{"id":14496,"date":"2019-04-29T10:30:25","date_gmt":"2019-04-29T08:30:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kpw-law.de\/?p=14496"},"modified":"2025-10-08T13:09:23","modified_gmt":"2025-10-08T11:09:23","slug":"influencermarketing-schleichwerbung-durch-tags","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/influencermarketing-schleichwerbung-durch-tags\/","title":{"rendered":"Influencer-Marketing: Schleichwerbung durch Tags?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Foto-Posts bei Instagram sind als Werbung zu kennzeichnen, wenn die im Foto eingebetteten Tags auf Marken-Herstellerseiten verlinkt sind. Was Influencer nun beachten m\u00fcssen.<\/strong><!--more--><\/p>\n<h2><strong>Was ist Influencer-Marketing?<\/strong><\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignright\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\" alt=\"\" width=\"382\" height=\"275\" \/><\/a>Bereits seit einigen Jahren ist das Influencer-Marketing in allen Bereichen sowohl bei Marken-Herstellern als auch bei Nutzern sehr beliebt.\u00a0 Influencer spielen dabei eine entscheidende Rolle. In der Regel sind das <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/areas-of-law\/it\/\">Blogger oder Youtuber<\/a>, die sich auf bestimmte Bereiche spezialisieren und in ihren Beitr\u00e4gen \u00fcber ihre Erfahrungen berichten.<\/p>\n<p>Dies hat die Werbebranche bereits fr\u00fchzeitig f\u00fcr sich entdeckt. So werden den Influencern in der Regel Produkte zum Testen zur Verf\u00fcgung gestellt, \u00fcber die sie dann \u00fcber ihre Kan\u00e4le berichten. Damit wird die jeweilige Zielgruppe direkt angesprochen. Je mehr Follower ein Influencer hat, umso interessanter wird er f\u00fcr die werbenden Unternehmen.<\/p>\n<p>Ein entscheidender Vorteil des Influencer-Marketings ist, dass sich die Nutzer, meist Jugendliche, mit den Influencern besser identifizieren k\u00f6nnen. Dies liegt vor allem an der eher privaten Gesamtdarstellung. Ver\u00f6ffentlicht werden meist Fotos aus dem privaten Alltag oder Videos aus (Kinder-)Zimmern. Scheinbar banale Situationen werden zu Instagram-Posts. Da kann es schon mal passieren, dass das #OOTD (outfit of the day) den einen oder anderen Markenhersteller enth\u00e4lt. Ob bezahlt oder nicht, ist nicht erkennbar, meistens jedenfalls.<\/p>\n<h2><strong>Schleichwerbung auf Instagram?<\/strong><\/h2>\n<p>Wann sind solche Instagram-Posts Schleichwerbung? Das wollte ein Wettbewerbsverein genauer wissen und verklagte die Influencerin Pamela Reif auf Unterlassung. Gegenstand der Klage waren drei Foto-Posts bei Instagram.\u00a0 In die Bilder waren sog. Tap-Tags, also anklickbare Tags,\u00a0integriert. Die Tap-Tags werden erst erkennbar, wenn man auf das Foto klickt oder tippt. Anschlie\u00dfend kann man auf die Schilder tippen und wird je nach Verlinkung auch zum Account des jeweiligen Herstellers verlinkt. So war es jedenfalls bei den streitigen drei Posts der Fall. Ein\u00a0Hinweis, dass es sich dabei um Werbung handelte, war in den Posts nicht enthalten.<\/p>\n<p>Der klagende <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/areas-of-law\/competition\/\">Wettbewerbsverein<\/a> war der Auffassung, die Influencerin gebe vor, privat t\u00e4tig zu sein, w\u00e4hrend es sich in Wirklichkeit um kennzeichnungspflichtige kommerzielle Werbung handele.<\/p>\n<h2><strong>Entscheidung des LG Karlsruhe: Instagram Tap-Tags sind Schleichwerbung<\/strong><\/h2>\n<p>With <a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/2353616.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil vom 21.03.2019 (AZ 13 O 38\/18 KfH)<\/a> hat das LG Karlsruhe die Auffassung des Wettbewerbsvereins best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Bei den Posts handele es sich um verbotene Schleichwerbung, die von der Influencerin zu unterlassen sei. Der Instagram-Aufritt der Influencerin stelle eine gesch\u00e4ftliche Handlung dar. Die streitigen Posts\u00a0dienen der F\u00f6rderung fremder Unternehmen. Es handele sich um Werbung, die den Absatz der pr\u00e4sentierten Produkte\u00a0steigern und das Image des beworbenen Herstellers und dessen Markennamen f\u00f6rdern soll.<\/p>\n<p>Das Interesse an der Marke und den Produkten\u00a0werde durch die Influencerin geweckt, indem sie die Produkte am eigenen K\u00f6rper bzw. im Zusammenhang mit ihrer Person pr\u00e4sentiert. Das n\u00e4here Kennenlernen des Herstellerunternehmens und der Produktabsatz werden dadurch erleichtert, dass der Interessent bei der Bet\u00e4tigung des verlinkten Tags auf den jeweiligen Instagram-Account des Herstellers geleitet wird. Dass die Influencerin dadurch Nachfragen der Follower (woher hast du dein Kleid?) vermeiden m\u00f6chte, stehe dem zugleich verfolgten gesch\u00e4ftlichen Zweck nicht entgegen.<\/p>\n<p>Der betont private Charakter der geposteten Fotos und der begleitenden Story \u00e4ndere nichts am Vorliegen einer gesch\u00e4ftlichen Handlung. Im Gegenteil: Es sei gerade das Wesen der Influencer-Werbung, dass der Influencer immer zugleich an seinem Image und seiner Authentizit\u00e4t arbeitet.<\/p>\n<p>Die Influencerin f\u00f6rdere durch die Posts zudem auch ihr eigenes Unternehmen. Als Influencerin erziele sie Eink\u00fcnfte damit, dass sie Produkte vermarkte und dabei trotzdem authentisch erscheine. Unternehmen seien f\u00fcr ihre Werbung an m\u00f6glichst glaubw\u00fcrdigen Werbetr\u00e4gern interessiert.<\/p>\n<p>Das besondere Kenntlichmachen der Werbung war hier auch nicht entbehrlich, da sich der kommerzielle Zweck nicht unmittelbar aus den Umst\u00e4nden ergebe. Bei Instagram-Posts bedeute dies, dass beim blo\u00dfen Betrachten des Bildes \u201eins Auge fallen\u201c muss, dass es sich um Werbung handelt. Dies war hier aber nicht der Fall.<\/p>\n<h2><strong>Conclusion<\/strong><\/h2>\n<p>Das Urteil des LG Karlsruhe legt Influencern nunmehr weitere\u00a0Kennzeichnungspflichten f\u00fcr <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/topic\/werbung\/\">advertising<\/a> auf Instagram auf.\u00a0 Bereits das <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/ad-auf-instagram-reicht-nicht\/\">OLG Celle\u00a0<\/a> hatte sich zum Umfang der Kennzeichnungspflicht f\u00fcr bezahlte Werbung besch\u00e4ftigt. Aber auch die unbezahlte Verlinkung zum jeweiligen Hersteller f\u00f6rdert dessen Absatz und auch das Unternehmen des Influencers selbst. Damit handelt es sich zweifellos um Werbung, die als solche auch gekennzeichnet werden muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig, es bleibt daher abzuwarten, ob die Pamela Reif hiergegen vorgehen wird.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Foto-Posts bei Instagram sind als Werbung zu kennzeichnen, wenn die im Foto eingebetteten Tags auf Marken-Herstellerseiten verlinkt sind. 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