwendungsfelder:<\/p>\r\n<ul>\r\n<li>Arzneimittel-Rabattvertr\u00e4ge (insb. Krankenkassen)<\/li>\r\n<li>Pandemiebedingte Beschaffung (Masken, Schnelltests)<\/li>\r\n<li>Versorgung mit Medizinprodukten in Engpasslagen<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<p>Rechtlich umstritten ist, ob das Verfahren vollst\u00e4ndig vom Vergaberecht ausgenommen ist. Der EuGH (Urt. v. 02.06.2016, C-410\/14 \u2013 Falk Pharma) hat entschieden, dass kein \u201e\u00f6ffentlicher Auftrag\u201c i.S.d. damaligen Richtlinie vorliegt \u2013 dennoch <strong>gelten Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot<\/strong> sowie ggf. sektorspezifische Regeln weiter.<\/p>\r\n<p>The <strong>Preisrecht<\/strong> regelt wiederum die zul\u00e4ssige Preisbildung bei \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen \u2013 insbesondere dann, wenn <strong>kein funktionsf\u00e4higer Wettbewerb<\/strong> besteht oder Preise <strong>nicht frei ausgehandelt<\/strong> werden k\u00f6nnen. Es soll <strong>Wucherpreise verhindern<\/strong>, den <strong>Fiskus sch\u00fctzen<\/strong> und eine <strong>faire Verg\u00fctung<\/strong> sicherstellen.<\/p>\r\n<h4><strong>Rechtsgrundlagen des Preisrechts<\/strong><\/h4>\r\n<p>Die zentrale Rechtsquelle f\u00fcr die Preisregulierung bei \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen war bis zum 31.03.2022 die <strong>Verordnung PR Nr. 30\/53 \u00fcber die Preise bei \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen<\/strong> (\u201ePreisV 30\/53\u201c). Seit dem 01.04.2022 ist sie in modifizierter Form weiterhin g\u00fcltig.<\/p>\r\n<p><strong>Wesentliche Regelungen der PreisV 30\/53 a.F.:<\/strong><\/p>\r\n<ul>\r\n<li><strong>\u00a7 1 Abs. 1 PreisV 30\/53 a.F.<\/strong>: Anwendung auf alle Liefer-, Dienst- und Bauleistungen gegen\u00fcber \u00f6ffentlichen Auftraggebern.<\/li>\r\n<li><strong>\u00a7 1 Abs. 3 PreisV 30\/53 a.F.<\/strong>: Preisvereinbarungen sind nichtig, soweit sie gegen die Verordnung versto\u00dfen.<\/li>\r\n<li><strong>\u00a7 2 Abs. 2 PreisV 30\/53 a.F.<\/strong>: Befreiung m\u00f6glich bei Leistungen im Wettbewerb.<\/li>\r\n<li><strong>\u00a7 4 Abs. 1 PreisV 30\/53 a.F.<\/strong>: Ma\u00dfstab ist grunds\u00e4tzlich der verkehrs\u00fcbliche Preis \u2013 bei fehlendem Marktpreis greift \u00a7 5.<\/li>\r\n<li><strong>\u00a7 5 PreisV 30\/53 a.F.<\/strong>: Preisermittlung auf Grundlage der <strong>Selbstkosten zuz\u00fcglich angemessenen Gewinns<\/strong> (sog. Selbstkostenpreis), wenn kein Marktpreis festgestellt werden kann.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<p>Das OLG K\u00f6ln stellte klar, dass diese Verordnung <strong>auch bei Open-House-Verfahren Anwendung findet<\/strong>, wenn nicht von einer Befreiung gem. \u00a7 2 Abs. 2 Gebrauch gemacht wurde. Der Auftraggeber kann das Preisrecht <strong>nicht durch blo\u00dfe Wahl des Verfahrens umgehen<\/strong>.<\/p>\r\n<h4><strong>Worum ging es in dem Fall genau? &#8211; Maskenlieferung, Zuschlagspflicht und nicht erf\u00fcllte Vertr\u00e4ge<\/strong><\/h4>\r\n<p><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-medium wp-image-27582\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/stockphotoscom-7200864-300x229.jpg\" alt=\"Open-House-Verfahren FFP2-Masken Vergaberecht\" width=\"300\" height=\"229\" srcset=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/stockphotoscom-7200864-300x229.jpg 300w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/stockphotoscom-7200864-16x12.jpg 16w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/stockphotoscom-7200864.jpg 640w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Im Fr\u00fchjahr 2020 hatte die \u00f6ffentliche Hand \u2013 hier konkret das Bundesgesundheitsministerium \u2013 ein Open-House-Verfahren zur Beschaffung von FFP2- und OP-Masken gestartet. Der Kl\u00e4ger reichte daraufhin mehrere Angebote ein, von denen zwei \u2013 betreffend u.a. 1 Mio. FFP2- und 5 Mio. OP-Masken \u2013 bezuschlagt wurden. Die \u00fcbrigen (u.a. ein Angebot \u00fcber 4 Mio. FFP2-Masken) blieben unbeantwortet. Der Kl\u00e4ger konnte die bezuschlagten Auftr\u00e4ge letztlich nicht erf\u00fcllen, beanspruchte jedoch Schadensersatz f\u00fcr das nicht bezuschlagte Angebot und verlangte Ersatz des entgangenen Gewinns in H\u00f6he von \u00fcber 12 Mio. \u20ac.<\/p>\r\n<p>Das Landgericht Bonn wies die Klage ab. Im Berufungsverfahren verfolgte der Kl\u00e4ger seine Anspr\u00fcche auf Erf\u00fcllung bzw. hilfsweise auf Schadensersatz weiter.<\/p>\r\n<h4><strong>Die Entscheidung des OLG K\u00f6ln<\/strong><\/h4>\r\n<p><strong>a) Kein Kaufvertrag mangels Zuschlags\u00a0<\/strong><\/p>\r\n<p>Das OLG stellt klar: Ein Vertrag kommt im Open-House-Verfahren nicht bereits mit Angebotsabgabe zustande. Die Ver\u00f6ffentlichung der Bedingungen ist keine \u201eofferta ad incertas personas\u201c, sondern lediglich eine \u201einvitatio ad offerendum\u201c, also eine Aufforderung, Angebote abzugeben. Der Vertrag entsteht erst mit der ausdr\u00fccklichen Zuschlagserteilung. Auch ein Vertrag sui generis wurde abgelehnt.<\/p>\r\n<p><strong>b) Aber: Vorvertragliches Schuldverh\u00e4ltnis mit Leistungspflicht<\/strong><\/p>\r\n<p>Dennoch bejaht das Gericht ein vorvertragliches Schuldverh\u00e4ltnis gem\u00e4\u00df \u00a7 311 Abs. 2 BGB. Aufgrund der \u00f6ffentlich erkl\u00e4rten Verpflichtung, alle formal ordnungsgem\u00e4\u00dfen Angebote anzunehmen, bestand eine Pflicht zur Zuschlagserteilung. Dass diese unterlassen wurde, stellt eine Pflichtverletzung dar \u2013 auch, weil das Angebot \u00fcber 4 Mio. FFP2-Masken form- und fristgerecht und inhaltlich vertragskonform war.<\/p>\r\n<p><strong>c) Kein Naturalersatzanspruch wegen Bereicherungsverbot<\/strong><\/p>\r\n<p>Besonders praxisrelevant: Das Gericht lehnt einen Anspruch auf Naturalrestitution (Lieferung gegen Zahlung) ab. Grund: Das schadensrechtliche Bereicherungsverbot gem\u00e4\u00df \u00a7 249 BGB schlie\u00dft aus, dass der Kl\u00e4ger nun \u2013 Jahre sp\u00e4ter \u2013 bei massiv gesunkenen Einkaufspreisen einen deutlich h\u00f6heren Gewinn realisiert, als dies im April 2020 m\u00f6glich gewesen w\u00e4re. Der Kl\u00e4ger h\u00e4tte so einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Pflichtverletzung gezogen.<\/p>\r\n<p><strong>d) Nur Ersatz des entgangenen Gewinns \u2013 begrenzt durch PreisV 30\/53 a.F.<\/strong><\/p>\r\n<p>Der Kl\u00e4ger erh\u00e4lt stattdessen Schadensersatz in H\u00f6he des entgangenen Gewinns. Dabei legt das Gericht nicht den vereinbarten (preisrechtswidrigen) Betrag von 4,50 \u20ac\/Maske zugrunde, sondern einen zul\u00e4ssigen Preis i.H.v. 1,3545 \u20ac (ermittelt aus Selbstkostenpreis zzgl. 5 % Gewinnzuschlag gem\u00e4\u00df \u00a7 5 PreisV 30\/53 a.F.). Der daraus resultierende Gewinn betr\u00e4gt lediglich 0,0645 \u20ac\/Maske \u2013 bei 4 Mio. Masken also 258.000 \u20ac.<\/p>\r\n<h4><strong>Bedeutung der Entscheidung f\u00fcr Auftraggeber und Bieter<\/strong><\/h4>\r\n<p>Diese Entscheidung hat erhebliche praktische Auswirkungen auf die Gestaltung und Durchf\u00fchrung von Open-House-Verfahren sowie auf den Umgang mit Preisvorgaben:<\/p>\r\n<p><strong>For public clients:<\/strong><\/p>\r\n<ul>\r\n<li>Auch im Open-House-Verfahren bleibt das Preisrecht anwendbar \u2013 die Wahl des Verfahrens entbindet nicht von der Beachtung der PreisV 30\/53 a.F.<\/li>\r\n<li>Bei Verst\u00f6\u00dfen drohen Schadensersatzanspr\u00fcche, selbst wenn kein Zuschlag erteilt wurde.<\/li>\r\n<li>Die M\u00f6glichkeit zur Teilnichtigkeit von Vertr\u00e4gen (\u00a7 1 Abs. 3 PreisV) ist aktiv zu pr\u00fcfen und kann im Prozess vorteilhaft sein.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<p><strong>F\u00fcr Anbieter:<\/strong><\/p>\r\n<ul>\r\n<li>Unklare oder doppelte Angebotsabgaben k\u00f6nnen zu Missverst\u00e4ndnissen f\u00fchren \u2013 professionell strukturierte Kommunikation ist entscheidend.<\/li>\r\n<li>Schadensersatz bei fehlendem Zuschlag kann realistisch nur auf entgangenen Gewinn gerichtet sein \u2013 und dieser unterliegt preisrechtlicher Begrenzung.<\/li>\r\n<li>Lieferf\u00e4higkeit muss plausibel dargelegt werden \u2013 der Vortrag muss konkrete Einkaufsoptionen belegen.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<h4><strong>Unsere Empfehlung<\/strong><\/h4>\r\n<p><strong>Wir empfehlen \u00f6ffentlichen Auftraggebern<\/strong> eine pr\u00e4zise und rechtlich belastbare Ausgestaltung von Open-House-Verfahren mit klaren Zuschlagsregeln und Pr\u00fcfung der Preisvorgaben auf PreisV-Konformit\u00e4t. Eine umfassende Dokumentation der Zuschlagsentscheidungen sichert Vergabeverfahren rechtlich ab.<\/p>\r\n<p><strong>Anbieter \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge<\/strong> sollten vor Angebotsabgabe pr\u00fcfen, ob ihre Kalkulationen dem \u00f6ffentlichen Preisrecht standhalten. Ein Zuschlag kann zwar einklagbar sein \u2013 der wirtschaftliche Ertrag jedoch durch das Preisrecht drastisch reduziert werden.<\/p>\r\n<p><strong>Sie ben\u00f6tigen rechtssichere Beratung bei der Gestaltung oder Durchf\u00fchrung von Open-House-Verfahren?<\/strong><br \/>Unsere auf <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/areas-of-law\/public-procurement\/\">Procurement Law<\/a> spezialisierte Kanzlei <strong>AVANTCORE RECHTSANW\u00c4LTE<\/strong> in Stuttgart ber\u00e4t Sie umfassend, kompetent und mit dem Blick f\u00fcr wirtschaftliche und strategische Aspekte.<\/p>\r\n<p><strong>Jetzt Kontakt aufnehmen \u2013 wir vertreten Ihre Interessen vor und au\u00dferhalb der Gerichte.<\/strong><\/p>\r\n\r\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das OLG K\u00f6ln hat nun mit Urteil vom 15.05.2025, Az. 18 U 97\/23 klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Zuschlagsverpflichtungen im Open-House-Verfahren bestehen, welche Grenzen die Geltendmachung von Naturalrestitution hat \u2013 und wann sich Schadensersatzanspr\u00fcche auf entgangenen Gewinn reduzieren.<\/p>","protected":false},"author":15,"featured_media":27486,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[3342,3338,3343,3334,3335,3339,3336,3340,3337,592,3344,3341],"ppma_author":[3075],"class_list":["post-27581","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-bereicherungsverbot","tag-ffp2-masken","tag-gewinnzuschlag","tag-olg-koeln","tag-open-house-verfahren","tag-pandemie","tag-preisrecht","tag-preisv-30-53","tag-preisverordnung-30-53","tag-schadensersatz","tag-selbstkostenpreis","tag-zuschlagspflicht"],"authors":[{"term_id":3075,"user_id":15,"is_guest":0,"slug":null,"display_name":"Dr. Matthias Hesshaus","avatar_url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/d5fedb90db22e1597e6f35126e51f94c849e32ae807e0e08611955aa0d02f34a?s=96&d=mm&r=g","first_name":"Dr. Matthias","last_name":"Hesshaus","user_url":"","description":""}],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/27581","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/15"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=27581"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/27581\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/27486"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=27581"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=27581"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=27581"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/ppma_author?post=27581"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}