{"id":12168,"date":"2016-05-25T09:49:24","date_gmt":"2016-05-25T07:49:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kpw-law.de\/?p=12168"},"modified":"2025-10-08T16:01:00","modified_gmt":"2025-10-08T14:01:00","slug":"whatsapp-muss-agb-uebersetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/whatsapp-muss-agb-uebersetzen\/","title":{"rendered":"WhatsApp muss AGB \u00fcbersetzen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Instant-Messaging-Dienst WhatsApp muss auf seiner deutschen Internetseite die AGB auch in deutscher Sprache bereithalten. Die englischsprachigen AGB sind f\u00fcr Verbraucher aus Deutschland intransparent und daher unwirksam. Dies best\u00e4tigte nunmehr auch das Berliner Kammergericht.<\/strong><br \/>\n<!--more--><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\" alt=\"whatsapp\" width=\"387\" height=\"275\" \/><\/a><\/p>\n<p>WhatsApp ist aus dem Alltag kaum noch wegzudenken. Nahezu jeder Smartphone-Nutzer kennt\u00a0den Messenger-Dienst.\u00a0 Um WhatsApp nutzen zu k\u00f6nnen, muss man sich allerdings zun\u00e4chst registrieren\u00a0und den Nutzungsbedingungen sowie den Datenschutzhinweisen zustimmen. Aber haben sich die vielen Nutzer die Nutzungsbedingungen einmal genauer angesehen? Diese hielt WhatsApp auf seiner deutschen Internetseite bisher nur in englischer Sprache bereit. Dabei handelt es sich um ein umfangreiches Regelwerk, in dem u.a.\u00a0 Schadloshaltung von WhatsApp und Haftungsausschluss des Messenger-Dienstes festgehalten werden.<\/p>\n<p>Der vzbv hatte kritisiert, dass die seitenlangen mit Fachausdr\u00fccken versehenen Nutzungsbedingungen f\u00fcr Verbraucher aus Deutschland \u00fcberwiegend unverst\u00e4ndlich seien. Nach erfolgloser Abmahnung von WhatsApp klagte der vzbv zun\u00e4chst vor dem LG Berlin. Infolge der Verweigerung der Entgegennahme der Klage durch WhatsApp entschied das Gericht im Wege eines Vers\u00e4umnisurteils (<a href=\"https:\/\/www.kpw-law.de\/2014\/06\/17\/whatsapp-nicht-erreichbar\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">WhatsApp nicht erreichbar?<\/a>).<\/p>\n<h2><strong>Entscheidung des Kammergerichts &#8211; WhatsApp AGB unwirksam<\/strong><\/h2>\n<p>In der Berufungsinstanz hat das Berliner Kammergericht mit <a href=\"http:\/\/www.vzbv.de\/sites\/default\/files\/whatsapp_kg_berlin_urteil.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil vom 08.04.2016 &#8211; 5 U 156\/14<\/a> best\u00e4tigt, dass die seitens des Messenger-Dienstes auf der deutschen Internetseite in englischer Sprache vorgehaltenen AGB unwirksam sind.<\/p>\n<p>Der Internetauftritt von WhatsApp ziele auf die breite Allgemeinheit der im Inland ans\u00e4ssigen Verbraucher ab und spreche diese durchweg in deutscher Sprache an. Auch der Link zu den Bestimmungen werde in deutscher Sprache bezeichnet. Vor diesem Hintergrund m\u00fcsse und k\u00f6nne ein Verbraucher nicht damit rechnen, hier fremdsprachigen AGB, und zwar einem umfangreichen, komplexen Regelwerk von sehr, sehr vielen Klauseln ausgesetzt zu sein. Alltagsenglisch m\u00f6ge verbreitet sein, f\u00fcr juristisches, vertragssprachliches\u00a0und \u00fcberhaupt kommerzielles Englisch gelte das nicht. Daher seien s\u00e4mtliche Klauseln dieses Regelwerks,\u00a0solange sie nicht ins Deutsche \u00fcbersetzt werden, von vorn herein als intransparent zu beurteilen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus hat das Gericht die neben der angegebenen E-Mail-Adresse fehlende zweite\u00a0M\u00f6glichkeit zur schnellen und unmittelbaren Kontaktaufnahme beanstandet. Die Verlinkung mit Twitter oder Facebook sah das Gericht als nicht ausreichend an, da auch diese keine M\u00f6glichkeit zur Kontaktaufnahme enthielten.<\/p>\n<h2><strong>Conclusion<\/strong><\/h2>\n<p>Auch wenn Alltagsenglisch in Deutschland verbreitet ist, kann\u00a0von einem Verbraucher nicht erwartet werden, dass dieser komplexe AGB in englischer Sprache erfassen kann, es sei denn es handelt sich um einen Verbraucher mit englischen Muttersprachkenntnissen oder fachsprachlichen Kenntnissen.\u00a0 Sofern ein Internetauftritt insgesamt sichtlich an ein deutsches Publikum gerichtet ist, sind AGB,\u00a0die ausschlie\u00dflich in englischer Sprache und ohne eine deutsche \u00dcbersetzung vorgehalten werden, intransparent und damit unwirksam. Das Vorhalten unwirksamer AGB stellt dar\u00fcber hinaus einen Wettbewerbsversto\u00df dar. Das Kammergericht hat keine Revision zugelassen. WhatsApp kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Instant-Messaging-Dienst WhatsApp muss auf seiner deutschen Internetseite die AGB auch in deutscher Sprache bereithalten. Die englischsprachigen AGB sind f\u00fcr Verbraucher aus Deutschland intransparent und daher unwirksam. 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