Werbung mit Beauty Claims darf aus Verbrauchersicht auch im Gesamtkontext keine unerlaubten gesundheitsbezogenen Angaben enthalten. I. Rechtlicher Ausgangspunkt – Zwischen schöner Haut und Körperfunktion Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, wann Werbeaussagen zu „schöner Haut“ bei Nahrungsergänzungsmitteln den Tatbestand einer gesundheitsbezogenen Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5, Art. 10 Abs. 1 der … Der BGH zieht die rote Linie zwischen Beauty Claim und Health Claim – „Schöne Haut ≠ Freifahrtschein“ weiterlesen
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