{"id":13150,"date":"2017-01-23T11:00:48","date_gmt":"2017-01-23T10:00:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kpw-law.de\/?p=13150\/"},"modified":"2025-10-08T14:45:41","modified_gmt":"2025-10-08T12:45:41","slug":"hartnaeckige-persoenlichkeitsverletzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/hartnaeckige-persoenlichkeitsverletzung\/","title":{"rendered":"Hartn\u00e4ckige Pers\u00f6nlichkeitsverletzung?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Nachdem das Landgericht K\u00f6ln in erster Instanz der Klage der bekannten Schlagers\u00e4ngerin Helene Fischer auf Schadensersatz stattgegeben hatte, entschied das Oberlandesgericht K\u00f6ln in der Berufungsinstanz, dass durch die Bildver\u00f6ffentlichungen zwar eine Pers\u00f6nlichkeitverletzung vorliege, diese aber nicht als hartn\u00e4ckig anzusehen sei und deshalb kein Anspruch auf Geldentsch\u00e4digung bestehe.<\/strong><\/p>\n<p><!--more--><br \/>\n<a href=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\" width=\"409\" height=\"275\" \/><\/a>Helene Fischer hatte EUR 7.500 Schadensersatz von einem Verlag eingeklagt, welcher im Zeitraum von drei Jahren jeweils drei Bilder von ihr und ihrem Lebensgef\u00e4hrten in einer Zeitschrift ver\u00f6ffentlicht hatte. Die Bilder wurden bei einem Restaurantbesuch im Urlaub auf Mallorca aufgenommen. Ein\u00a0 Artikel trug die \u00dcberschrift \u201eSchock-Fotos \u2013 Ist diese Liebe noch zu retten?\u201c. Darin wurde \u00fcber das Ende der Beziehung des Schlagerstars spekuliert. Gegen diese Berichterstattung wehrte sich die S\u00e4ngerin und verlangte vom Zeitschriftenverlag Unterlassung und Schadensersatz, was ihr vom LG K\u00f6ln auch zugestanden wurde. Das OLG K\u00f6ln best\u00e4tigte dies nur zum Teil.<\/p>\n<h2>Entscheidung des Gerichts zur Hartn\u00e4ckigkeit der Pers\u00f6nlichkeitsverletzung<\/h2>\n<p>Das OLG K\u00f6ln best\u00e4tigte mit Urteil vom 03.11.2016 &#8211; Az. 15 U 66\/16 &#8211; die Verletzung des Rechts am eigenen Bild der S\u00e4ngerin, mithin eine Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung und gab dem Anspruch auf Unterlassung statt. Jedoch sei diese nach der Auffassung des OLG nicht so schwerwiegend, dass eine Geldentsch\u00e4digung f\u00fcr Helene Fischer geboten sei.<\/p>\n<p>Laut Rechtsprechung des BGH liege eine Rechtsverletzung, welche Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche begr\u00fcnde, nur dann vor, wenn entweder eine schwerwiegende Beeintr\u00e4chtigung vorliege, die nicht in anderer Weise als mit Geld ausgeglichen werden k\u00f6nne oder wenn die Verletzung durch wiederholtes und hartn\u00e4ckiges Verhalten eine besondere Intensit\u00e4t begr\u00fcnde. Dies k\u00f6nne auch dann der Fall sein, wenn die einzelnen Ver\u00f6ffentlichungen f\u00fcr sich gesehen keine schwerwiegende Verletzung erg\u00e4ben, aber durch die Umst\u00e4nde, die Wortberichterstattung und die zeitlichen Abst\u00e4nde geeignet seien, ein hartn\u00e4ckiges Verhalten darzustellen.<\/p>\n<p>Dies wurde hier unter Bezugnahme auf das fr\u00fchere Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2004 verneint. Dort handelte es sich um 9 heimliche Aufnahmen innerhalb von 12 Monaten von einer Minderj\u00e4hrigen, welche selbst nicht in der \u00d6ffentlichkeit stand, auf dem Anwesen der bekannten Eltern. Hier wurde eine Schadensersatzpflicht bejaht. Im Fall des OLG K\u00f6ln fehle es aber an der vergleichbaren Intensit\u00e4t. Auch der zugeh\u00f6rige Wortbeitrag \u00fcber ein m\u00f6gliches Beziehungsende Helene Fischers stelle keine vergleichbare Intensit\u00e4t des Eingriffs dar. Daher sei der Verlag nicht auf die Bezahlung eines Schadensersatzes zu verurteilen.<\/p>\n<h2>Conclusion<\/h2>\n<p>Ob eine Schadensersatzpflicht besteht ist anhand mehrerer Kriterien im Einzelfall zu pr\u00fcfen. Unter anderem spielt dabei eine gro\u00dfe Rolle, unter welchen Umst\u00e4nden und in welchem Zusammenhang und vor allem wie h\u00e4ufig und in welchen zeitlichen Abst\u00e4nden die Ver\u00f6ffentlichungen erfolgen. Eingriffe, die in Abst\u00e4nden von \u00fcber einem Jahr erfolgen, sind in der Regel nicht als hartn\u00e4ckiges Verhalten einzustufen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem das Landgericht K\u00f6ln in erster Instanz der Klage der bekannten Schlagers\u00e4ngerin Helene Fischer auf Schadensersatz stattgegeben hatte, entschied das Oberlandesgericht K\u00f6ln in der Berufungsinstanz, dass durch die Bildver\u00f6ffentlichungen zwar eine Pers\u00f6nlichkeitverletzung vorliege, diese aber nicht als hartn\u00e4ckig anzusehen sei und deshalb kein Anspruch auf Geldentsch\u00e4digung bestehe.<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":24106,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[1056,1057,592,334,484],"ppma_author":[3074],"class_list":["post-13150","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-hartnaeckige-persoenlichkeitsverletzung","tag-helene-fischer","tag-schadensersatz","tag-unterlassung","tag-verlag"],"authors":[{"term_id":3074,"user_id":2,"is_guest":0,"slug":"christopher","display_name":"Christopher A. 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