{"id":20868,"date":"2010-10-01T11:09:00","date_gmt":"2010-10-01T09:09:00","guid":{"rendered":"\/?p=619"},"modified":"2025-10-13T14:12:16","modified_gmt":"2025-10-13T12:12:16","slug":"vielfache-lizenzgebuehr-bei-filesharing","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/vielfache-lizenzgebuehr-bei-filesharing\/","title":{"rendered":"Vielfache Lizenzgeb\u00fchr bei Filesharing?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das OLG K\u00f6ln hatte dar\u00fcber zu entscheiden, ob beim Anbieten einer Software im Internet \u00fcber ein Filesharing Netzwerk, wegen der vielfachen \u00f6ffentlichen Zug\u00e4nglichmachung auch ein Vielfaches der einfachen Lizenzgeb\u00fchr vom Abmahner gefordert werden kann.<\/strong><\/p>\n<p><!--more-->Die Softwarefirma nimmt den Abgemahnten auf Schadens- und Abmahnkostenersatz wegen des unbefugten Zug\u00e4nglichmachens der Kfz-Diagnose-Software ESI[tronic] in einer Internet-Tauschb\u00f6rse in Anspruch. In seinem zusprechenden Urteil hat das Landgericht K\u00f6ln (Az. 28 O 603\/09) in der ersten Instanz die behauptete Rechtsverletzung best\u00e4tigt und der Softwarefirma Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten in der H\u00f6he von \u00fcber 6000,00 \u20ac zugesprochen.<\/p>\n<p>Mit der Berufung verfolgt der Beklagte seinen Abweisungsantrag weiter. Daneben wehrt sich der Abgemahnte gegen die H\u00f6he des der Softwarefirma zugesprochenen Schadensersatzes. Ein vielfacher Schadensersatz nach der Lizenzanalogie sei schon deshalb nicht angemessen, weil die Softwarefirma das streitgegenst\u00e4ndliche Produkts nicht ohne den Kauf einer entsprechenden Hardware lizenziert h\u00e4tte.<\/p>\n<p><b>Decision of the court<\/b><br \/>\nIn seiner <a title=\"OLG K\u00f6ln, Urteil vom 23.07.2010 - Az.: 6 U 31\/10\" href=\"http:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/olgs\/koeln\/j2010\/6_U_31_10urteil20100723.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> Entscheidung vom 23.07.2010 &#8211;\u00a0Az.: 6 U 31\/10<\/a> best\u00e4tigte das Oberlandesgericht K\u00f6ln die erstinstanzliche Entscheidung. Nach Auffassung der Richter hatte der Abgemahnte die Software unzweifelhaft \u00fcber ein Filesharing Programm heruntergeladen und einer un\u00fcberschaubaren Zahl von anderen Internetnutzern \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht.<\/p>\n<p>Auch zur H\u00f6he der zuerkannten Anspr\u00fcche zeigt die Berufung keine Fehler des angefochtenen Urteils auf. Neben dem unproblematisch vorliegenden Aufwendungsersatzanspruch f\u00fcr die Rechtsanwaltskosten aus der berechtigten Abmahnung, war das OLG K\u00f6ln auch der Meinung, die Annahme eines nach der Lizenzanalogie berechneten Mindestschadens von 5.001,00 \u20ac begegne keinen Bedenken. Die in ihrer Sch\u00e4tzung weitgehend freie Kammer sei zu Recht davon ausgegangen, dass als fiktive Lizenzgeb\u00fchr f\u00fcr das unbefugte Zug\u00e4nglichmachen der im Markt unstreitig zu einem vierstelligen Preis (nach den Angaben der Softwarefirma ca. 4.000,00 \u20ac, nach den Informationen des Abgemahnten mindestens 1.250,00 \u20ac angebotene Computerprogramm in einer Tauschb\u00f6rse wegen der nicht kontrollierbaren Zahl m\u00f6glicher Tauschb\u00f6rsenteilnehmer ein Vielfaches des Entgelts f\u00fcr eine Einzellizenz angemessen erscheint.<br \/>\nDabei k\u00f6nne sich der Rechtsverletzer auch nicht darauf berufen, dass die die Softwarefirma die Software in der streitbefangenen Art und Weise weder angeboten noch lizenziert h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Ein Strafzuschlag, wie er von den Gerichten in anderen Verletzungsf\u00e4llen \u00fcblicherweise angesetzt werde, sei bei alldem hier noch nicht einmal ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><b>Conclusion<br \/>\n<\/b>Bei der Berechnung eines angemessenen Schadensersatzes nach der Lizenzanalogie kann das Gericht auch ber\u00fccksichtigen, inwieweit eine sonst \u00fcbliche Einzellizenz wegen der bei Tauschb\u00f6rsen auftretenden vielfachen Weitergabe zu erh\u00f6hen ist. Eine zus\u00e4tzliche Erh\u00f6hung der \u00fcblicherweise zu zahlenden Lizenz kann im Einzelfall auch noch durch eine nach Ermessen des Gerichts festzusetzenden Strafzuschlags drohen.<br \/>\nJeder Internetuser der Filesharing Software zum \u201ekostenlosen\u201c Herunterladen von urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werken nutzt, muss sich dar\u00fcber im Klaren sein, dass sein Handeln einen rechtswidrigen Eingriff in die Rechte des jeweiligen Urhebers oder Lizenzinhabers darstellt. Dieses Urteil zeigt anschaulich, dass dies im Einzelfall sehr teuer werden kann.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das OLG K\u00f6ln hatte dar\u00fcber zu entscheiden, ob beim Anbieten einer Software im Internet \u00fcber ein Filesharing Netzwerk, wegen der vielfachen \u00f6ffentlichen Zug\u00e4nglichmachung auch ein Vielfaches der einfachen Lizenzgeb\u00fchr vom Abmahner gefordert werden kann.<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":24106,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[27,85,86,29],"ppma_author":[3074],"class_list":["post-20868","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-filesharing","tag-lizenz","tag-lizenzgebuehr","tag-schadensersatz-bei-filesharing"],"authors":[{"term_id":3074,"user_id":2,"is_guest":0,"slug":"christopher","display_name":"Christopher A. 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