{"id":1802,"date":"2014-01-22T17:18:37","date_gmt":"2014-01-22T15:18:37","guid":{"rendered":"\/?p=1802"},"modified":"2025-10-10T15:39:33","modified_gmt":"2025-10-10T13:39:33","slug":"datenschutz-und-agb-klauseln-von-google-rechtswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/datenschutz-und-agb-klauseln-von-google-rechtswidrig\/","title":{"rendered":"Datenschutzbestimmungen von Google rechtswidrig!"},"content":{"rendered":"<p><b>Das Landgericht\u00a0 Berlin hat entschieden, dass Datenschutzklauseln von Google wegen Verso\u00dfes gegen <b>deutsches Datenschutzrecht <\/b>nicht weiterverwendet werden d\u00fcrfen. <\/b><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Ausl\u00e4ndische Inernetkonzerne verwenden h\u00e4ufig Datenschutzbestimmungen aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis. Die Frage ist, ob diese gegen\u00fcber deutschen Nutzern anwendbar sind.<\/p>\n<p>Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverb\u00e4nde (vzbv) hatte nun auch 13 Datenschutzklauseln angezweifelt und begehrte, den Marktf\u00fchrer unter den Internetsuchmaschinen dazu zu verurteilen, die Verwendung der Klauseln zu unterlassen.\u00a0 Das Gericht gab dem vzbv recht.<\/p>\n<p><strong>Decision of the court<\/strong><\/p>\n<p>Das LG Berlin hatte in seinem <a title=\"LG Berlin, Urteil v. 19.11.2013 - Az. 15 O 402\/!2\" href=\"http:\/\/www.berlin.de\/imperia\/md\/content\/senatsverwaltungen\/justiz\/kammergericht\/presse\/15_o_402_12_urteil_vom_19.11.2013_landgericht_berlin_anonymisiert.pdf?start&amp;ts=1387289386&amp;file=15_o_402_12_urteil_vom_19.11.2013_landgericht_berlin_anonymisiert.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil vom 19.11.2013 \u2013 Az. 15 O 402\/12\u00a0<\/a> zun\u00e4chst dar\u00fcber zu entscheiden, ob f\u00fcr die Frage der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Datenschutzbestimmungen \u00fcberhaupt deutsches Recht anzuwenden sei. Das Gericht bejahte dies, weil bei Vertr\u00e4gen, die ein Verbraucher mit einem Unternehmer schlie\u00dfe, das Recht des Staates ma\u00dfgeblich sei, in dem der Verbraucher seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt habe, soweit die T\u00e4tigkeit des Unternehmens auf irgend eine Weise auf den Heimatstaat des Verbrauchers ausgerichtet sei.\u00a0 Die Frage des anwendbaren Rechts hatte das <a title=\"Deutsches Datenschutzrecht bei Facebook?\" href=\"\/en\/2014\/01\/21\/deutsches-datenschutzrecht-bei-facebook\/\">OVG Schleswig in der Sache Unabh\u00e4ngiges Landeszentrum f\u00fcr Datenschutz (ULD)\/ Facebook anders entschieden<\/a>.<\/p>\n<p>Das LG Berlin nahm an, dass gesetzliche Bestimmungen, nach denen ausnahmsweise die Erhebung und Verwendung der gew\u00fcnschten Daten erlaubt sein kann, nicht erf\u00fcllt seien. Daher bed\u00fcrfe es einer &#8211;\u00a0 wirksamen &#8211; Einwilligung des Nutzers in die von Google gew\u00fcnschte Datennutzung.\u00a0 Diese Voraussetzung sei aber nicht erf\u00fcllt. Hierzu f\u00fchrte das Gericht aus, im Zusammenhang mit folgender Anmelde-Maske:<\/p>\n<p>\u201e<i>Ich stimme den Nutzungsbedingungen von Google zu und habe die Datenschutzerkl\u00e4rung gelesen.\u201c<\/i><\/p>\n<p>m\u00fcsse der Verbraucher zwar zun\u00e4chst davon ausgehen, dass er zu den datenschutzrechtlichen Regelungen seine Zustimmung erteile.\u00a0 Im folgenden waren aber die einzelnen Bestimmungen aus der Datenschutzerkl\u00e4rung zu beurteilen.<\/p>\n<p>Die Klausel:<\/p>\n<p><i>\u201eWir\u00a0 werden\u00a0 personenbezogene\u00a0 Daten\u00a0 an\u00a0 Unternehmen,\u00a0 Organisationen\u00a0 oder Personen au\u00dferhalb von Google weitergeben, wenn wir nach Treu und Glauben davon\u00a0 ausgehen\u00a0 d\u00fcrfen,\u00a0 dass\u00a0 der Zugriff auf diese\u00a0 Daten\u00a0 oder ihre\u00a0 Nutzung, Aufbewahrung oder Weitergabe vern\u00fcnftigerweise notwendig ist, <\/i><\/p>\n<ul>\n<li><i><i>um\u00a0 anwendbare\u00a0 Gesetze,\u00a0 Regelungen,\u00a0 oder\u00a0 anwendbares\u00a0 Verfahrensrecht einzuhalten\u00a0 oder\u00a0 einer\u00a0 vollstreckbaren\u00a0 beh\u00f6rdlichen\u00a0 Anordnung\u00a0 nachzukommen<\/i><\/i><\/li>\n<li><i><i>geltende\u00a0 Nutzungsbedingungen\u00a0 durchzusetzen,\u00a0 einschlie\u00dflich\u00a0 der\u00a0 Untersuchung m\u00f6glicher Verst\u00f6\u00dfe<\/i><\/i><\/li>\n<li><i><i>Betrug, Sicherheitsm\u00e4ngel oder technische Probleme aufzudecken, zu verhindern oder anderweitig zu bek\u00e4mpfen<\/i><\/i><\/li>\n<li><i>die\u00a0 Rechte,\u00a0 das\u00a0 Eigentum\u00a0 oder\u00a0 die\u00a0 Sicherheit von\u00a0 Google,\u00a0 unserer\u00a0 Nutzer oder der \u00d6ffentlichkeit vor Schaden zu\u00a0 sch\u00fctzen,\u00a0 soweit gesetzlich zul\u00e4ssig oder erforderlich.\u201c<\/i><\/li>\n<\/ul>\n<p>wurde f\u00fcr rechtswidrig gehalten. Das Gericht kam zu der Annahme, diese Klausel sei zu unbestimmt formuliert, um eine informierte und bewusste Entscheidung des Verbrauchers \u00fcber die Einwilligung herbeizuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Der gesetzliche Ausnahmefall, wonach bestimmte Daten auch ohne Einwilligung zu Zwecken der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr durch Polizeibeh\u00f6rden, Verfassungsschutzbeh\u00f6rden etc. \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen, werde erweitert auf alle Gesetze, Regelungen und beh\u00f6rdlichen Anordnungen. Damit sei die Klausel nicht geeignet, eine informierte und bewusste Entscheidung des Verbrauchers \u00fcber die Einwilligung herbeizuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Die Klausel:<\/p>\n<p><i>\u201eFalls Google an einem Unternehmenszusammenschluss, einem Unternehmenserwerb oder einem\u00a0 Verkauf von\u00a0 Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden\u00a0 beteiligt ist, werden wir weiterhin daf\u00fcr sorgen, die Vertraulichkeit jeglicher personenbezogener Daten\u00a0 sicherzustellen\u00a0 und\u00a0 wir werden\u00a0 betroffene\u00a0 Nutzer\u00a0 benachrichtigen,\u00a0 bevor personenbezogene\u00a0 Daten\u00a0 \u00fcbermittelt\u00a0 [oder\u00a0 Gegenstand\u00a0 einer\u00a0 anderen\u00a0 Datenschutzerkl\u00e4rung] werden.\u201c<\/i><\/p>\n<p>beziehe sich auf zuk\u00fcnftige Umst\u00e4nde, bei deren Eintreten die\u00a0 Kundendaten m\u00f6glicherweise an Dritte weitergegeben w\u00fcrden. Darunter stelle die Nicht-Weitergabe an Dritte bei Unternehmenszusammenschl\u00fcssen nur einen Teilaspekt dar. Der Verbraucher erkenne aber nicht im erforderlichen Ma\u00dfe, an wen seine Daten m\u00f6glicherweise weitergegeben w\u00fcrden. Eine \u201eBlanko-Einwilligung\u201c (so w\u00f6rtlich), die nicht auf die konkreten Umst\u00e4nde hinweise, erf\u00fclle nicht die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung.<\/p>\n<p>Die Klausel:<\/p>\n<p><i>\u201eBei\u00a0 der Nutzung\u00a0 standortbezogener Google-Dienste erheben\u00a0 und\u00a0 verarbeiten wir m\u00f6glicherweise\u00a0 Informationen\u00a0 \u00fcber Ihren tats\u00e4chlichen Standort,\u00a0 wie zum Beispiel\u00a0 die\u00a0 von\u00a0 einem\u00a0 Mobilfunkger\u00e4t\u00a0 gesendeten\u00a0 GPS-Signale.\u201c<\/i><\/p>\n<p>zur Erhebung sog. Geo-Daten sei nicht bereits nach gesetzlichen Ausnahmebestimmungen erlaubt. Daher bed\u00fcrfe es wiederum einer wirksamen Einwilligung des Verbrauchers. Der Verbraucher k\u00f6nne aber aufgrund der Unbestimmtheit der Klausel nicht \u00fcberschauen, ob die Daten m\u00f6glicherweise auch zu Werbezwecken verwendet w\u00fcrden; der Wortlaut lasse das nicht erkennen.<\/p>\n<p>Die Klausel:<\/p>\n<p><i>\u201eWir verwenden verschiedene Technologien,\u00a0 um Informationen zu erheben und zu\u00a0 speichern,\u00a0 wenn\u00a0 Sie\u00a0 einen\u00a0 Google-Dienst aufrufen,\u00a0 darunter auch\u00a0 die Versendung von einem oder mehreren Cookies oder anonymen Kennungen an Ihr Ger\u00e4t.\u00a0 Dar\u00fcber hinaus verwenden wir Cookies und anonyme Kennungen auch, wenn\u00a0 Sie\u00a0 mit\u00a0 Diensten\u00a0 interagieren,\u00a0 die\u00a0 wir\u00a0 unseren\u00a0 Gesch\u00e4ftspartnern anbieten,\u00a0 wie\u00a0 beispielsweise\u00a0 Werbedienste\u00a0 oder\u00a0 Google-Funktionen,\u00a0 die\u00a0 auf anderen Webseiten angezeigt werden.\u201c<\/i><\/p>\n<p>er\u00f6ffne die M\u00f6glichkeit zur Zusammenf\u00fchrung der erhobenen Daten mit den bereits bekannten personenbezogenen Daten. Die Erstellung von Nutzungsprofilen ist jedoch nur in engen Grenzen gesetzlich erlaubt; sie d\u00fcrfen u.a. nur unter Verwendung von Pseudonymen erstellt werden. Dass Google dies einh\u00e4lt, sei dem Wortlaut der Klausel nicht zu entnehmen.<\/p>\n<p>Google hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.<\/p>\n<p><strong>Conclusion<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil des LG Berlin zeigt, dass besonderes Augenmerk auf die pr\u00e4zise Formulierung von Datenschutzbestimmungen zu richten ist. Der Verbraucher muss die Erhebung und Verwendung seiner Daten \u00fcberschauen k\u00f6nnen, um wirksam dar\u00fcber entscheiden zu k\u00f6nnen, ob er in die gew\u00fcnschte\u00a0 Erhebung und Verwendung einwilligt oder nicht.<\/p>\n<p>Das Urteil des LG Berlin stellt dar\u00fcber hinaus eine weitere Entscheidung zur Frage des anwendbaren Rechts bei Diensten ausl\u00e4ndischer Anbieter im Netz wie Google, Facebook und Co. dar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landgericht\u00a0 Berlin hat entschieden, dass Datenschutzklauseln von Google wegen Verso\u00dfes gegen deutsches Datenschutzrecht nicht weiterverwendet werden d\u00fcrfen.<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":24106,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[45,170,231,261,209],"ppma_author":[3074],"class_list":["post-1802","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-agb","tag-allgemeine-geschaeftsbedingungen","tag-datenschutz","tag-datenschutzerklaerung","tag-google"],"authors":[{"term_id":3074,"user_id":2,"is_guest":0,"slug":"christopher","display_name":"Christopher A. 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