{"id":10314,"date":"2015-06-08T10:45:47","date_gmt":"2015-06-08T08:45:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kpw-law.de\/?p=10314"},"modified":"2025-10-10T11:13:38","modified_gmt":"2025-10-10T09:13:38","slug":"unterlassung-eines-politischen-boykottaufrufs-auf-twitter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/unterlassung-eines-politischen-boykottaufrufs-auf-twitter\/","title":{"rendered":"Omission of a political boycott call on Twitter?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Polemics and sarcasm are often used in election campaigns between political parties. The Higher Regional Court of Dresden now had to decide where the limits lie in the context of the Saxon state election campaign.<\/strong><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Ein Politiker der Gr\u00fcnen hatte \u00fcber seinen privaten Twitter-Account mit folgenden Worten zu einem Boykott des, vom s\u00e4chsischen AfD-Vorstand gef\u00fchrten Friseursalons aufgerufen:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\" alt=\"AFD\" width=\"275\" height=\"275\" \/><\/a>&#8220;Ab sofort empfehle ich, nicht mehr zum Friseur G. in #Leipzig zu gehen. Inhaber ist ein #AFDler. Man wei\u00df nie, wo die Schere ansetzt.&#8221;<\/p>\n<p>Er selbst l\u00f6schte die Nachricht etwas sp\u00e4ter, wie wurde aber von anderen Usern weiter verbreitet. Der Inhaber des Friseursalons sah sich durch die \u00c4u\u00dferung in seinen Rechten verletzt und klagte vor dem LG Leipzig auf Unterlassung wegen Eingriff in den eingerichteten und ausge\u00fcbten Gewerbebetrieb, Kreditgef\u00e4hrdung, sittenwidriger vors\u00e4tzlicher Sch\u00e4digung, aus Wettbewerbsrecht sowie aus Verletzung des Allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts. Dieses verurteilte auf Politiker zur Unterlassung. Diese Entscheidung wurde vom OLG Dresden im Rahmen des Berufungsprozesses nun aufgehoben.<\/p>\n<h2><strong>Decision of the court<\/strong><\/h2>\n<p>Das OLG Dresden (<a href=\"http:\/\/www.justiz.sachsen.de\/esamosplus\/pages\/index.aspx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil v. 05.05.2015 &#8211; Az.: 4 U 1676\/14<\/a>) sah die beanstandete \u00c4u\u00dferung unter allen Aspekten als zul\u00e4ssig an.<\/p>\n<p>Ein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausge\u00fcbten Gewerbebetrieb wegen eines Boykottaufrufs scheitere aufgrund der gebotenen Interessen- und G\u00fcterabw\u00e4gung zwischen dem Zweck und den Mitteln des Aufrufs einerseits und den kollidierenden Interessen des Betroffenen.<\/p>\n<p>Da der Beklagte, ein Politiker und Rechtsanwalt, und der klagende Friseur nicht im Wettbewerb miteinander st\u00fcnden, scheide ein Handeln im Eigeninteresse aus. Hintergrund der \u00c4u\u00dferung sei vielmehr der Landtagswahlkampf, bei der beide Beteiligte als Kandidaten ihrer Parteien aufgetreten sind. Ziel der Mitteilung sei daher gewesen, den Kl\u00e4ger bei Sympathisanten des Lagers des Beklagten zu diskreditieren, wobei ohnehin fraglich sei, ob diese Wirkung nicht bereits durch die Kandidatur des Kl\u00e4gers f\u00fcr die AfD eingetreten sei.<\/p>\n<p>Auch sei die \u00c4u\u00dferung auf den reinen \u201eAppell\u201c beschr\u00e4nkt gewesen, die Dienstleistungen des Kl\u00e4gers wegen seiner politischen Ausrichtung nicht mehr in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p>Auch f\u00fcr den dritten \u00c4u\u00dferungsteil \u201eMan wei\u00df nie, wo die Schere ansetzt.&#8221; wurde eine Verletzung am Recht des Gewerbebetriebes abgelehnt. Es handele sich dabei um eine von Art. 5 I GG gedeckte Meinungs\u00e4u\u00dferung des Beklagten, mit der er eindeutig nur Distanz und Kritik an der politischen Ausrichtung und geistigen Haltung der AFD \u00e4u\u00dfern wollte, und nicht die T\u00e4tigkeit des Kl\u00e4gers als Friseur kritisieren wollte.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Deutung ma\u00dfgeblich sei vorliegend auf einen politisch interessierten Leser abzustellen, der den Blog des Beklagten als Informationsquelle im Rahmen des Landtagswahlkampfes nutze und nicht auf einen Internet-Nutzer, der sich \u00fcber die Qualit\u00e4t der in Leipzig ans\u00e4ssigen Friseure informieren wolle.<\/p>\n<p>F\u00fcr diesen Leser sei erkennbar, dass es darum gehe die AfD und ihre Kandidaten mit Mitteln des Sarkasmus und der H\u00e4me herabzusetzen und l\u00e4cherlich zu machen. Solche \u00fcberspitzen \u00c4u\u00dferungen in der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner geh\u00f6rten zu den Grundformen eines Wahlkampfes und sei daher vom Schutzbereich des Art. 5 I S. 1 GG umfasst.<\/p>\n<p>Das Gericht lehnte auch eine Unterlassung aufgrund Kreditgef\u00e4hrdung oder sittenwidriger vors\u00e4tzlicher Sch\u00e4digung ab, da es sich unstreitig um eine wahre Tatsachenbehauptung bzw. um eine zul\u00e4ssige Meinungs\u00e4u\u00dferung handele. Mangels Wettbewerbsverh\u00e4ltnisses best\u00fcnden auch keine Unterlassungsanspr\u00fcche des Kl\u00e4gers nach dem UWG.<\/p>\n<p>Ebenso lehnte es eine auf das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht gest\u00fctzte Verletzung des Kl\u00e4gers ab, da hier das Recht des Beklagten auf Meinungsfreiheit das Pers\u00f6nlichkeitsrecht des Kl\u00e4gers \u00fcberwiege, f\u00fcr das im politischen Bereich ein erheblich herabgesetzter Schutz gelte.<\/p>\n<h2><strong>Conclusion<\/strong><\/h2>\n<p>Das OLG Dresden r\u00e4umte der Meinungsfreiheit mit seinem Urteil einmal mehr einen hohen Stellenwert ein und stellt sicher, dass auch weiterhin Politiker im Wahlkampf auch negative, polemische oder sarkastische \u00c4u\u00dferungen gegen\u00fcber Kontrahenten t\u00e4tigen k\u00f6nnen ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu m\u00fcssen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Polemics and sarcasm are often used in election campaigns between political parties. 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