{"id":10025,"date":"2015-05-04T11:37:23","date_gmt":"2015-05-04T09:37:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kpw-law.de\/?p=10025"},"modified":"2025-10-10T11:24:34","modified_gmt":"2025-10-10T09:24:34","slug":"abfangen-von-kunden-unzulaessiger-preisvergleich-in-virensoftware","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/abfangen-von-kunden-unzulaessiger-preisvergleich-in-virensoftware\/","title":{"rendered":"Unzul\u00e4ssiger Preisvergleich in Virensoftware"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das wettbewerbswidrige Abfangen von Kunden hat viele Gesichter. Allen ist gemeinsam, dass auf Kunden, die bereits einem Mitbewerber zuzurechnen sind, unangemessen eingewirkt wirkt, um diese zu einer \u00c4nderung ihres Kaufentschlusses zu dr\u00e4ngen. \u00dcber eine unter diesem Gesichtspunkt verseuchte Antivirensoftware hatte das LG Hamburg zu befinden.<\/strong><!--more--><\/p>\n<p><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignright\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\" alt=\"Sun at AVANTCORE\" width=\"402\" height=\"174\" \/>Geklagt hatte der Betreiber mehrerer Online-Shops gegen\u00a0den Anbieter\u00a0einer Antivirensoftware. Das Besondere an dieser Software ist, dass diese \u00fcber eine Funktion zur Anzeige von Produktalternativen in Online-Shops verf\u00fcgt. Wenn also der Kunde in einem Online-Shop eine Produktbeschreibung aufruft, werden ihm von der Software gleiche oder alternative Produkte anderer Anbieter mit Preis und Link auf diese Angebote angezeigt. Klickt ein Kunde auf einen solchen Link, wird er zu dem jeweiligen Online-Shop weitergeleitet. Der Anbieter der Software erh\u00e4lt hierf\u00fcr eine Provision. Dieser Vorgang war f\u00fcr den klagenden Shopbetreiber nicht hinnehmbar, weshalb dieser gegen den Softwareanbieter vorgegangen ist.<\/p>\n<p><strong>The court's decision<\/strong><\/p>\n<p>Mit Erfolg. Das LG Hamburg hat das Anbieten, den Vertrieb und die Bewerbung der Software mit Urteil vom 28.01.2015 (Az. 416 HKO 163\/14)\u00a0 untersagt. Zwischen den Prozessparteien besteht nach Ansicht des Gerichts ein mittelbares Wettbewerbsverh\u00e4ltnis, weil die Handlung des Softwareanbieters den Absatz von Wettbewerbern, also konkurrierenden Onlineh\u00e4ndlern f\u00f6rdert &#8211; sogenannte Drittf\u00f6rderung. Der H\u00e4ndler sei daher zur Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Anspr\u00fcchen gegen den Softwareanbieter befugt.<\/p>\n<p>In der Sache hat das Gericht angenommen, dass das beschriebene Preisvergleichssystem eine wettbewerbswidrige Behinderung des betroffenen H\u00e4ndlers darstellt. Zwar sei das gegenseitige Abwerben von Kunden im Wettbewerb ein typischer und hinzunehmender Vorgang. Es m\u00fcsse aber nicht geduldet werden, wenn Konkurrenzangebote in n\u00e4chster N\u00e4he zu den eigenen Angeboten eingeblendet werden. Hierdurch w\u00fcrden die Fremdangebote hierdurch\u00a0in unangemessener Weise aufgedr\u00e4ngt und der bereits zum Kauf entschlossene Kunde gezielt auf die Angebote von (zahlenden) Mitbewerbern umgeleitet. Dies sei nur im Falle des deutlichen \u00dcberwiegens der Interessen des Softwareanbieters hinzunehmen.<\/p>\n<p>Den Ausf\u00fchrungen des Gerichts zufolge kann dies hier nicht angenommen werden, weil den Nutzern die streitgegenst\u00e4ndliche Funktion f\u00f6rmlich aufgedr\u00e4ngt wird. Dar\u00fcber hinaus gehe es\u00a0letztlich nicht um die F\u00f6rderung des Wettbewerbs, sondern alleine um wirtschaftliche Interessen an der Vereinnahmung einer Vermittlungsprovision. Eine Vergleichbarkeit mit klassischen Preisvergleichsanbietern sei nicht gegeben, weil diese vom Kunden bewusst aufgesucht w\u00fcrden, um den g\u00fcnstigsten Preis f\u00fcr eine Ware zu erfahren.<\/p>\n<p><strong>Conclusion<\/strong><\/p>\n<p>Leider liegt uns keine Information dazu vor, ob die Preisvergleichsfunktion optional ist und ggf. abgeschaltet werden kann. Wenn der Nutzer n\u00e4mlich zuvor gefragt wird, ob er die Funktion nutzen will, w\u00e4re u.U. anders zu entscheiden gewesen. In diesem Fall wird die Funktionalit\u00e4t n\u00e4mlich nicht aufgedr\u00e4ngt, sondern ist die Verwendung eine freie Entscheidung des Nutzers. Im Ergebnis w\u00e4re die Software dann doch wieder mit anderen &#8211; unzweifelhaft zul\u00e4ssigen &#8211; Preisvergleichsm\u00f6glichkeiten vergleichbar.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das wettbewerbswidrige Abfangen von Kunden hat viele Gesichter. Allen ist gemeinsam, dass auf Kunden, die bereits einem Mitbewerber zuzurechnen sind, unangemessen eingewirkt wirkt, um diese zu einer \u00c4nderung ihres Kaufentschlusses zu dr\u00e4ngen. \u00dcber eine unter diesem Gesichtspunkt verseuchte Antivirensoftware hatte das LG Hamburg zu befinden.<\/p>","protected":false},"author":33,"featured_media":24106,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[1199,2053,1677,2054,1499],"ppma_author":[3114],"class_list":["post-10025","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-abfangen-von-kunden","tag-antivirensoftware","tag-preisvergleich","tag-sicherheitssoftware","tag-unzumutbare-belaestigung"],"authors":[{"term_id":3114,"user_id":33,"is_guest":0,"slug":"noauthor","display_name":"NoAuthor","avatar_url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/a2f9c36aa7da8162c9f35ca132170eaa927d38c75c19b2454e6a537a3b46f45a?s=96&d=mm&r=g","first_name":"","last_name":"","user_url":"","description":""}],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10025","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/33"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=10025"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10025\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/24106"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10025"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=10025"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=10025"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/ppma_author?post=10025"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}