Der BGH hat einen Coaching-Vertrag für nicht erklärt und grundsätzliche Kriterien für Online-Coaching Angeboten im Fernunterricht aufgestellt. Die Rechtsfrage, inwieweit digitale Coaching- und Mentoring-Programme als Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zu qualifizieren sind, ist für die Anbieter solcher Kurse von größter Bedeutung. Als Fernunterricht bedürfen solche Kurse der Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für … Die Kursgebühr aus einem nichtigen Coaching-Vertrag muss zurückgezahlt werden: grundsätzliche Kriterien des BGH zu Coaching als Fernunterricht weiterlesen
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