{"id":10913,"date":"2015-09-10T11:30:29","date_gmt":"2015-09-10T09:30:29","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kpw-law.de\/?p=10913"},"modified":"2025-10-09T15:54:37","modified_gmt":"2025-10-09T13:54:37","slug":"spiel-nicht-mit-dem-schmuddelkind","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/spiel-nicht-mit-dem-schmuddelkind\/","title":{"rendered":"Spiel nicht mit dem Schmuddelkind!"},"content":{"rendered":"<p><strong>Darf ein Verlag, welcher sich selbst als publizistisches Sprachrohr zahlreicher Sparkassen bezeichnet, eine deutsche Gro\u00dfbank im Rahmen eines redaktionellen\u00a0 Artikels als &#8220;Schmuddelkind der Bankenbranche&#8221; bezeichnen oder stellt dies eine grobe Herabsetzung\u00a0 des anderen Finanzinstituts dar? Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat nun entschieden, ob es sich dabei um unlautere Schm\u00e4hkritik handelte.<\/strong><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"alignright\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\" alt=\"Sun at AVANTCORE\" width=\"328\" height=\"142\" \/>Der Betreiber eines Brancheninformationsdienstverlages mit mehreren Redaktionen, welcher sich als &#8220;publizistisches Sprachrohr&#8221; zahlreicher Sparkassen und Genossenschaftsbanken bezeichnete, wurde von der Commerzbank auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch genommen. Der Verlag hatte in seinem w\u00f6chentlichen Infobrief\u00a0 &#8220;Bank intern&#8221; offen kritisiert, dass die deutsche Gro\u00dfbank, welche w\u00e4hrend der Finanzkrise staatliche Finanzhilfen erhalten hatte, zur selben Zeit ein so umfangreiches Sportsponsoring betrieben habe. Der Verlag bezeichnete die Commerzbank in diesem Zusammenhang als das &#8220;Schmuddelkind der Bankenbranche&#8221; und empfahl Werbepartnern, die Zusammenarbeit mit der deutschen Gro\u00dfbank zu beenden.<\/p>\n<p>Das Landgericht Frankfurt a.M. wies die wettbewerbsrechtliche Klage der Commerzbank ab, da zwischen der Bank und dem Verlag schon kein Wettbewerbsverh\u00e4ltnis bestehe. Auch eine Verletzung des Unternehmenspers\u00f6nlichkeitsrechts sei nicht gegeben, da die Grenze zur Schm\u00e4hkritik nicht \u00fcberschritten sei.<\/p>\n<p>Diese Entscheidung lie\u00df die als Schmuddelkind titulierte Commerzbank nun vom Oberlandesgericht \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p><strong>Decision of the court<\/strong><\/p>\n<p>Und bekam Recht! Das <a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/830420.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied mit Urteil vom 18.6.2015 &#8211; Az. 6 U 46\/14<\/a>, dass die Bezeichnung der Commerzbank als Schmuddelkind und die Empfehlung, eine Zusammenarbeit mit der Bank zu beenden, zugleich eine unlautere Herabsetzung der Commerzbank sowie eine gezielte Behinderung im Sinne eines Boykottaufrufs darstelle.<\/p>\n<p>Obwohl der Verlag und die Commerzbank keine direkten Wettbewerber seien, bestehe zwischen den beiden Parteien doch ein \u00e4hnliche Verh\u00e4ltnis, da der Verlag offensichtlich die Absicht hatte, Wettbewerber des Commerzbank zu f\u00f6rdern. Dieser Drittabsatzf\u00f6rderungszusammenhang sei evident, da sich die der Verlag als &#8220;publizistisches Sprachrohr&#8221; zahlreicher Sparkassen und Genossenschaftsbanken bezeichnete. Ein verst\u00e4ndiger Leser konnte ohne weiteres erkennen, dass sich die Aufforderung an die Werbepartner der Commerzbank, nicht mehr mit dieser zusammen zu arbeiten, gegen\u00fcber den dem Verlag nahe stehenden Kreditinstituten bei der Neukundenwerbung auswirken sollte.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich spreche letztlich auch die Aussage, die Kl\u00e4gerin sei das &#8220;Schmuddelkind der Bankenbranche&#8221;, f\u00fcr einen Drittabsatzf\u00f6rderungszusammenhang und damit einem Wettbewerbsverh\u00e4ltnis zwischen der Bank und dem Verlag. Die Aussage stelle eine\u00a0 besonders grobe Herabsetzung der Bank dar und w\u00fcrde vom Verkehr nicht verniedlichend verstanden.<\/p>\n<dl class=\"RspDL\">\n<dd>Zudem handele es sich bei der Aufforderung des Verlages um einen unlauteren Boykott Aufruf des\u00a0 Brancheninformationsdienstverlages.Im Rahmen der Meinungs- und Pressefreiheit k\u00f6nne zwar ein Boykottaufruf in Ausnahmef\u00e4llen gerechtfertigt sein, wenn der Handelnde die Absicht habe, Ziele der Allgemeinheit, wie z.B.\u00a0 politische oder kulturelle Belange zu verfolgen. Dies sei in diesem Fall aber schon deshalb nicht erf\u00fcllt, weil sich die der Verlag nicht an die Allgemeinheit gerichtet habe, sondern an unmittelbare Entscheidungstr\u00e4ger von Werbepartnern der Commerzbank, um sie zu einer wirtschaftlichen Entscheidung zu bewegen, die erkennbar auch den finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu Gute kommen sollte.<\/dd>\n<\/dl>\n<p><strong>Conclusion<\/strong><\/p>\n<p>Ein Wettbewerbsverh\u00e4ltnis kann nicht nur zwischen direkten Konkurrenten bestehen. Es gen\u00fcgt, dass eine Handlung bei objektiver Betrachtung aus Sicht eines verst\u00e4ndigen Empf\u00e4ngers jedenfalls auch darauf gerichtet ist, den Absatz eines Dritten zu f\u00f6rdern. Wenn diese Drittabsatzf\u00f6rderungsabsicht zudem unter Herabsetzung des Wettbewerbers geschieht sind wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspr\u00fcche gegeben.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Darf ein Verlag, welcher sich selbst als publizistisches Sprachrohr zahlreicher Sparkassen bezeichnet, eine deutsche Gro\u00dfbank im Rahmen eines redaktionellen\u00a0 Artikels als &#8220;Schmuddelkind der Bankenbranche&#8221; bezeichnen oder stellt dies eine grobe Herabsetzung\u00a0 des anderen Finanzinstituts dar? Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat nun entschieden, ob es sich dabei um unlautere Schm\u00e4hkritik handelte.<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":24106,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[771,811,812,391,813,814,815,411,816],"ppma_author":[3074],"class_list":["post-10913","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-artikel","tag-commerzbank","tag-drittabsatzfoerderungszusammenhang","tag-schmaehkritik","tag-schmuddelkind","tag-schmuddelkind-der-bankenbranche","tag-sportsponsoring","tag-werbung","tag-wettbewerbsverhaeltnis"],"authors":[{"term_id":3074,"user_id":2,"is_guest":0,"slug":"christopher","display_name":"Christopher A. Wolf, MBA","avatar_url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/d77b27aefd4397c799a733f749d595a8fcc78bb7c7d693f68096bc2bfc958647?s=96&d=mm&r=g","first_name":"Christopher A.","last_name":"Wolf, MBA","user_url":"","description":""}],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10913","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=10913"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10913\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/24106"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10913"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=10913"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=10913"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/ppma_author?post=10913"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}