§ 40 LFGB: BVerfG stoppt Veröffentlichung – Grundrechtsschutz für Lebensmittelunternehmen gestärkt
Das lebensmittelrechtliche Warnsystem – Verbrauchertransparenz versus Unternehmenspranger Das lebensmittelrechtliche Warnsystem in Deutschland basiert maßgeblich auf § 40 LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch). Nach Absatz 1a dieser Norm sind die Behörden verpflichtet, Verbraucher über bestimmte Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften zu informieren, wenn: gegen Hygienevorschriften in erheblichem Maße verstoßen wurde, Täuschungshandlungen vorliegen oder die Abweichung von den … § 40 LFGB: BVerfG stoppt Veröffentlichung – Grundrechtsschutz für Lebensmittelunternehmen gestärkt weiterlesen
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