{"id":24709,"date":"2025-01-29T14:27:38","date_gmt":"2025-01-29T13:27:38","guid":{"rendered":"https:\/\/avantcore.de\/?p=24709"},"modified":"2026-01-31T20:43:48","modified_gmt":"2026-01-31T19:43:48","slug":"empco-steht-das-ende-der-gruenen-werbung-bevor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/empco-steht-das-ende-der-gruenen-werbung-bevor\/","title":{"rendered":"Steht das Ende der \u201egr\u00fcnen Werbung\u201c bevor?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Nachhaltigkeit und Umweltschutz beeinflussen das Konsumverhalten sp\u00fcrbar. Unternehmen reagieren darauf, indem sie mit \u201cKlimaneutralit\u00e4t\u201d oder \u201cUmweltneutralit\u00e4t\u201d werben und dies mit selbstkreierten Siegeln untermauern, um ein nachhaltiges Image zu vermitteln. Wird das auch k\u00fcnftig noch m\u00f6glich sein? Die EmpCo-Richtlinie kommt &#8230;<\/strong><br \/>\n<!--more--><\/p>\n<p><strong>1. Zwischen Nachhaltigkeitsversprechen und Greenwashing: Ein schmaler Grat<\/strong><\/p>\n<p>Werbeaussagen wie \u201eklimaneutral\u201c, \u201eumweltfreundlich\u201c oder \u201e\u00f6kologisch\u201c werden oft kritisiert, da sie Versprechen machen, die nicht eingehalten werden. Wenn Unternehmen sich umweltfreundlicher darstellen, als sie tats\u00e4chlich sind, spricht man von Greenwashing. Greenwashing kann durch konkrete Aussagen oder durch subtile Hinweise wie Symbole, Siegel oder Design-Elemente erfolgen, die Umweltvertr\u00e4glichkeit suggerieren.\u00a0Ob eine Werbung irref\u00fchrend ist, wird in Deutschland durch\u00a0das\u00a0<a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/areas-of-law\/competition\/\">Gesetz gegen<\/a>\u00a0<a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/areas-of-law\/competition\/\">den unlauteren Wettbewerb<\/a>\u00a0(UWG) geregelt. Im Dezember 2024 hat das\u00a0Bundesjustizministerium einen Diskussionsentwurf f\u00fcr das Dritte Gesetz zur\u00a0\u00c4nderung des UWG vorgelegt. Mit diesem Gesetz sollen die Vorgaben der\u00a0Richtlinie (EU) 2024\/825 (kurz:\u00a0EmpCo-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt\u00a0werden. Die EmpCo-Richtlinie dient der St\u00e4rkung der Verbraucher f\u00fcr den\u00a0\u00f6kologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch\u00a0bessere Informationen. Die EmpCo-Richtlinie, die Anfang 2024 beschlossen wurde,\u00a0setzt umfassende Standards, um Greenwashing gezielt zu bek\u00e4mpfen. Neben\u00a0\u00f6kologischen\u00a0Werbeaussagen nimmt sie auch sogenannte \u201eSocial Claims\u201c ins\u00a0Visier, die soziale Verantwortung betonen. Unternehmen m\u00fcssen k\u00fcnftig\u00a0zahlreiche\u00a0Einschr\u00e4nkungen und Nachweispflichten ber\u00fccksichtigen, um weiterhin\u00a0mit Nachhaltigkeit werben zu d\u00fcrfen.<\/p>\n<p><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-24418 size-medium\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/stockphotoscom-6349715-300x200.jpg\" alt=\"EmpCo Nachhaltigkeitswerbung gr\u00fcne Marke\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/stockphotoscom-6349715-300x200.jpg 300w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/stockphotoscom-6349715-18x12.jpg 18w, https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/stockphotoscom-6349715.jpg 640w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/p>\n<p><strong>2. Versch\u00e4rfte Regelungen f\u00fcr umweltbezogene Werbung<\/strong><\/p>\n<p>Die EmpCo-Richtlinie legt einheitliche Regeln f\u00fcr die gesamte EU fest und macht bestimmte Werbepraktiken direkt unzul\u00e4ssig. Dar\u00fcber hinaus definiert sie strenge Anforderungen, die Unternehmen erf\u00fcllen m\u00fcssen, um \u201egr\u00fcne\u201c oder \u201esoziale\u201c Aussagen zu treffen.<\/p>\n<p><strong>2.1 Per-Se-Verbot bestimmter Praktiken<\/strong><\/p>\n<p>Ein zentrales Element der EmpCo-Richtlinie ist die Erweiterung der \u201eschwarzen Liste\u201c von verbotenen Gesch\u00e4ftspraktiken (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/uwg_2004\/anhang.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anhang zu\u00a0\u00a0\u00a7 3 Absatz 3 UWG<\/a>). Einige davon betreffen direkt die g\u00e4ngige Praxis in der Nachhaltigkeitskommunikation:<\/p>\n<p>Einschr\u00e4nkung von Nachhaltigkeitssiegeln:\u00a0K\u00fcnftig d\u00fcrfen nur noch Siegel verwendet werden, die von staatlichen Stellen oder einem Dritten, der ein Zertifizierungssystem f\u00fcr sein Siegel aufgestellt hat, ausgestellt wurden. Eigenst\u00e4ndig entwickelte Siegel, die keine nachvollziehbaren Standards erf\u00fcllen, sind verboten. Unternehmen m\u00fcssen Zertifizierungssysteme \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich machen und unabh\u00e4ngige Pr\u00fcfverfahren etablieren. Dies erh\u00f6ht den Aufwand erheblich und k\u00f6nnte zur Folge haben, dass die Nutzung von Nachhaltigkeitssiegeln deutlich zur\u00fcckgeht.<\/p>\n<p>Verbot allgemeiner Umweltaussagen:\u00a0Aussagen\u00a0wie \u201egr\u00fcn\u201c, \u201eumweltfreundlich\u201c oder \u201eklimafreundlich\u201c sind nur noch erlaubt, wenn Unternehmen eine herausragende Umweltleistung nachweisen k\u00f6nnen. Es reicht nicht, diese Begriffe vage oder unbestimmt zu verwenden. Alle Aussagen m\u00fcssen klar definiert und \u00fcberpr\u00fcfbar sein.<\/p>\n<p>Irref\u00fchrung durch ungenaue Bezugspunkte:\u00a0Aussagen, die nur einzelne Aspekte eines Produkts betreffen, dabei aber einen umfassenden Umweltnutzen vorgeben, sind ebenfalls untersagt. Ein Beispiel w\u00e4re die Behauptung, ein Produkt sei \u201eaus Recyclingmaterial\u201c, wenn dies nur auf die Verpackung zutrifft.<\/p>\n<p>Werbung mit Klimaneutralit\u00e4t:\u00a0Besonders einschneidend ist das Verbot von Aussagen, die Klimaneutralit\u00e4t auf Kompensationsma\u00dfnahmen st\u00fctzen. Unternehmen d\u00fcrfen nicht mehr mit \u201eklimaneutralen\u201c Produkten werben, wenn die CO\u2082-Bilanz nur durch Kompensation ausgeglichen wird, anstatt durch tats\u00e4chliche Reduktionen. Diese Regelung spiegelt das Ziel der EU wider, echte Emissionsreduktionen gegen\u00fcber Ausgleichsma\u00dfnahmen zu bevorzugen.<\/p>\n<p><strong>2.2 Anforderungen f\u00fcr zul\u00e4ssige Werbeaussagen<\/strong><\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zu den Per-se-Verboten sieht die Richtlinie vor, dass umweltbezogene und sozialbezogene Aussagen strengen Beweispflichten unterliegen:<\/p>\n<p>Transparenz bei sozialen Merkmalen:\u00a0Neben \u00f6kologischen Aspekten d\u00fcrfen Unternehmen auch soziale Eigenschaften wie faire Arbeitsbedingungen oder Menschenrechte nur bewerben, wenn diese belegbar sind. Begriffe wie \u201enachhaltig\u201c oder \u201ebewusst\u201c m\u00fcssen in der Werbung umfassend definiert werden.<\/p>\n<p>Angaben zu k\u00fcnftigen Leistungen:\u00a0Aussagen \u00fcber geplante \u00f6kologische Verbesserungen sind nur noch zul\u00e4ssig, wenn diese auf klar dokumentierten, \u00fcberpr\u00fcfbaren Zielen beruhen. Ein unabh\u00e4ngiger Experte muss die Fortschritte regelm\u00e4\u00dfig kontrollieren.<\/p>\n<p><strong>3. Zeitplan<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, die EmpCo-Richtlinie bis M\u00e4rz 2026 in nationales Recht umzusetzen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren wurde in Deutschland bereits angesto\u00dfen. Wegen der bevorstehenden Bundestagswahl ist nicht damit zu rechnen, dass die UWG-\u00c4nderung kurzfristig verabschiedet wird. Aber bis zum Ende der Umsetzungsfrist ist auch noch etwas Zeit. Unternehmen in Deutschland m\u00fcssen sich also auf \u00c4nderungen im UWG einstellen, die sp\u00e4testens ab September 2026 in Kraft treten. Die EmpCo-Richtlinie l\u00e4sst keine Abweichungen zu (\u201eVollharmonisierung\u201c). Damit steht bereits fest, dass \u201egr\u00fcne\u201c Werbung k\u00fcnftig umfassend reguliert wird.<\/p>\n<p>Diese neuen Vorgaben bedeuten f\u00fcr Unternehmen erhebliche Anpassungen f\u00fcr ihr Marketing.\u00a0\u00a0Vor allem Nachweispflichten, Transparenzanforderungen und die Einschr\u00e4nkung von Nachhaltigkeitssiegeln erfordern h\u00f6here Investitionen in wissenschaftlich fundierte Belege und Dokumentationen. Aussagen wie \u201eklimaneutral\u201c werden praktisch nur noch in den Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich sein, in denen sie ohne Kompensationsma\u00dfnahmen begr\u00fcndet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Allerdings\u00a0bietet die neue Rechtslage auch Chancen: Unternehmen, die glaubw\u00fcrdig und nachweisbar mit Nachhaltigkeit werben, k\u00f6nnen sich von der Konkurrenz abheben und das Vertrauen der Verbraucher st\u00e4rken. Wer die neuen Vorgaben ignoriert, riskiert hingegen rechtliche Konsequenzen. Dazu k\u00f6nnen Unterlassungsklagen, Schadensersatzforderungen oder\u00a0<a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/topic\/abmahnung\/\">Warnings<\/a>\u00a0durch Verbraucherverb\u00e4nde oder Wettbewerber geh\u00f6ren. Verbraucher selbst k\u00f6nnen zudem direkt Schadensersatzanspr\u00fcche geltend machen<\/p>\n<h2>Conclusion<\/h2>\n<p>Die EmpCo-Richtlinie und die zu erwartenden nationalen\u00a0Bestimmungen zu deren Umsetzung stellen eine Z\u00e4sur in der Regulierung von<br \/>\nNachhaltigkeitswerbung dar. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre\u00a0Aussagen genauer zu pr\u00fcfen, transparenter zu belegen und umfassender zu<br \/>\ndokumentieren. Wer diese Anforderungen rechtzeitig umsetzt, kann jedoch auch von den neuen Regelungen profitieren, indem er glaubw\u00fcrdige Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil nutzt.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachhaltigkeit und Umweltschutz beeinflussen das Konsumverhalten sp\u00fcrbar. 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