{"id":20867,"date":"2010-09-23T14:47:00","date_gmt":"2010-09-23T12:47:00","guid":{"rendered":"\/?p=617"},"modified":"2025-10-13T14:12:36","modified_gmt":"2025-10-13T12:12:36","slug":"empfehlungswerbung-als-spam-wettbewerbswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/empfehlungswerbung-als-spam-wettbewerbswidrig\/","title":{"rendered":"Empfehlungswerbung als Spam wettbewerbswidrig?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das Landgericht Berlin musste in der Berufungsinstanz die Frage entscheiden, ob es sich bei durch Freunde versendeter Einladungs-E-Mail f\u00fcr ein Online-Shoppingportal mangels Einwilligung des Email Empf\u00e4ngers um wettbewerbswidrige Spam Nachrichten handelt, welche dem Portalbetreiber im Rahmen der St\u00f6rerhaftung zugerechnet werden muss, oder ob eine Empfehlungswerbung durch Freunde keiner vorherigen Erlaubnis bedarf.<\/strong><\/p>\n<p><!--more-->Die Betreiberin einer Online-Shoppingplattform, auf welchem man nur als registriertes Mitglied einkaufen konnte, warb in Form der Empfehlungswerbung f\u00fcr ihre Internetplattform. Um als Mitglied registriert zu werden, musste man zuerst von einem anderen Mitglied eingeladen werden. Den Mitgliedern wurde auf der Homepage der Shop-Betreiberin eine vorformulierte Einladung zur Verf\u00fcgung gestellt, welche von den Mitgliedern standardm\u00e4\u00dfig verwendet und versendet wurde.<\/p>\n<p>Der sp\u00e4ter klagende Verbraucher erhielt eine Einladungs-E-Mail, die von einem Bekannten stammte. Darin enthalten war ein von der Shop-Betreiberin vorformulierter Text, der \u00fcber ihr Angebot informierte. In der Folge forderte der Verbraucher die Betreiberin auf, keine weiteren Werbemails an diesen zu versenden. Die Portalbetreiberin versendete dem Verbraucher aber trotzdem erneut eine E-Mail mit dem Hinweis, dass die erhaltene Einladung nur noch kurze Zeit g\u00fcltig sei.<\/p>\n<p>Daraufhin mahnte der Verbraucher die Betreiberin au\u00dfergerichtlich ab und verlangte strafbewehrte Unterlassung der Zusendung von Spam Emails. Die Betreiberin gab lediglich eine Unterlassungserkl\u00e4rung f\u00fcr die zweite von ihr selbst veranlasste Erinnerungsemail ab. Der Verbraucher ist der Meinung, dass aber schon die durch den angeblichen Bekannten unaufgefordert versendete Email unzul\u00e4ssig ist und erhob erstinstanzliche Klage, welche dieser f\u00fcr sich entscheiden konnte und gegen welches die Betreiberin des Internet Shops Rechtsmittel einlegte.<\/p>\n<p><b>Decision of the court<\/b><br \/>\nDie Berufung vor dem Landgericht Berlin <a title=\"LG Berlin, Urteil vom 18.09.2009 - Az. 15 S 8\/09\" href=\"http:\/\/openjur.de\/u\/31697.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">vom 18.09.2009 &#8211;\u00a0Az. 15 S 8\/09<\/a> best\u00e4tigte die Entscheidung der Vorinstanz und erkl\u00e4rte die Portalbetreiber zu (Mit-)St\u00f6rern.<\/p>\n<p>Einladungs-E-Mails f\u00fcr Online-Shoppingportale seien unabh\u00e4ngig davon, ob sie als pers\u00f6nliche Nachricht deklariert seien,\u00a0 auch nach der Meinung des Berufungsgerichts als Werbung anzusehen. Da die Einladung dazu genutzt werde, einen eigenen werbenden Erstkontakt herzustellen, sei dieses Empfehlungsmarketing ohne das vorherige ausdr\u00fcckliche Einverst\u00e4ndnis des Adressaten rechtswidrig.<\/p>\n<p>Es liege hier auch nicht der Fall vor, dass ein Bekannter des Verbrauchers ohne die Kenntnis der Internet-Shop-Betreiberin eine solche Empfehlungs-E-Mail f\u00fcr den Online-Shop versandt habe. Vielmehr habe die Shop-Betreiberin Mitglieder durch Pr\u00e4mien und Gewinnchancen zur Mitwirkung und Eingabe neuer Adressen animiert.<\/p>\n<p>Die Einladung zur Mitgliedschaft sei auch nicht die erste Stufe eines sogenannten \u201eDouble-Opt-In-Verfahrens\u201c, da auf der Webseite nicht nur die passive M\u00f6glichkeit bereitgehalten werde, dass sich Interessenten nach eigener Initiative anmelden. Die beanstandete E-Mail sei der Erstkontakt ohne ein Zutun des Empf\u00e4ngers. Von einem Einverst\u00e4ndnis des E-Mail-Empf\u00e4ngers durfte die Betreiberin daher nicht ausgehen.<\/p>\n<p><b>Conclusion<\/b><br \/>\nEine von dem Portalbetreiber veranlasste und durch Pr\u00e4mien belohnte Empfehlungswerbung durch dessen Kunden ist rechtswidrig, insbesondere soweit eigene Dienstleistungen und\/ oder Waren in ebendieser Nachricht beworben werden. Dann ist diese Email als Spam zu qualifizieren. Die Grenze zur Rechtswidrigkeit k\u00f6nnte im Einzelfall aber noch nicht \u00fcberschritten sein, soweit eine solche Werbung des Internet-Shops und eine Belohnung des Einladenden durch den Shop-Betreiber unterbleiben.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landgericht Berlin musste in der Berufungsinstanz die Frage entscheiden, ob es sich bei durch Freunde versendeter Einladungs-E-Mail f\u00fcr ein Online-Shoppingportal mangels Einwilligung des Email Empf\u00e4ngers um wettbewerbswidrige Spam Nachrichten handelt, welche dem Portalbetreiber im Rahmen der St\u00f6rerhaftung zugerechnet werden muss, oder ob eine Empfehlungswerbung durch Freunde keiner vorherigen Erlaubnis bedarf.<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":24106,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[80,81,82,83,84],"ppma_author":[3074],"class_list":["post-20867","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-double-opt-in","tag-einem-freund-empfehlen","tag-empfehlungswerbung","tag-spam","tag-unverlangte-werbung"],"authors":[{"term_id":3074,"user_id":2,"is_guest":0,"slug":"christopher","display_name":"Christopher A. 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