{"id":11842,"date":"2016-03-15T15:43:24","date_gmt":"2016-03-15T14:43:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kpw-law.de\/?p=11842\/?p=11842"},"modified":"2025-10-09T12:17:25","modified_gmt":"2025-10-09T10:17:25","slug":"helene-fischer-atmet-auf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/helene-fischer-atmet-auf\/","title":{"rendered":"Helene Fischer atmet auf"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die NPD muss im Rahmen ihrer Wahlkampfveranstaltungen auf den Schlagerhit \u201eAtemlos\u201c von Helene Fischer verzichten. Die S\u00e4ngerin obsiegte in einem einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren gegen die Partei und erwirkte erfolgreich das Verbot der Wiedergabe des Songs.<\/strong><!--more--><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\" alt=\"\" width=\"431\" height=\"275\" \/><\/a><\/p>\n<p>W\u00e4hrend des Landtagswahlkampfes in Th\u00fcringen im Jahr 2014 veranstaltete die NPD eine sog. \u201eTh\u00fcringen Rundfahrt 2014- wir helfen Th\u00fcringen\u201c, in deren Rahmen Veranstaltungen auf \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen stattfanden. Nach einer Rede des Landesvorsitzenden hat sich dieser f\u00fcr Gespr\u00e4che zur Verf\u00fcgung gestellt. W\u00e4hrend dieser Zeit wurde \u00fcber Lautsprecher Musik abgespielt. Neben 15 weiteren Songs stand auch der Schlagerhit \u201eAtemlos\u201c von Helene Fischer auf der Playlist. Dar\u00fcber war die S\u00e4ngerin jedoch weniger erfreut und sah sich in ihrem <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/topic\/moral-rights\/\">K\u00fcnstlerpers\u00f6nlichkeitsrecht<\/a> verletzt. Daher verlangte sie von der NPD die Unterlassung der Wiedergabe des Songs. Nachdem das LG Erfurt zun\u00e4chst die Verf\u00fcgung ohne m\u00fcndliche Verhandlung erlassen hat, wurde diese auf Widerspruch der NPD wieder aufgehoben mit der Begr\u00fcndung, es sei nicht anzunehmen, dass das unbefangene Publikum, das das Lied w\u00e4hrend der NPD-Veranstaltung h\u00f6rt, annehmen werde, dass die S\u00e4ngerin bewusst oder duldend im Wahlkampf der NPD mitwirke oder deren politischen \u00dcberzeugungen nahe stehe. Diese Auffassung teilte das Th\u00fcringer Oberlandesgericht jedoch nicht.<\/p>\n<h2>Entscheidung des Gerichts f\u00fcr Helene Fischer<\/h2>\n<p>With <a href=\"https:\/\/www.aufrecht.de\/urteile\/urheberrecht\/helene-fischer-kann-aufatmen-thueringer-oberlandesgericht-urteil-vom-18-maerz-2015-az-2-u-67414\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil vom 18.03.2015 \u2013 2 U 674\/14<\/a> hat das OLG Jena die Beeintr\u00e4chtigung des K\u00fcnstlerpers\u00f6nlichkeitsrechts von Helene Fischer best\u00e4tigt und die NPD zur Unterlassung verurteilt.<\/p>\n<p>Die Partei habe die aufgezeichnete Darbietung von Helene Fischer in den Zusammenhang mit dem politischen Wahlkampf gestellt. Sie k\u00f6nne sich nicht darauf zur\u00fcckziehen, das Lied sei lediglich &#8211; zusammen mit einigen anderen \u2013 als \u201ePausenf\u00fcller\u201c eingespielt worden und habe mit den politischen Inhalten der Veranstaltung nichts zu tun, sondern nur der Unterhaltung gedient. Nach Auffassung des Gerichts habe die wiedergegebene Musik als \u201eBegleitmusik\u201c f\u00fcr den Auftritt der Partei und ihres Landesvorsitzenden gedient.<\/p>\n<p>Der Charakter der ausgesuchten Lieder lege eine bestimmte Zweckrichtung im Rahmen der politischen Veranstaltung der Partei nahe. Denn die wiedergegebenen Lieder seien allesamt in gewisser Hinsicht \u201eStimmungsmacher\u201c, die nicht nur ein neutrales Gef\u00fchl der Unterhaltung, sondern dar\u00fcber hinaus noch ein \u201epositives Gef\u00fchl\u201c oder \u201eWir-Gef\u00fchl\u201c verst\u00e4rken sollen, oder die einen solchen Beliebtheitsgrad haben, dass sie auch einen gewissen Anlockeffekt aus\u00fcben.<\/p>\n<p>In den Zusammenhang mit einer parteipolitischen (Wahlkampf-)Veranstaltung gestellt zu werden, stellt nach Auffassung des Gerichts jedenfalls eine mittelbare Beeintr\u00e4chtigung des K\u00fcnstlerpers\u00f6nlichkeitsrechts dar. Dar\u00fcber hinaus liege eine besondere Form der mittelbaren Beeintr\u00e4chtigung darin, dass die Darbietung von Helene Fischer als Instrument zum politischen Wahlkampf verwendet wurde.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Gef\u00e4hrdung des Rufes und des Ansehens der K\u00fcnstlerin sei es nach Auffassung des Gerichts ausreichend, dass die Assoziation der Verbundenheit von aus\u00fcbenden K\u00fcnstlern und Veranstalter durch das allgemeine Publikum zumindest nicht ausgeschlossen werden k\u00f6nne.<\/p>\n<h2>Conclusion<\/h2>\n<p>Wird im Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen Musik abgespielt, so kann beim Publikum der Eindruck erweckt werden, dass der jeweilige <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/services\/beratung-musikgruppen-bands-und-solokuenstler\/\">K\u00fcnstler<\/a> mit der Partei sympathisiere. Ist dies nicht der Fall, kann der K\u00fcnstler erfolgreich dagegen vorgehen. Eine vorherige Einwilligung des K\u00fcnstlers ist zu empfehlen. Vorliegend h\u00e4tte Helene Fischer aber mit Sicherheit auch im Vorfeld der Wiedergabe nicht zugestimmt.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die NPD muss im Rahmen ihrer Wahlkampfveranstaltungen auf den Schlagerhit \u201eAtemlos\u201c von Helene Fischer verzichten. 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