§ 40 LFGB: BVerfG stoppt Veröffentlichung – Grundrechtsschutz für Lebensmittelunternehmen gestärkt

Das lebensmittelrechtliche Warnsystem – Verbrauchertransparenz versus Unternehmenspranger   Das lebensmittelrechtliche Warnsystem in Deutschland basiert maßgeblich auf § 40 LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch). Nach Absatz 1a dieser Norm sind die Behörden verpflichtet, Verbraucher über bestimmte Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften zu informieren, wenn: gegen Hygienevorschriften in erheblichem Maße verstoßen wurde, Täuschungshandlungen vorliegen oder die Abweichung von den … § 40 LFGB: BVerfG stoppt Veröffentlichung – Grundrechtsschutz für Lebensmittelunternehmen gestärkt weiterlesen